Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögenswirksame Leistungen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 5.2 Nachholung der Sparzulage

Ein Bescheid über die Ablehnung der Festsetzung einer Arbeitnehmersparzulage wegen Überschreitens der Einkommensgrenze ist aufzuheben, wenn der Einkommensteuerbescheid nach Ergehen des Ablehnungsbescheids zur Arbeitnehmersparzulage geändert und dadurch erstmals festgestellt wird, dass die Einkommensgrenze unterschritten ist. Die Arbeitnehmersparzulage wird dann vom Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 3 Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten

Vermögenswirksame Leistungen können als zusätzliche Arbeitgeberleistungen vereinbart werden, in Einzelverträgen mit Arbeitnehmern, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder bindenden Festsetzungen (bei Heimarbeitern). Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers Der Arbeitnehmer kann auch an seinen Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen, dass Teile des Arbeitslohns vermöge...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.3 Unterbrechung eines laufenden Sparvertrags

Wird ein Sparvertrag über laufende Einzahlungen unterbrochen, kann er nicht fortgeführt werden. Deshalb ist nach dem Zeitpunkt der Unterbrechung die vermögenswirksame Anlage von Beträgen auf diesen Vertrag nicht mehr möglich. Eine Unterbrechung tritt ein, wenn sämtliche Einzahlungen eines Kalenderjahres zurückgezahlt oder die Rückzahlungsansprüche abgetreten bzw. beliehen werde...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.1 Ausstellung einer Jahresbescheinigung

Das Anlageinstitut muss auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen bescheinigen, die im Kalenderjahr angelegt worden sind.[1] Für vermögenswirksame Leistungen, die auf nicht geförderte Anlagearten angelegt worden sind, ist die Ausstellung einer Bescheinigung nicht zulässig. Das gilt für vermögenswirksame Anlagen auf Geldsparverträge und auf Lebensversi...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.5 Sperrfrist

Unterliegen die vermögenswirksamen Leistungen einer Sperrfrist, so muss diese angegeben werden. Sind die vermögenswirksamen Leistungen angelegt auf Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge und noch nicht zum Erwerb von verbrieften oder nicht verbrieften Vermögensbeteiligungen verwendet worden, so ist als Ende der Sperrfrist der 31.12. des 6. ...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 1.1 Beteiligungssparen bis 400 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögensbeteiligungen beträgt 20 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 400 EUR jährlich.[1] Begünstigt sind folgende Anlageformen (Beteiligung am Produktivkapital): Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, einschließlich Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen[2] Wertpapier-Kaufverträge[3] Bet...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.4 Vertragsnummer

Die Vertragsnummer darf höchstens 14-stellig sein und keine Sonderzeichen enthalten. Sie ist für den einzelnen Arbeitnehmer zu vergeben und kann auch für neue Anlageverträge mit dem Arbeitnehmer verwendet werden. Werden vermögenswirksame Leistungen auf von Dritten abgeschlossene Verträge oder auf Gemeinschaftsverträge angelegt, so sind die vermögenswirksamen Leistungen jedes...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.2 Wertpapier-Kaufvertrag

Der Wertpapier-Kaufvertrag[1] wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Aufgrund dieses Kaufvertrags kann der Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber sowohl Wertpapiere, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, z. B. Belegschaftsaktien, als auch Wertpapiere fremder Unternehmen erwerben. Verrechnung mit Arbeitslohn Die vermögenswirksam...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.1 Allgemeine Voraussetzungen

Bei Anlagen zulagenbegünstigter vermögenswirksamer Leistungen auf Sparverträge über Wertpapiere oder in andere Beteiligungen, Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperr- oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 2 Höhe der Sparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage für das Beteiligungssparen (20 %) und die für das Bausparen (9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen auf mehrere Anlagearten aufteilt. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass er einen Teil seiner vermögenswirksamen Leistungen auf einen Wertpapier-Sparvertrag a...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / III. Zusammenfassung

1. Grundsätzlich wird eine Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG entzogen. 2. Bei den Voraussetzungen des § 69 StGB wird der Strafrichter die Fahrerlaubnis entziehen, die Fahrerlaubnisbehörde ist an diese Entscheidung gebunden. 3. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist auch bei Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs möglich, dies insbesondere dann, wenn ein hohes Aggressionspotenzial...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3 Anlagearten

Die Anlagearten für die begünstigten vermögenswirksamen Leistungen sind im 5. VermBG aufgezählt.[1] Danach ist die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen beschränkt auf Vermögensbeteiligungen am Produktivkapital als Anlage in Wertpapiere mit Beteiligungscharakter (verbriefte Vermögensbeteiligungen) wie z. B. Ak...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 5.4 Fälligkeit und Auszahlung

Die Auszahlung der festgesetzten Sparzulage an den Arbeitnehmer erfolgt durch das Finanzamt, wenn die für die Anlageart geltende Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder für die Anlageart keine Sperrfrist gilt (z. B. bei Entschuldung von Wohnungseigentum). Unterliegen die sparzulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen noch einer Sperrfrist, sind die festgesetzten Sparzul...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Mit diesen beiden Vertragsformen werden nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben. Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich von dem Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 2.3 Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen, die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 5.1 Antragsfristen

Auf Antrag des Arbeitnehmers wird die Arbeitnehmersparzulage jährlich vom Finanzamt festgesetzt. Dies erfolgt im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer. Die Arbeitnehmersparzulage wird für jeden Anlagevertrag zugunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro aufgerundet. Antragsfrist beachten Der Antrag ist im Rahmen der 4-jährigen Festsetzungsfrist für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 12 Schädliche Verfügungen

Wird über die angesparten Leistungen schädlich verfügt, entfällt durch die Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] In diesem Fall wird die Auszahlung von gespeicherten Sparzulagen gesperrt oder bereits ausgezahlte Sparzulagen vom Finanzamt zurückgefordert.[2] Ferner entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend, wenn vermö...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 13.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, hat unverzüglich anzuzeigen, wenn vor Ablauf der Sperrfrist über Wertpapiere, die er verwahrt oder von einem Dritten verwahren lässt oder die seine Hausbank verwahrt, durch Veräußerung, Abtretung oder Beleihung verfügt worden ist oder die Wertpapiere endgültig aus der Verwahrung genommen worden sind, der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Mutterschaftsgeld und ausschließlich freiwilliger Zuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erzielt ein Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich vermögenswirksamer Leistungen) von 550 EUR monatlich, das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt beträgt 375 EUR monatlich. Die Berechnung erfolgt mit gerundeten EUR-Werten. Ab 1.5. erhält sie Mutterschaftsgeld i. H. v. monatlich 375 EUR. Weiterhin erfolgt eine Brutto-Zahlung der vermögenswirksamen Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 6 Rückforderung der Sparzulage

Bei Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] Das Finanzamt ändert daraufhin den Bescheid über die Festsetzung der Sparzulage, und die Auszahlung der gespeicherten Sparzulagen wird gesperrt. Sofern Zulagen bereits ausgezahlt worden sind, werden diese vom Arbeitnehmer zurückgefordert. Wird über vermögenswirksame Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / Zusammenfassung

Überblick Der Fiskus fördert bestimmte Sparformen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen. Hierdurch sollen die Vermögensbildung sowie der Immobilienerwerb von Arbeitnehmern unterstützt werden. Voraussetzung für diese Zulagen ist, dass ein Teil des Arbeitslohns als zusätzliche vermögenswirksame Leistung vereinbart wird oder der Arbeitnehmer sie alternati...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 4.3 Zusätzliche Förderung durch Wohnungsbauprämie

Soweit die vermögenswirksamen Leistungen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung den durch die Arbeitnehmersparzulage geförderten Höchstbetrag von 470 EUR übersteigen oder der Arbeitnehmer zusätzliche Beträge einzahlt, kann er für den über 470 EUR hinausgehenden Betrag eine Wohnungsbauprämie von 10 % erhalten. Prämienbegünstigt sind höchstens 700 EUR jährlich bzw. 1.400 EUR ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 7.6 Ordnungsbegriff

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage", die Vertragsnummer und die Sperrfrist bilden den Ordnungsbegriff für das automatisierte Festsetzungs- und Auszahlungsverfahren der Arbeitnehmersparzulage. Das automatisierte Verfahren setzt voraus, dass Inhalt und Darstellung der Vertragsnummer bei der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen sowie bei der Anzeige ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 13.1 Anlageinstitute

Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arbeitnehmers überwiese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR[1] im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[2] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögensw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 5.3 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung

Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage setzt seit 2017 eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung voraus.[1] Hierfür muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Anlageinstitut in die elektronische Übermittlung einwilligen und diesem seine persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) mitteilen. Das Anlageinstitut übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbeschei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 3 Pfändbarkeit

Ob Arbeitnehmersparzulagen pfändbar sind, ist umstritten. Das BAG ging in seinem grundlegenden Urteil aus dem Jahr 1976 unter dem Geltungsbereich des damaligen § 12 Abs. 3 des 3. VermBG noch davon aus, die Arbeitnehmersparzulage sei übertragbar und damit auch pfändbar.[1] In der Folgezeit wurde das VermBG neu gefasst. Nach § 13 Abs. 3 des 5. VermBG gilt die Arbeitnehmersparz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10.1 Keine Anrechenbarkeit

Rz. 55 Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar Vermögenswirksame Leistungen[1] Nachtschichtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind deshalb nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat. Aus dieser lässt sich entnehmen, dass mit dem Grundlohn Nachtzuschläge nicht abgegolten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 1.1 Begünstigte Personen

Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 3 Vergütungsbestandteile

Neben der vereinbarten Grundvergütung werden häufig Zulagen, etwa Erschwernis- und Sozialzulagen, oder Zuschläge, etwa für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, gezahlt. Auch Sachbezüge stellen einen Entgelt- bzw. Vergütungsbestandteil dar, so etwa der Dienstwagen bei Privatnutzung, freie Kost und Logis und Geschenke des Arbeitgebers. Dasselbe gilt für vermögens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.3 Besonders geförderte Leistungen

Eine besondere Förderung kann z. B. bei den folgenden Leistungen möglich sein, wobei die Förderung jeweils an bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Höchstgrenzen geknüpft sein kann: Vorläufige Nichtbesteuerung bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers[1], BAV-Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung[2], Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.1.1 Hinreichend bestimmbares Sollentgelt

Im Regelfall kann das Sollentgelt problemlos festgestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit lässt hierzu folgende Vereinfachungen zu: Bei Arbeitnehmern, die ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden erzielen (Gehaltsempfänger, Arbeitnehmer mit verstetigtem Monatsentgelt), ist dieses Monatsentgelt als Sollentgelt für die gesam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 11.4 Austausch von Wertpapieren oder anderen Beteiligungen

Der Arbeitnehmer kann Wertpapiere, die er aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Beteiligungen erworben hat, vor Ablauf der Sperrfrist zulagenunschädlich gegen andere Wertpapiere austauschen.[1] Dieser Austausch ist aber nur möglich, wenn die aufgrund des Sparvertrags erworbenen Wertpapiere beim Kreditinstitut verwahrt werden. Weitere Voraussetzung ist, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Freibetrag

Rn. 1330 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfrei ist der (geldwerte) Vorteil des ArbN aus der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis zu einer Summe von EUR 360/EUR 1 440 (ab 01.07.2020, s Rn 1322) jährlich, dh es handelt sich um einen Jahresfreibetrag ("soweit"; H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 22 29 S 1). Bei einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsfreiheit / 6 Beitragsfreiheit in der Pflegeversicherung auf Antrag

Pflegeversicherte, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind beitragsfrei, wenn sie Leistungen zur Pflege aus der Unfallversicherung oder nach dem BVG beziehen. Allerdings tritt diese Beitragsfreiheit nicht kraft Gesetzes ein, sondern auf Antrag des Versicherten. Die Pflegekassen sind aufgrund ihrer Beratungspflicht gehalten, die Versicherten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

Bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es ist nicht erforderlich, den genauen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 13.3 Anlageunternehmen

Unternehmen, an denen mit vermögenswirksamen Leistungen nicht verbriefte Beteiligungen (Genossenschaftsanteile, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen) erworben werden sollen oder erworben worden sind, haben der ZPS ZANS in Berlin unverzüglich anzuzeigen, dass der Arbeitnehmer für die aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder Beteiligungs-Kaufvertrags angelegten Beträge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 11.3 Bausparverträge

Werden bei Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Sperrfristen verletzt, ist dies in den Fällen des Todes, des Eintritts eines Behinderungsgrads von mindestens 95 und der Arbeitslosigkeit unschädlich. Bei Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf Bausparverträgen werden Arbeitnehmersparzulagen nicht zurückgefordert, wenn die empfangenen Beträge unverzüglich und unmitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.3 Besonders geförderte Leistungen

Eine besondere Förderung kann z. B. bei den folgenden Leistungen möglich sein, wobei die Förderung jeweils an bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Höchstgrenzen geknüpft sein kann: Vorläufige Nichtbesteuerung bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers[1], BAV-Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung[2], Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 1.2 Bausparverträge bis 470 EUR

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge beträgt 9 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 470 EUR jährlich.[1] Begünstigt sind Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, z. B. in einen Bausparvertrag; für den Bau, Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes bzw. Eigentumswohnung zum Zwecke...mehr