Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.2 Allgemein- oder berufsbildende Schulen

Rz. 82 Allgemeinbildende Schulen sind private oder öffentliche Schulen, durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, und die zu einem anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur) führenden Schulen (Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 2 Rz. 34). Allgemeinbildende Schulen bereiten ihre Schüler über einen langen Zeitraum hinweg allgemein auf das...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.2 Keine Beschränkung auf Inlandssachverhalte

Rz. 203 Abs. 3 Satz 4 regelt abweichend von § 3 Nr. 2 SGB IV, dass die nach Abs. 1, 1a und 2 versicherten Tätigkeiten unabhängig vom Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Handelnden Versicherungsschutz genießen, wenn sie im Inland ausgeübt werden. Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf die Tatbestände, die weder an die Ausübung einer Beschäftigung (nicht Abs. 1 Nr...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.27 Familienangehörige in Betrieben der Landwirtschaft (Abs. 4)

Rz. 206 Abs. 4 bestimmt den Begriff des Familienangehörigen für den Versicherungstatbestand des Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b. Der Kreis der Familienangehörigen ist dabei weiter gefasst als in anderen Bereichen des Sozialrechts (enger ist z. B. § 56 SGB I). Versichert sind in der landwirtschaftlichen UV Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte sind bis zum 2. Grad, wenn und solange...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.2 Blindenwerkstätten

Rz. 40 Blindenwerkstätten waren Betriebe, in denen ausschließlich Blindenwaren hergestellt und in denen bei der Herstellung andere Personen als Blinde nur mit Hilfs- oder Nebenarbeiten beschäftigt werden (§ 226 SGB IX; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Blindenwarenvertriebsgesetz [BliwaG]). Soweit es auch den Zusammenschluss von Blindenwerkstätten gab (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BliwaG), war die Tätig...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.3 Betreuungsmaßnahmen (Alt. 2)

Rz. 85 Nach der Erweiterung des Angebots an öffentlichen und privaten Schulen in Richtung auf eine ergänzende Betreuung (verlässliche Grundschule, Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, freiwillige Arbeitsgemeinschaften) hat der Gesetzgeber die schulischen Betreuungsmaßnahmen unter Versicherungsschutz gestellt (Nr. 8 Buchst. b 2. Alt). Sie werden derzeit überwiegend an allge...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.5 Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. d und e)

Rz. 58 Versichert sind darüber hinaus zwei Arten von ehrenamtlich Tätigen. Nach Nr. 5 Buchst. d sind Personen versichert, wenn und solange sie für Unternehmen tätig sind, die der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienen; nach Nr. 5 Buchst. e sind auch die in Berufsverbänden der Landwirtschaft tätigen Personen versichert. Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.14 Ehrenamtliche Helfer von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz (Nr. 12)

Rz. 119 Nach Nr. 12 sind in der GUV Personen versichert, die ehrenamtlich für Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz tätig sind. Während die Beschäftigten nach Abs. 1 Nr. 1 geschützt sind, wird der ehrenamtliche Einsatz für diese im öffentlichen Interesse wahrgenommenen Aufgaben durch Nr. 12 geschützt (zum Begriff des unentgeltlich, insbesondere ehrenam...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.4 Ehrenamtlich im religiösen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. b)

Rz. 109 Im religiösen Bereich sind Personen versichert, die sich ehrenamtlich im Kernbereich der Religionsausübung (Verkündigung und Pflege der Glaubenslehre) engagieren oder in gewählten Gremien ehrenamtlich mitarbeiten. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einem bestimmten umgrenzten, institutionell geordneten Wirkungskreis ausgeübt werden, wobei ein verantwortlich wahrzune...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.1 Während des Besuchs der Schule (Alt. 1)

Rz. 81 Die Schülerunfallversicherung erstreckt sich auf den gesamten während des Schulbesuchs betroffenen Lebensbereich. Dabei sind auch der Spielbetrieb der Schüler und die mit dem Schulbesuch verbundenen gruppendynamischen Prozesse von der Versicherung umfasst (Holtastraeter, in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, SozialR, 6. Aufl. 2019, § 2 SGB VII Rz. 26). Dieser umfassend...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.1 Überblick

Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche der Sozialvers...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.1 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 37 Die Aufnahme in eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM; § 219 Abs. 1 Satz 2 SGB IX) erfolgt mit der gesetzlichen Zwecksetzung, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.4 Teilnahme an Präventionsmaßnahmen der Renten- oder Unfallversicherungsträger (Nr. 15 Buchst. d)

Rz. 161a Durch das 7. SGB VI-ÄndG v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) sind mit Wirkung zum 1.7.2020 auch die Teilnehmer an Präventionsmaßnahmen der Renten- und Unfallversicherungsträger unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt worden. Teilnehmer an solchen Maßnahmen sind gegen die mit der Teilnahme verbundenen Gefahren unfallversichert. Damit werde eine "Lück...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.6 Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister (Nr. 6)

Rz. 62 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister gesetzlich unfallversichert, da vom Gesetzgeber für beide Personengruppen ein ähnliches soziales Schutzbedürfnis angenommen wird wie für Beschäftigte. Die Versicherteneigenschaft ist nicht von der Beschäftigung fremder Personen abhängig (vgl. BSG, Urteil v. 5.3.2008, B 2 U 353/07 B). Die Begriffe werden i...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.2 Teilnehmer an Maßnahmen nach dem SGB II oder SGB III (Buchst. b)

Rz. 145 Versichert sind nach Nr. 14 Buchst. b (in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung) auch Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, zu den möglichen Trägern vgl. Rz. 140) oder eine Optionskommune (§ 6 a SGB II) gefördert wird. Ziel der Regelu...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.7 Küstenschiffer und Küstenfischer (Nr. 7)

Rz. 66 Küstenschiffer und Küstenfischer sind nach Nr. 7 versichert. Auch bei diesen Gruppen handelt es sich um selbstständig tätige Unternehmer. Sie dürfen "regelmäßig" (Rz. 67) nicht mehr als 4 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nach Köpfen und nicht nach Vollzeitstellen berechnet. Der Küstensch...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.13 Personen bei einer Diensthandlung oder als Zeugen (Nr. 11)

Rz. 113 Versichert sind Personen, die von einer der genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt, Stiftung) zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden (Nr. 11 Buchst. a). Der versicherte Personenkreis ist der Gruppe der Wie-Beschäftigten (§ 2 Abs. 2) vergleichbar, da sie – ähnlich wie die Wie-Beschäftigten – für einen Dritten...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.4 Abgrenzung Beschäftigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit

Rz. 19 Ehrenamtliche Betätigungen in Vereinen, Kirchen, Wirtschaftsverbänden, Parteien usw. stellen i. d. R. keine Beschäftigung dar und sind deshalb nicht nach Nr. 1 versichert. Soweit eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht nach speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1, z. B. nach Nr. 5 Buchst. e (Ehrenamtliche in Berufsverbänden der Landwirtschaft), Nr. 9 (Ehrenamtliche im Gesun...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.3 Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen für Berufskrankheiten (Nr. 15 Buchst. c)

Rz. 158 Nach Nr. 15 Buchst. c sind Personen versichert, die an spezifischen vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen. Nach § 3 Abs. 1 BKV haben die UV-Träger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Ist die Gefahr dennoch nicht zu beseitigen, haben die UV-Träger darau...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.3 Abgrenzung Beschäftigter/mithelfender Familienangehöriger

Rz. 16 Die Tätigkeit als Beschäftigter ist weiter abzugrenzen von derjenigen als mithelfender Familienangehöriger, die nicht nach Nr. 1 versichert ist. Mithelfende Familienangehörige können Ehegatten, Eltern, Kinder, Pflegekinder oder Lebenspartner (§ 33 b SGB I) des Unternehmers sein. Der spezifisch auf die Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb zugeschnittene § 2 Abs. 4 ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) insbe...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.2 Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 15 Buchst. b)

Rz. 155 Nach Nr. 15 Buchst. b ist anders als nach Nr. 15 Buchst. a nicht die Teilnahme an einer Maßnahme, sondern deren Vorbereitung versichert. Nr. 15 Buchst. b versichert gerade die vorbereitenden Handlungen wie Wege zur Antragstellung, ärztlichen Untersuchung, zum Aufenthalt beim Träger zur Erörterung der geeigneten und den Neigungen entsprechenden Ausrichtung der Maßnahm...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.3 Familienangehörige in der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. b)

Rz. 55 Weiter als in anderen Bereichen des SGB (allgemein vgl. § 56 Abs. 1 SGB I) werden die Familienangehörigen bei einer Tätigkeit für ein Unternehmen der Landwirtschaft in den Versicherungsschutz der GUV einbezogen (vgl. aber Rz. 44), wenn für das Unternehmen die landwirtschaftliche BG zuständig ist. Die familiäre Beziehung kann, muss aber nicht zum Unternehmer selbst bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.3 Die Wahl der (richtigen) Vollstreckungsart

Rz. 73 Bei den Vollstreckungstiteln auf Herausgabe (§§ 883ff. ZPO), auf Vornahme von Handlungen (§§ 887, 888 ZPO), auf Duldung oder Unterlassung (§ 890 ZPO) und Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) ist die Vollstreckungsart vorgegeben. Insoweit kann auf die Kommentierung der einzelnen Vorschriften und die beigefügten Muster Bezug genommen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Die Vollstreckung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 64 Durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2014 (BGBl. I 786), ist die Vollstreckung in Familiensachen wie das familienrechtliche Verfahrensrecht aus der ZPO in das FamFG übernommen und mit dem Verfahrens- und Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz Die Erledigung eines Basisrentenvertrages durch einen gerichtlichen Vergleich kann ein rückwirkendes Ereignis darstellen. Sachverhalt Die Klägerin schloss im Jahr 2010 einen sogenannten Rürup-Rentenvertrag ab. In den Jahren 2010 bis 2016 machte sie die an die Versicherung gezahlten Beiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben geltend. Im Jahr 2017 schloss die Kl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuervergünstigungen für e... / 3.1 Unwetterschäden

Hochwasser und Überschwemmungen Die zunehmenden Unwetterkatastrophen durch Sturm, Hochwasser, Überschwemmungen etc. belasten eine Vielzahl von Hauseigentümern in erheblichem Umfang. Rasche, unbürokratische Hilfe wird am Anfang von Politikern zugesagt. Doch die Wirklichkeit sieht häufig anders aus. Eine willkommene finanzielle Hilfe, auf die sich die Geschädigten wirklich verl...mehr

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Fahrradleasing / 4.4 Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO

Gegenstand der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings kann gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 TV-Fahrradleasing nur ein Fahrrad im Sinne des § 63a StVZO sein. Ein Fahrrad nach § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Eidesstattliche Versicherung nach materiellem Recht

Rz. 373 Die materiell-rechtliche eidesstattliche Versicherung ist in § 18 Abs. 1 Nr. 13 geregelt (vgl. Rdn 231 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 11 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung entsteht nach der Anm. zu VV 3310 ebenfalls eine Terminsgebühr. Hiervon erfasst sind aber nur die vom Gerichtsvollzieher abzunehmenden eidesstattlichen Versicherungen gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 2 ZPO und 883 Abs. 2 ZPO sowie zur Abnahme einer materiell-rechtlich gebotenen eidesstattlichen Versicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anwaltliche Versicherung

Rz. 44 Insbesondere dann, wenn dem Anwalt greifbare Belege fehlen, bleibt ihm die Bekräftigung seines Vortrages, indem er die Richtigkeit der Angaben anwaltlich versichert. Das kann zwar – muss allerdings nicht stets – hinreichen, um den Ansatz als glaubhaft ansehen zu können. Zu beachten ist hierbei, dass nach § 55 Abs. 5 S. 1, § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO nur hinsichtlich der Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 231 Da die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach materiellem Recht (nicht die vollstreckungsrechtliche gemäß § 883 Abs. 3 S. 2, § 883 Abs. 2 S. 2 ZPO) ebenfalls eine unvertretbare Handlung darstellt, verweist § 889 Abs. 2 ZPO für den Fall, dass der Schuldner im Termin nicht erscheint oder die eidesstattliche Versicherung nicht abgibt, auf die Vorschrift des § 888...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine anwaltliche Versicherung

Rz. 232 Im Kostenfestsetzungsverfahren hat der Erstattungsgläubiger den Anfall und die Notwendigkeit der Dokumentenpauschale darzulegen.[344] § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt nicht für die Dokumentenpauschale, so dass die anwaltliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Entstehung der Dokumentenpauschale nicht zwingend als ausreichend anzuerkennen ist.[345] Die anwaltliche Versic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 20. Eidesstattliche Versicherung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 82. Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g ZPO; § 18 Abs. 1 Nr. 16); eidesstattliche Versicherung (§§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 ZPO); Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (§ 802l ZPO)

a) Abnahme der Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g ZPO) aa) Reform der Sachaufklärung Rz. 319 Die Vermögensauskunft gemäß §§ 802f und 802g ZPO setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus (vgl. § 807 Abs. 1 ZPO a.F.).[305] Die Vermögensauskunft ermöglicht es dem Gläubiger einer titulierten Geldforderung, bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Inf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g ZPO; Abs. 1 Nr. 16); eidesstattliche Versicherung (§§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 ZPO); Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (§ 802l ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Eidesstattliche Versicherungen

aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Eidesstattliche Versicherungen

Rz. 81 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer beweglichen Sache oder einer Menge bestimmter beweglicher Sachen muss der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird. Ferner muss der Schuldner im Rahmen der Forderungspfändung gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO dem Gläubiger die zur G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien/Ausdrucke für Versicherungen

Rz. 65 Aktenauszüge aus Straf- und Bußgeldakten werden häufig auch für Versicherungsgesellschaften erstellt, die aufgrund des Akteninhalts ihre Einstandspflicht oder ihre Aussichten auf Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Dritte beurteilen. Werden solche Aktenauszüge im Rahmen eines von dem Versicherer erteilten Mandats angefertigt, richtet sich die Vergütung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Konkrete Abrechnung

Rz. 60 Rechnet der Anwalt konkret (VV 7001) ab, so muss die Partei nachweisen, dass die zur Festsetzung angemeldeten Entgelte entstanden sind und notwendig waren. Rz. 61 Als Nachweis, dass die Auslagen entstanden sind, genügt anstelle der Glaubhaftmachung die Versicherung des Anwalts (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Zu beachten ist aber, dass die Versicherung von demjenigen Anwalt ab...mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / Sachverhalt

Die Kl., ein Mietwagenunternehmen, hat die beklagte Haftpflichtversicherung auf der Grundlage einer von dem Geschädigten unterzeichneten und vorformulierten Erklärung auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten in Anspruch genommen. In dem mit den Worten "Abtretung und Zahlungsanweisung" überschriebenen Formular heißt es: "Hiermit trete ich die Schadensersatzforderung auf Erstattung...mehr

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zfs 06/2021, Rückforderung ... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus § 812 Abs. 1, S. 1, Fall 2 BGB auf Rückzahlung von Kaskoversicherungsleistungen in Höhe des Mehrwertsteueranteils, die sie an die Bekl. überwiesen hat." 1. Die Bekl. hat den von der Kl. überwiesenen Mehrwertsteueranteil ohne rechtlichen Grund erlangt. Insoweit zutreffend hat das LG festgestellt, dass für die Frage der Erstatt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

Rz. 25 Die anteilige Versicherungsprämie ist stets zu erstatten, da sie zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts nach § 91 Abs. 2 ZPO zählt. Die Höhe der anteiligen Prämie ist glaubhaft zu machen, in der Regel durch Vorlage der Abrechnung des Versicherers.[11] Der Auftraggeber wird sich dann möglicherweise den Einwänden ausgesetzt sehen,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nicht erfasste Personen

Rz. 116 Nicht erfasst von Nr. 1 Buchst. b sind sämtliche Person, die zum Kreis des Auftraggebers gehören. Nicht zu den Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten i.S.d. Nr. 1 Buchst. b gehören daher solche, die im Lager des Auftraggebers stehen, also der Verkehrsanwalt, der Verhandlungsvertreter/Terminsvertreter und die eigene Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Ist eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ende des Hauptsacheverfahrens und Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 96 Die Zwangsvollstreckung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Der Rechtsanwalt erhält aber keine besonderen Gebührenmehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.3 Begünstigte Aufwendungen

Nur Arbeitslöhne Nach § 35a Abs. 3 EStG sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel (z. B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) begünstigt. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Farbe o...mehr