Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.6 Persönliche Amtszeit der Betriebsratsmitglieder

Von dem Amt des Organs Betriebsrat ist das Amt der Betriebsratsmitglieder, die persönliche Mitgliedschaft im Betriebsrat, zu unterscheiden. Regelmäßig fallen Amtszeit des Organs und des persönlichen Mitglieds zusammen.[1] Die persönliche Mitgliedschaft kann jedoch schon vorher nach dem Katalog des § 24 Abs. 1 BetrVG erlöschen durch: Niederlegung des Betriebsratsamts, Beendigun...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.3 Sonderkündigungsschutz

Gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt zwingend, ebenso wie der Schutz vor Versetzung, die zum Verlust des Amts oder der Wählbarkeit führte.[1] Nicht erfasst wird jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.5 Weitere Rechte des Betriebsrats bei mobiler Arbeit

Rz. 215 In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: Bereits bestehende Mitbestimmungsrechte gelten unverändert. In Betracht kommt: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – solange die Anordnung von mobilem Arbeiten eine denkbare Maßnahme des Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer nach § 3 ArbSchG darstellt, hat der Betriebsrat über diese Vorschrift i. V. m. den Regelungen des Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.5 Einführung und Anwendung

Rz. 122 Die Mitbestimmung erstreckt sich auf die Einführung und Anwendung der technischen Einrichtung. Die Mitbestimmung bei der Einführung kann zwar auch das "Ob" der Anschaffung umfassen, allerdings ist hier sorgsam zu unterscheiden. Die Einführung eines Computers, einer Telefonanlage oder einer EDV-gestützten Produktionsmaschine ist als solche mitbestimmungsfrei, weil die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Versetzung auf leidensgerechten Arbeitsplatz.

Rn 63 Ist ein zumutbarer (nicht: höherwertiger, BAG NZA 07, 1041 [BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06]) Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen vorhanden und für den vermindert leistungsfähigen ArbN geeignet (leidensgerechter Arbeitsplatz), so muss der ArbG ihn dort weiterbeschäftigen (BAG NZA 10, 1234 [BAG 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08]), ggf den Arbeitsplatz sogar mittels Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 26g AGG – Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen.

Gesetzestext (1) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung erhält Amtsbezüge entsprechend dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6 und den Familienzuschlag entsprechend den §§ 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes. (2) Der Anspruch auf die Amtsbezüge besteht für die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem das Amtsverhältnis beginnt, bis zum letzten Ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbare Benachteiligung, Abs 1.

Rn 2 Die Unmittelbarkeit der Benachteiligung liegt darin, dass die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (BAG NZA 16, 681 [BAG 20.01.2016 - 8 AZR 194/14]). Eine mittelbare Benachteiligung (II) beruht demggü auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die dem Anschein nach neutral sind, aber zu einer Benachteiligung wegen eines in § 1 g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beteiligung des Betriebsrates.

Rn 7 Positive Maßnahmen können Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, zB bei Personalplanung (§ 92 BetrVG), Gleichstellungsforderungen (§ 92 III BetrVG), Auswahlrichtlinien (§ 95 I BetrVG), Förderung von Berufsbildung (§ 96 BetrVG), Durchführung von Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG), Versetzung, Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung (§ 99 BetrVG).mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Grundsätze zur Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 560 In den USA ist das Zivilrecht interlokal gespalten. Jeder der 50 Einzelstaaten hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes Erbkollisionsrecht. Dabei gelten sowohl im Verhältnis der Erbrechtssysteme einzelner US-Staaten untereinander (interlokal) als auch im Verhältnis zum Erbrecht ausländischer Staaten (internationales Erbrecht) in den me...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. 2Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) 1Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatzfähigkeit, S 1.

Rn 1 Entgangener Gewinn sind diejenigen Vorteile, deren Zufluss in das Vermögen des Geschädigten der zum Ersatz verpflichtende Umstand verhindert hat. Dieser Gewinnentgang ist schon von § 249 I umfasst (Totalersatz, s § 249 Rn 5); § 252 soll also insoweit nur Zweifel beheben, die sich aus früheren Kodifikationen hätten ergeben können (s Mot II 17f). Zum entgangenen Gewinn zä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entscheidungen des täglichen Lebens.

Rn 6 Was Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, versucht I 3 näher zu beschreiben. Demnach weisen diese regelmäßig zwei Merkmale auf: die Entscheidungen müssen häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dabei ist das Merkmal der Häufigkeit nicht ganz unproblematisch, weil der Gesetzgeber sicherlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Die von § 44 I erfassten Anrechte sind – aufgrund ihrer besonderen Struktur – nach der in § 40 II bzw (bei Anrechten im Leistungsstadium) in § 41 II näher bestimmten zeitratierlichen Methode zu bewerten. Die zu erwartende bzw tatsächlich erreichte Versorgung ist dabei das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gegen den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Ansatzebene Aktivamehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Bilanzierung von Nutzungsmöglichkeiten an im Miteigentum stehenden Gebäuden u Gebäudeteilen, BB 1980, 197; Kolbinger, Mietereinbauten/Mieterumbauten in der StB des Mieters, BB 1982, 82; Rudolph, Bilanzsteuerliche Behandlung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Einrichtungen und Mietereinbauten, 1985; Weyand/Reiter, INF 1995, 646; Neufang, INF 1998, 65; Sauren, DStR 1998, 706;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1.2 Schutz des Wahlrechts

Rz. 3 § 20 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verbietet ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt wird. Die Arbeitnehmer werden dadurch vor rechtswidrigen Einschränkungen ihrer Handlungsfreiheit geschützt. Der Arbeitgeber darf insbesondere auswärtige Tätigkeiten nicht deshalb gezielt auf den Wahltag legen, um die betroffenen Arbeitn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Regelungsgegenstand

Rz. 15 Regelungsgegenstand von Betriebsvereinbarungen können nur solche Fragen sein, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören, und zwar sowohl im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung als auch bei freiwilligen Vereinbarungen. Grundsätzlich können somit sämtliche Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Man unterscheidet zwisch...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.3 Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung

Rz. 10 Für die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG setzt der Gesetzgeber neben den vorangegangenen Merkmalen auch die Überführung in das Betriebsvermögen voraus. Die Regelungen können demnach nur in Anspruch genommen werden, sofern das Wirtschaftsgut über die Anschaffung, die Herstellung, als Einlage oder im Rahmen einer Betriebseröffnung in das Betriebsvermögen überführt wu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wechsel des Rechtsmantels

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird eine KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a durch Umwandlung – Verschmelzung (vgl. § 2ff. UmwG; §§ 17ff. SE-VO; §§ 5ff. SEAG), Spaltung (vgl. § 123ff. UmwG), Formwechsel (§ 190ff. UmwG) – oder (Neu-)Gründung geschaffen, so ist im Hinblick auf die Klassifizierung dieses UN in eine der drei genannten Größenklassen der dynamische Aspekt der Einord...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.5 Schwangere oder Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Insolvenzverwalter hat, wie auch sonst ein Arbeitgeber, die §§ 17 MuSchG und 18 BEEG zu beachten. Gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 BEEG kann jedoch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen auf Antrag die beabsichtigte Kündigung ausnahmsweise vor ihrem Ausspruch für zulässig erkl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 8.3 Maßnahmen als Reaktion auf eine Benachteiligung

Wenn ein Beschäftigter Opfer einer Benachteiligung durch andere Beschäftigte geworden ist, muss der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen. Das Gesetz nennt beispielhaft Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung.[1] Für den Fall, dass die Benachteiligung von einem Dritten ausgega...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.3 Personalabbau als Betriebseinschränkung

Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.[1] Diese Rechtsprechung des BAG hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Einfügung des § 112a Abs. 1 BetrVG bestätigt. Für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans hat er dort die Zahlen- und Prozentangaben gegenüber der durch die Rechtsprechung für das Vorliegen einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1.4 Wesentliche Nachteile für die Belegschaft

Die geplante Betriebsänderung muss, zur Begründung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats, wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, § 111 Satz 1 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen für eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 Satz 3 BetrVG vor, fingiert das Gesetz das Vorliegen wesentlicher Nachteile für die Belegsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein.[1] Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG eingeschränkt ist, wenn die Betriebsänderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsänderung / 2 Voraussetzungen für eine Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn in einem Unternehmen einer der in § 111 Satz 2 BetrVG aufgeführten Fälle vorliegt. Ob diese gesetzliche Aufzählung abschließenden Charakter hat, ist umstritten, kann jedoch letztlich dahinstehen, da in der Praxis kaum andere Fälle auftreten dürften, da auch der bloße Personalabbau als Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG anerkannt wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.2 Herstellungskosten (cost of conversion)

Rz. 54 Der Herstellungskostenbegriff gem. IFRS umfasst sämtliche Kosten, die im Rahmen des Herstellungsvorgangs anfallen. Des Weiteren finden alle sonstigen Kosten Berücksichtigung, die aufgewendet wurden, um den Gegenstand in seinen derzeitigen Zustand und an den derzeitigen Standort zu versetzen.[1] Es kommt zur Ermittlung der Herstellungskosten auf Vollkostenbasis. Rz. 55...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 2 Mitbestimmung

Die jeweilige Zuweisung des Einsatzorts stellt keine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar, da nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Festlegung des jeweiligen Arbeitsplatzes von Arbeitnehmern, die nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort beschäftigt werden, nicht als Versetzung gilt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 6 Handlungspflichten und Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Arbeitgeber können rechtlich dazu verpflichtet sein, Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu ergreifen, die bestimmte politische Meinungen äußern. Gesetzliche Handlungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach § 12 Abs. 1 AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund eines nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 4 Zustimmungsverweigerungsrecht

Wiederum intensiver ist das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat mindestens eine Woche vor jeder geplanten Einstellung, Ein- oder Umgruppierung oder Versetzung unterrichten. Bevor der Arbeitgeber eine personelle Einzelmaßnahme durchführt, muss er die Zustimmung des Betriebsrats e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 36 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erweitert die Steuerfreiheit für die Zuwendung des Familienheims gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] auf entsprechende Zuwendungen von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft – es ist ausreichend, wenn dem überleben...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte

Im Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten sind für eine Führungskraft natürlich auch arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten interessant. Das weite Feld des Arbeitsrechts mit seinen Ausnahmen sowie die notwendige Berücksichtigung des Einzelfalls machen es unmöglich, verallgemeinerbare Aussagen zu treffen. Dennoch soll in aller Kürze umrissen werden, welche arbeitsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.6.1 Betriebsübergreifende Versetzung

Rz. 84 Ein Arbeitnehmer wird stets in einem anderen Arbeitsbereich tätig, wenn er seine Arbeitsleistung in einem anderen Betrieb erbringen soll (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Die Voraussetzungen des betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs sind daher dann erfüllt, wenn die Zuweisung voraussichtlich länger als einen Monat andauern soll oder die Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.6.3 Funktionale Versetzung

Rz. 89 Hierunter ist die Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereichs zu verstehen. Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche Änderungen hinausgeht, die sich im normalen Schwankungsbereich halten. Qualitativ muss die Änderung zur Folge haben, dass die Arbeitsaufgabe eine andere wird. Unerheblich ist, ob dies für den Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.6.2 Räumliche Versetzung

Rz. 88 Eine räumliche Versetzung liegt regelmäßig in einem Ortswechsel. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts ist mit Ausnahme von Bagatellfällen stets die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs. Ein Ortswechsel liegt immer vor, wenn die Arbeitsleistung in einer anderen geografischen Gemeinde erbracht werden soll oder ein Wechsel von einem Betriebsteil zu einem anderen rä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.5 Voraussetzungen einer Versetzung

Rz. 74 Eine zustimmungspflichtige Versetzung setzt voraus, dass zunächst der Arbeitsbereich des betroffenen Arbeitnehmers in tatsächlicher Hinsicht geändert wird. Dann ist zu prüfen, ob die Änderung voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (BAG, Beschluss v. 19.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.4 Versetzung und Änderungskündigung

Rz. 73 Will der Arbeitgeber individualrechtlich mit einer Änderungskündigung eine Versetzung bewirken, ist die Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung nur für die tatsächliche Zuweisung des neuen Arbeitsbereichs nach Ablauf der Kündigungsfrist (BAG, Urteil v. 22.4.2010, 2 AZR 491/09 [1]). Ist diese nicht erteilt oder ersetzt, führt dies nicht zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4 Versetzung

3.4.1 Begriff Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.7 Versetzung

Rz. 26 Eine Einstellung (im Hinblick auf den neuen Betrieb) liegt auch vor, wenn ein bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehender Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird.[1] Die Rückkehr des betroffenen Arbeitnehmers in den abgebenden Betrieb ist beteiligungsfrei, wenn sie bereits beim Betriebswechsel Gegenstand des durchgeführten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.1 Begriff

Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.7 Ausnahmen von der Beteiligungspflicht

Rz. 96 Nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung, wenn Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Maßgebend ist also nicht, ob ein Arbeitgeber nach dem Vertragsinhalt des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel verlangen kann,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht (BAG, Beschluss v. 30.8.1995, 1 ABR 11/95 [1]) oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.2 Recht zur Arbeitsverweigerung bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 71 Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einer ohne Beteiligung des Betriebsrats ausgesprochenen Versetzung Folge zu leisten. Das Mitbestimmungsrecht bei der Versetzung dient auch dem Schutz des von der Versetzung betroffenen Arbeitnehmers (vgl. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG). Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat daher zur Folge, dass die Versetzung auch individual...mehr