Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentensplittung unter Lebenspartn...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und Rentensplitting (§ 8) so...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung im Jahr 2019); vgl. zum Um...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausgleichsrente

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG ist beim > Versorgungsausgleich Rz 36, 41 dem Grunde nach für den Ausgleichsverpflichteten als > Sonderausgaben abziehbar (vgl § 10 Abs 1a Nr 4 EStG). Soweit der Ausgleichsrente eine nur mit dem Ertragsanteil besteuerte Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde liegt, hat der Verpflichtete SA nur in H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Versorgungsausgleich.

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Versorgungsausgleich

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, die Einbeziehung von Anrechten, die im Verfahren zum Wertausgleich bei der Scheidung vergessen, übersehen oder verschwiegen worden sind, in den Wertausgleich nach der Scheidung zu ermöglichen (AK 2). 2. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 17 und 45 VersAusglG nicht auf "Anrechte im Sinn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Entscheidungen über den Versorgungsausgleich.

Rn 18 Die Abänderungen von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich richtet sich nach der Klarstellung in § 227 I FamFG abw von § 48 FamFG weiterhin nach der spezialgesetzlichen Regelung des § 10a VAHRG (BGH FamRZ 04, 786).mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 31.1.2024 – XII ZB 343/23 a) Zur Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach einem im Erstverfahren durchgeführten Teilausgleich im Wege des (hier analogen) Quasi-Splittings. b) Beiträge für eine private Krankenversicherung sind als vergleichbare Aufwendungen im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 2 VersAusglG nur abzugsfähig, soweit sie auf Vertragsleistungen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 224 FamFG – Entscheidung über den Versorgungsausgleich.

Gesetzestext (1) Endentscheidungen, die den Versorgungsausgleich betreffen, werden erst mit Rechtskraft wirksam. (2) Die Endentscheidung ist zu begründen. (3) Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach § 3 Abs. 3, den §§ 6, 18 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht stattfindet, stellt das Gericht dies in der Beschlussformel fest. (4) Verbleibe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Versorgungsausgleich.

Rn 143 § 50 I FamGKG und § 50 II FamGKG bestimmten in der Erstfassung Festbeträge von 1.000 und 2.000 EUR. Für Altverfahren gelten altes und neues Recht mit der Zeitgrenze 1.9.09 (Frankf JurBüro 10, 476; Schlesw FamRZ 11, 133: neues Recht nach Aussetzung). In der Fassung des VAStrRefG vom 3.4.09 sind nach Abs 1 für jedes Anrecht Prozentsätze von 10 und 20 % des in drei Monate...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / III. Versorgungsausgleich

Der nachweisfreie Höchstbetrag für Kosten der internen Teilung (derzeit 50,00 EUR), bis zu dem gem. § 13 VersAusglG Kosten interner Teilung (innerhalb der Grenze von 2-3 % des Ehezeitanteils) ohne nähere Darlegung erhoben werden können, sollte an heutige Parameter angepasst und künftig dynamisiert werden (AK 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zwangsverbund zwischen Scheidung und Versorgungsausgleich, Abs 2 S 2.

Rn 36 Gem Abs 2 S 2 unterliegt der Antrag auf Durchführung des VA nicht der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs 2 S 1 FamFG, da das Verfahren grds vAw durchzuführen ist. Dies gilt auch bei einem notariell vereinbarten Ausschluss des VA im Ehevertrag (AG Kerpen FamRZ 11, 1084). Bei kurzer Ehedauer kann der Antrag auf Durchführung des VA, § 3 Abs 3 VersAusglG, deshalb noch in der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich, Abs 2 S 2 Nr 4, Abs 4.

Rn 9 Die Vorschrift enthält erstmals eine erleichterte Abtrennungsmöglichkeit der Folgesache VA. Rn 10 Seit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags müssen 3 Monate verstrichen sein. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO. Gem Abs 4 bleibt bei der Berechnung der Frist der vor Ablauf des ersten Jahres seit Eintritt des Getrenntlebens liegende Zeitrau...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Versorgungsausgleichssachen (§ 111 Nr 7 FamFG).

Rn 11 Wegen des Verfahrensgegenstandes vgl § 217 FamFG, § 1587 BGB, §§ 1 ff VersAusglG. Zu diesen Verfahren gehören nur die unmittelbaren Streitigkeiten über den Versorgungsausgleich, wie die Grundentscheidung nach § 1587 BGB, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 I Nr 2 VersAusglG, der Anspruch auf Auskunft nach § 4 VersAusglG, auf Abtretung nach § 21 VersAusglG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfüllung der Wartezeit (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist eine Abänderung (unabhängig von den Voraussetzungen der Abs 2 und 3) auch dann möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit führt (vgl § 52 I SGB VI). Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die für den Bezug der jeweiligen Rente (zu den verschiedenen Wartezeiten vgl Haußleiter/Eickelmann § 225 Rz 37) erfüllt sein muss (§ 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verbundverfahren.

Rn 9 Die für die Ehesache bewilligte PKH erstreckt sich gem § 149 FamFG, zuvor § 624 II, kraft Gesetzes auf die Verbundsache Versorgungsausgleich, sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Der auf Antrag durchzuführende schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird ebenso behandelt wie die übrigen Folgesachen; PKH muss gesondert beantragt und bewilligt werden. Teilweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) 1Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Abänderung einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden. (2) Auf eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich sind die §§ 225 und 226 entsprechend anzuwenden, wenn die Abänderung nicht ausgeschlossen worden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei einheitlichem Anspruch (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2).

Rn 6 Bei einheitlichem Streitgegenstand (Abs 1 S 1 Var 2) muss derjenige Teil, über den entschieden werden soll, ein (quantitativ, gegenständlich und/oder zeitlich) abgrenzbarer und eindeutig individualisierbarer Teil sein (BGHZ 108, 256, 260; NJW 92, 1769, 1770). Rn 7 Kasuistik: Teilbarkeit des Streitgegenstands ist gegeben, wenn ein materieller Anspruch aus mehreren Einzelp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. (2) 1Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. 2Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 229 FamFG – Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern.

Gesetzestext (1) 1Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden, soweit das Gericht und der nach § 219 Nr. 2 oder Nr. 3 beteiligte Versorgungsträger an einem zur elektronischen Übermittlung eingesetzten Verfahren (Übermittlungsverfahren) teilnehmen, um die im Versorgungsausgleich erforderlichen Daten auszutauschen. 2Mit der elektronischen Übermittlung können Dritte beauftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Endentscheidungen, die den Versorgungsausgleich betreffen, werden erst mit Rechtskraft wirksam. (2) Die Endentscheidung ist zu begründen. (3) Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach § 3 Abs. 3, den §§ 6, 18 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht stattfindet, stellt das Gericht dies in der Beschlussformel fest. (4) Verbleiben nach dem W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zumutbarkeit der Änderung.

Rn 4 Das weitere Kriterium der Zumutbarkeit einer Änderung erlaubt eine flexible, an der Einzelfallgerechtigkeit orientierte Anpassung bestehender Unterhaltstitel und -vereinbarungen an die neue Rechtslage. Eine Abänderung muss dem anderen Teil zumutbar sein, womit bei einer Ausdehnung der Unterhaltsverpflichtung der Verpflichtete, bei ihrer Einschränkung der Berechtigte gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlüsse.

Rn 12 Zu den Beschlüssen, welche eine der Rechtskraft fähige sachliche Entscheidung enthalten, gehören die Entscheidung über die Richterablehnung (BGHZ 95, 302, 305 = NJW 86, 2702), der Beschl nach § 91a bzgl der Entscheidung über die Kostenlast (BGH GRUR 92, 203, 205; Smid ZZP 97 (1984), 281), Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach §§ 103, 104 (BGHZ 111, 168, 170 = NJW 90, 2060)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 23 Die Vorschrift ist entsprechend anwendbar, wenn das Berufungsgericht einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet und hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an die erste Instanz zurückverweist (BGH NJW 16, 2662 Rz 28; NJW 11, 2800 [BGH 13.07.2011 - VIII ZR 342/09] Rz 26). Ein solches Urteil kommt in sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen Instanzen; die Sondervorschriften (§§ 540, 564, 313b) gehen aber vor. § 313a ist entsprechend auf Beschlüsse anzuwenden, die begründet werden müssen (zB § 91a; vgl Frankf NJW 89, 841; Hamm NJW-RR 97, 318), nicht dagegen im FG-Verfahren (Musielak/Musielak Rz 2; Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 5) und wegen § 227 S 2 FamFG bei Entscheidungen über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 II, III sind nur auf Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 112, 121) anwendbar. Für fG-Familiensachen, auch als Folgesache, regeln §§ 40 f die Wirksamkeit, ergänzt um die speziellen Wirksamkeitsvorschriften der §§ 209 II (Ehewohnung- u Haushalt), 224 I (Versorgungsausgleich). Im Verbund ist hinsichtlich aller Folgesachen § 148 zu beachten. Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 60 Für die Anwendung von § 850f im Insolvenzverfahren ist zu differenzieren. § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren allein auf § 850f I. Die Erhöhung des unpfändbaren Betrags zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts für den Schuldner ist daher auch im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine zwingende Aufhebung und Zurückverweisung.

Rn 4 Die Vorschrift des § 146 Abs 1 S 1 schreibt die Aufhebung und Zurückverweisung nicht mehr zwingend vor; im Unterschied zur Vorgängervorschrift des § 629b I 1 ZPO aF ist die Anordnung der Zurückverweisung nunmehr als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Im Regelfall bleibt es zwar dabei, dass bei Aufhebung des den Scheidungsantrag zurückweisenden Beschlusses die Sache zur Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Lebenspartnerschaftssachen (§ 111 Nr 11 FamFG).

Rn 27 Der Verfahrensgegenstand in Lebenspartnerschaftssachen wird in § 269 FamFG bestimmt. Die Familiengerichte sind danach ua zuständig für Verfahren betreffend die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft, Fragen des Kindschaftsrechts im Zusammenhang mit einer Lebenspartnerschaft, Wohnungszuweisungs- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). (2) Folgesachen sindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Fall der Scheidung ist über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden. Dies gilt auch, soweit eine Versäumnisentscheidung zu treffen ist. (2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, werden die Folgesachen gegenstandslos. Dies gilt nicht für Folgesachen nach § 137 Abs. 3 sowie für Folgesachen, hinsichtlich derer ein Beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die positive Feststellungsklage stellt das Bestehen eines Rechtsverhältnisses fest, die negative die seines Nichtbestehens und die Zwischenfeststellungsklage entscheidet über ein den Klageanspruch stützendes vorgreifliches Rechtsverhältnis. Sondervorschriften: Feststellung einer bestr Insolvenzforderung (§ 179 InsO), (Gläubigeranfechtung außerhalb InsO (§ 7 AnfG), Absta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Feststellungen nach § 160 III Nr 1, 3, 8, 9 und zu Protokoll erklärte Anträge.

Rn 3 Die genannten Feststellungen und zu Protokoll erklärte Anträge sind – sofern im Termin das endgültige Protokoll hergestellt wird (Regelungsgehalt von Abs 1 S 1) – den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist das Protokoll nur vorläufig aufgezeichnet worden, genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden. Hinsichtlich dieser Festst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhaltliche Fehler und Verfahrensfehler.

Rn 9 Inhaltliche Unvollständigkeiten können grds nicht nach § 319 berichtigt werden, sondern nach Maßgabe der §§ 320, 321 und im Instanzenzug, auch nicht bei nachträglichem Parteivorbringen (Köln NJW-RR 91, 1536 [OLG Köln 01.07.1991 - 13 U 50/91]). Auch die Verweisung an das ›falsche‹ Gericht lässt sich nicht über § 319 korrigieren, auch dann nicht, wenn das Gericht an das W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 12 § 308 gilt in allen Verfahrensarten, auch im PKH-Verfahren und trotz § 938 I auch im einstweiligen Rechtsschutz (näher dort § 938 Rn 1), auch im Verfahren bei Abschluss eines Gesamtvertrags nach dem VGG (§ 129 II VGG; BGH GRUR 21, 1181 [BGH 01.04.2021 - I ZR 45/20] Rz 32); nicht aber bei einstweiliger Anordnung nach § 620 aF, § 246 FamFG aber § 620 aF gewährt dem Geric...mehr