Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.1 Pflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.[1] Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Berater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juristen. Bei...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung/Subventionsberatung

Die Fördermittel-/Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 RD...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ab 1.1.2021 wurde u. a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Vollstreckungsschutzantrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

Rz. 28 An das Arbeitsgericht In Sachen X ./. Y stelle ich namens und in Vollmacht des Beklagten folgenden Antrag: Die vorläufige Vollstreckbarkeit aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird ausgeschlossen. Begründung Die Vollstreckung des Urteils würde dem Beklagten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen. Infolge der äußerst schlechten und angespannten Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Umfang der "Vereinfachung"

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Regelung verkannt, dass dem Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung bereits vor der Einführung der Bestimmung zahlreiche Erleichterungen zur Seite standen, die sich einerseits aus § 88 Abs. 2 ZPO und andererseits aus § 31 Abs. 3 GVGA ergeben. Dadurch ist die Vorschrift eine echte V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachweis der Vollmacht – Verfahrensvereinfachung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320) hat der Gesetzgeber die Vorschrift nach § 753 ZPO eingefügt. Danach haben bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Einstellung ohne Sicherheitsleistung

Rz. 15 Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung kommt nach Abs. 1 Satz 2 nur in Betracht, wenn der Schuldner glaubhaft macht (§ 294 ZPO), dass er die Sicherheit nicht aufbringen kann, wobei wirkliches Unvermögen vorliegen und ihm ein nicht zu ersetzender Nachteil drohen muss. Ein nicht zu ersetzenden Nachteil ist dann gegeben, wenn die Zwangsvollstre...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicherung kraft Gesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversi...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.3 Versicherung bei anlassbezogenen Untersuchungen, Prüfungen u.Ä. (Nr. 3)

Rz. 30 Versichert sind nach Nr. 3 Personen, die sich auf Veranlassung des Unternehmens oder einer Behörde einer Untersuchung, Prüfung oder ähnlichen Maßnahme unterziehen. Die veranlasste Maßnahme muss in einem qualifizierten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, d. h. der Vor- oder Nachbereitung der Tätigkeit, z. B. einer Beschäftigung oder Ausbildung, dienen. ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzlichen Unfallversicherung, Stand 04/2008, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Vorauss...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.1 Überblick

Rz. 100 Sinn und Zweck der Versicherung kraft Gesetzes nach Nr. 10 ist es, Unfallversicherungsschutz für Personen zu begründen, die in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Rechtspflege, im Bereich des Bildungswesens sowie im Bereich einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit oder der Religionsgemeinschaft ehrenamtlich tä...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeite...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.15 Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, Lebensretter (Nr. 13 Buchst. a)

Rz. 123 Der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. a bezieht Personen als Versicherte in den Schutz der GUV ein, die in Zusammenhang mit bei Unglücksfällen, Not und Gefahr und der Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) einer Handlungspflicht unterliegen (BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 124/75; BSG, Urteil v. 13.9.2005, B 2 U 6/05 R ). Die Vorschrift ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine medizinische Reha erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwirtschaftliche Alterskasse...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.3 Kinder in Tagespflege (Alt. 2)

Rz. 77 Versicherungsschutz besteht auch für Kinder während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen. Der Begriff der Tagespflege wird durch das SGB VIII konkretisiert. Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Nr. 8 Buchst. a nimmt aber nu...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4 Behinderte Menschen in Werkstätten (Nr. 4)

Rz. 35 Mit der Einordnung des Unfallversicherungsrechts in das SGB sind in Abs. 1 Nr. 4 die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie die in Blindenwerkstätten Tätigen ausdrücklich in die Versicherung kraft Gesetzes einbezogen worden (zur historischen Entwicklung der Norm vgl. BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 9/10 R Rz. 29). Sie galten schon nach altem R...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.4 Selbstständig in einem landwirtschaftlichen Unternehmen in Form der Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft tätige Personen (Nr. 5 Buchst. c)

Rz. 57a Die Vorschrift bezweckt die Erweiterung des versicherten Personenkreises auf alle in einem landwirtschaftlichen Unternehmen Tätige, somit auch auf Personen, die ähnlich einem Unternehmer als Selbstständige für eine Gesellschaft tätig sind. Diese Personen werden einbezogen, weil sie weder als Beschäftigte im landwirtschaftlichen Unternehmen noch als arbeitnehmerähnlic...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.3 Schutz der nach Abs. 1 Nr. 13 versicherten Handlungen im Ausland

Rz. 205 Nach Abs. 3 Satz 5 sind Personen unfallversichert, die eine der nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a bis d versicherten Tätigkeiten (vgl. Rz. 123 ff.) im Ausland verrichten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.11.2015, L 2 U 63/13). Auf Vorschlag des Bundesrates sind nicht nur die Helfer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not, sondern auch die nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b bis ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9 Schüler (Nr. 8 Buchst. b)

Rz. 79 Nach Nr. 8 Buchst. b sind Schüler versichert. Schüler ist, wer – unabhängig vom Alter – als Lernender an einem der einbezogenen Schultypen eine Schulausbildung erhält. Versichert sind Schüler an öffentlichen oder privaten Schulen, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden schulrechtlich anerkannten Abschluss anstreben oder ihre Schulpflicht erfüllen (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.1 Gesetzeszweck

Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen während des gefährdenden Besuchs der Einrichtungen bei Eintritt von Versicherungsfällen geschützt. Zugleich...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.5 Konkurrenzen

Rz. 21 Die Begründung der Versicherteneigenschaft nach Nr. 1 ist gegenüber einer Versicherung nach Nr. 2 bis 17 vorrangig (zu den Konkurrenzen vgl. § 135). Zuständig für einen versicherten Beschäftigten nach Nr. 1 ist gemäß § 133 Abs. 1 der für das Unternehmen, für das die fragliche Person tätig geworden ist, zuständige UVT. Im Falle der Berufskrankheit ist der UVT des Unter...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 38). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten. D...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1 Beschäftigte (Nr. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19 Meldepflichtige nach SGB II und SGB III und Maßnahmeteilnehmer (Nr. 14)

2.19.1 Meldepflicht nach SGB II und SGB III (Buchst. a) Rz. 140 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. a (in der seit 1.1.2012 geltenden Fassung des Art. 5 Nr. 1 des 4. SGB IV-ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) sind kraft Gesetzes Personen versichert, die nach den Vorschriften des SGB II oder des SGB III der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8 Kinder in Kindertageseinrichtungen (Nr. 8 Buchst. a)

2.8.1 Gesetzeszweck Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen während des gefährdenden Besuchs der Einrichtungen bei Eintritt von Versicherungsfällen ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigte (Nr. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, de...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12 Ehrenamtlich Tätige (Nr. 10)

2.12.1 Überblick Rz. 100 Sinn und Zweck der Versicherung kraft Gesetzes nach Nr. 10 ist es, Unfallversicherungsschutz für Personen zu begründen, die in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Rechtspflege, im Bereich des Bildungswesens sowie im Bereich einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit oder der Religionsgemeinschaft...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26 Deutsche im Ausland (Abs. 3)

2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.1 Landwirtschaftliche Unternehmer (Nr. 5 Buchst. a Alt. 1)

Rz. 47 Schutz genießen nach Nr. 5 Buchst. a zunächst die Unternehmer selbst. Nach der Definition des § 136 Abs. 3 Nr. 1 ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Das Ergebnis des Unternehmens (Gewinn und Verlust) gereicht demjenigen zum Vor- oder Nachteil, der das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens unmittel...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen

Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr. 1 … gilt für"). Satz 2 erstreckt den Schutz der im Ausland Tätigen auf solche Versicherungstatbest...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.22 Pflegepersonen (Nr. 17)

Rz. 167 Seit 1.4.1995 erbringt die soziale Pflegeversicherung Leistungen. Zugleich ist die Versicherung der Pflegepersonen als Nr. 17 in den Katalog des § 2 Abs. 1 eingefügt worden. Der Versicherungsschutz für die Pflegeperson soll Hemmnisse abbauen, die eine Pflege im häuslichen Bereich hindern könnten, und durch Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegeperson zur hä...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.18 Notärzte im Rettungsdienst (Nr. 13 Buchst. d)

Rz. 139a Mit Wirkung zum 11.42017 ist durch das HHVG v. 4.4.2017 (BGBl. I S. 778) der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. d eingefügt worden. Nach dieser Vorschrift sind nun auch Notärzte und -ärztinnen kraft Gesetzes unfallversichert, wenn sie eine Tätigkeit als Notarzt als Nebentätigkeit ausüben. Notärzte im Rettungsdienst sind auch dann versichert, wenn es sich ni...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.16 Blut-, Organ- oder Gewebespender (Nr. 13 Buchst. b)

Rz. 132 Blut-, Organ- und Gewebespender sind nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b versichert. Seit 1.8.2012 ist im Versicherungstatbestand klargestellt (Art. 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012, BGBl. I S. 1601), dass dieser sich auch auf Personen erstreckt, die sich tatsächlich Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen unterziehen, wenn dies...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.2 Kinder in Tageseinrichtungen (Alt. 1)

Rz. 74 Nr. 8 Buchst. a bezieht Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen (Alt. 1), während der Betreuung durch Tagespflegepersonen (Alt. 2) und während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen (Alt. 3; ergänzt durch das 5. SGB IV ÄndG v. 15.4.2015, BGBl. I S. 583, mit Wirkung zum 22.4.2015) kraft Gesetzes in die Versicherung ein. Kinder sind ohne untere Alt...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5 Unternehmer, Angehörige und ehrenamtlich Tätige in der Landwirtschaft (Nr. 5)

Rz. 42 Nach Abs. 1 Nr. 5 sind alle in der und für die Landwirtschaft tätigen Personen in weitestem Sinne in der GUV versichert. Die gesetzliche Versicherung ist in diesem Bereich weit gezogen (vgl. Nr. 5 Buchst. b und d). Für die Anwendung des Versicherungsschutzes als Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2) bleibt im Bereich der Landwirtschaft kaum ein Anwendungsfeld. Während die in...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.10 Studierende (Nr. 8 Buchst. c)

Rz. 88 Nach Nr. 8 Buchst. c sind Studierende während ihrer Aus- und Fortbildung an Hochschulen versichert. Der Schutz dieser Personengruppe kann noch am ehesten damit begründet werden, dass das Studium eine Vorstufe der Erwerbstätigkeit darstellt. Auch für den Bereich der Hochschulen soll das System der GUV einerseits den erforderlichen Versicherungsschutz bieten, anderersei...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.17 Einsatz zum Schutz der Rechtsordnung (Nr. 13 Buchst. c)

Rz. 134 Zweck des Versicherungstatbestands Nr. 13 Buchst. c ist der Schutz der Personen, die für das Gemeinwohl – hier die Rechtsordnung – tätig werden. Die Vorschrift hat Bezug zu der Berechtigung eines jeden, gegen Straftaten einzuschreiten (§ 127 StPO). Der Schutz geht aber weiter als die dortige Berechtigung, da ein Eingreifen beim Verdacht einer aktuellen Straftat als v...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.21 Selbsthilfe beim öffentlich geförderten Wohnungsbau (Nr. 16)

Rz. 162 Der Gesetzeszweck der Regelung nach Nr. 16 besteht in der versicherungsrechtlichen Absicherung der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, da diese Tätigkeit auch öffentlichen Interessen dient. Die Selbsthilfe wird als schutzwürdig angesehen, da Personen, die geförderten Wohnraum schaffen, zur Durchführung eigener Bauvorhaben typischerweise auf fremde Hilfe angew...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.2 Abgrenzung der Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit

Rz. 11 Eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann – vornehmlich bei Diensten höherer Art – eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe a...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.1 Meldepflicht nach SGB II und SGB III (Buchst. a)

Rz. 140 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. a (in der seit 1.1.2012 geltenden Fassung des Art. 5 Nr. 1 des 4. SGB IV-ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) sind kraft Gesetzes Personen versichert, die nach den Vorschriften des SGB II oder des SGB III der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung nachkommen. Der Versicherungst...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20 Rehabilitanden (Nr. 15)

Rz. 147 Nach Nr. 15 sind Personen während einer medizinischen Maßnahme der Rehabilitation (Reha), bei der Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und bei der Teilnahme an einer Maßnahme zur Prävention oder Reha einer Berufskrankheit geschützt. Menschen, die durch einen der genannten Träger in Einrichtungen zur Reha usw. behandelt werden, sind durch den...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.3 Behinderte Menschen in Heimarbeit

Rz. 41 Behinderte Menschen sind auch in der GUV versichert, wenn sie – ohne in einer anerkannten WfbM eingesetzt zu sein – in Heimarbeit für eine der genannten Einrichtungen tätig sind (zum Begriff der Heimarbeit, vgl. Rz. 9). Eine WfbM, ein anderer Leistungsträger i. S. d. § 60 SGB IX oder eine frühere Blindenwerkstätte muss Auftraggeber bzw. Zwischenmeister der Heimarbeit ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.2 Ehrenamtlich im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. a)

Rz. 102 Nach Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a sind 3 Personengruppen versichert (vgl. BMAS, Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im Ehrenamt, S. 7). 1. Gruppe: Pflichtversichert sind die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ehrenamtlich Tätigen. Hierzu gehören z. B. ehrenamtliche Mit...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.2 Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner (Nr. 5 Buchst. a Alt. 2)

Rz. 53 Bei den mitarbeitenden Ehegatten handelt es sich um den Ehemann oder die Ehefrau, je nachdem, wer Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs und damit Unternehmer ist. Der Ehegatte ist versichert, wenn er schon oder noch mit dem/r Unternehmer/in in gültiger Ehe lebt. Versicherungsschutz besteht während eines Getrenntlebens (§ 1567 BGB) fort, er endet ggf. erst mit der ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.4 Kinder in Sprachförderkursen (Alt. 3)

Rz. 78a Nach Alt. 3 der Nr. 8 Buchst. a, die am 22.4.2015 in Kraft getreten ist, sind nun auch solche Kinder versichert, die an vorschulischen Sprachförderkursen teilnehmen, um die Sprachfähigkeit als Voraussetzung für die Integration zu schulen und zu verbessern (BT-Drs. 18/3699 S. 40). Die vorschulischen Sprachförderungskurse müssen nach landesrechtlichen Regelungen erteil...mehr