Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Rückzahlungslast

Rz. 963 Die Höhe der Rückzahlungslast wird wie folgt ermittelt: Der Arbeitgeber kann höchstens den Betrag zurückverlangen, den er tatsächlich aufgewandt hat. Eine Verzinsung kann nicht vereinbart werden. Andernfalls handelt es sich nicht mehr um die Rückzahlung von Ausbildungskosten, sondern um eine Vertragsstrafe. Dabei ist die Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteil...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen

Rz. 96 Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen lässt sich – außer durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen – nur schwer erreichen. In Betracht kommen zum einen vorbeugende Personalbindungsmaßnahmen, wie z.B. die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen oder die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, deren Abwerbung befürchtet wird (s. hierzu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Unzulässige Verträge und Vereinbarungen

Rz. 42 Die Unwirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages kann sich u.a. aus § 4 Abs. 3 BBiG ergeben, wenn er die Ausbildung zu anderen als anerkannten Ausbildungsberufen zum Gegenstand hat, oder daraus, dass der Vertragsschluss mit Rechtsmängeln behaftet ist. Rz. 43 Auch einzelne Abreden können nach dem BBiG unwirksam sein, ohne dass jedoch die Vermutung des § 139 BGB greift...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 1435 Das BAG billigt dem Betriebsrat bei Verstößen gegen sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG einen allgemeinen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu. Dieser ergibt sich aus der dem BetrVG abgeleiteten Nebenpflicht, alles zu unterlassen, was der Wahrnehmung des konkreten Mitbestimmungsrechtes entgegensteht. Das gilt nicht nur für Verletzungen des Mit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Inhalt und Auslegung von Unkündbarkeitsregelungen

Rz. 1181 Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Beabsichtigt sein kann ein einseitiger oder beidseitiger, ein genereller oder auch zeitlich und/oder sachlich begrenzter Kündigungsausschluss. Was im Einzelnen gewollt ist, muss notfalls durch Auslegung ermittelt werden. Rz. 1182 Generelle Kündigungsausschlüsse sind hinsichtli...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verschwiegenheitsregelungen für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 990 Der Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Arbeitgebers zu bewahren (BAG v. 24.11.1956, AP Nr. 4 zu § 611 BGB; BAG v. 15.12.1987, AP Nr. 5 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis; BAG v. 16.3.1982, AP Nr. 1 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis). Allerdings gilt es festzuhalten,...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Unzulässige Kündigungserschwerungen

Rz. 259 Nach § 622 Abs. 6 BGB ist es unzulässig, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung, die für die Arbeitnehmerkündigung eine längere Frist vorsieht als für die Arbeitgeberkündigung und ggf. auch die Kündigungstermine weiter gehend beschränkt, ist insoweit nach §§ 134, 139 BG...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Andere Zahlungsansprüche

Rz. 158 Zahlungsansprüche, die keine Vergütungsansprüche sind (z.B. Vertragsstrafen, Entschädigungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Rückzahlung eines Darlehens), sind regelmäßig mit dem Nettobetrag geltend zu machen, da auf sie keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen bzw. keine Steuerabzüge vorzunehmen sind.mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / J. Sperrabreden mit anderen Arbeitgebern

Rz. 115 Zwischen verschiedenen Arbeitgebern kann vereinbart werden, dass sie sich gegenseitig verpflichten, aktuelle oder frühere Arbeitnehmer des anderen Arbeitgebers nicht abzuwerben und selbst einzustellen. Eine solche Vereinbarung (Sperrabrede) ist rechtlich aber nur eine sog. Naturalobligation. Beide Parteien können hiervon jederzeit zurücktreten. Auf Erfüllung der Vere...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Ausschließliche Arbeitnehmerbelastung

Rz. 1516 Streitig ist, ob Regelungen zulässig sein können, die im Ergebnis ausschließlich eine Belastung des Arbeitnehmers bewirken (vgl. hierzu Richardi/Picker, § 77 Rn 123 ff.). Z.T. wird dies abgelehnt. Man wird eine solche Einschränkung in dieser allgemeinen Form nicht annehmen können (so mit Recht GK/Kreutz, § 77 Rn 362 ff.; MünchArbR/Matthes, § 327 Rn 54). So hat auch ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 786 Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind bei sämtlichen Formulararbeitsverträgen zu berücksichtigen. Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten können Abweichungen von sämtlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB begründen. Dies ist seit der Entscheidung des BAG v. 4.3.2004 –8 AZR 196/03 (BB 2004, 1740) so auch anzunehmen. Zugleich ist damit geklärt, dass di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vertragsschluss mit Ermächtigung nach § 113 BGB

Rz. 65 Gem. § 113 BGB kann der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen eine Ermächtigung erteilen, in Dienst und Arbeit zu treten. Diese Ermächtigung hat zur Folge, dass der Minderjährige für die in § 113 BGB aufgeführten Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig ist. Dies umfasst nach herrschender Meinung nur solche Geschäfte, die verkehrsüblich und nicht außergewöhnlich...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens (Abs. 3 Nr. 2b) Bewilligungsverfahren und Rechtsschutz

Rz. 37 Zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens kann die Aufsichtsbehörde ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen bewilligen. Rz. 38 Auch hier ist auf das Jahr, das der 1. Bewilligung folgt, abzustellen. Rz. 39 Nicht erforderlich ist dabei, dass der Schaden in derselben Betriebsstätte einzutreten droht, ausreichend ist insofern auch ein Scha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 202 Schadensersatz liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ersatz eines ihm zugefügten Schadens – egal auf welcher Rechtsgrundlage – verpflichtet ist (sog. echter Schadensersatz). Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden oder sei...mehr

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Kündigung / 3.3 Ort und Zeit

Die Kündigung darf grundsätzlich an jedem Ort und zu jeder Zeit erfolgen, auch während einer Erkrankung, an einem Samstag, Sonntag oder gar einem Feiertag (z. B. Zugang einer Kündigung am 24.12.).[1] Unwirksam ist lediglich eine Kündigung zur Unzeit. Das ist der Fall, wenn der Kündigende die Kündigung zu einem Zeitpunkt ausspricht, durch den er massiv die persönliche Würde d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.5 Erneute Berichtigung

Rz. 179 Wird ein als uneinbringlich behandeltes Entgelt nachträglich doch noch vereinnahmt, so sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG der Steuerbetrag und der Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen. Die Vorschrift folgt wiederum wie § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG dem Gedanken, dass letztlich das tatsächlich Aufgewendete für die Besteuerung und somit auch für den Vorsteuerabzug maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.2 Änderung

Rz. 54 Eine Änderung liegt vor, wenn sich der Wert der Gegenleistung, die der Leistende für seine Leistung erhält oder erhalten soll, mindert oder erhöht. Diese Gegenleistung muss sich erhöht oder gemindert haben. Auf die Gründe, die für die Ermäßigung oder Erhöhung der Gegenleistung maßgebend waren, kommt es nicht an.[1] Dies kann sich durch Vereinbarung oder durch Rechtsfo...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 4 Vertragsstrafe im Tarifvertrag

Vertragsstrafen sind auch in Tarifverträgen denkbar. Wird aber in einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung vereinbart für den Fall, dass der Arbeitgeber bis zu einem konkreten Zeitpunkt die "sanitären Anlagen" nicht saniert hat, handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe zur Absicherung vertraglicher Rechte. Vielmehr wird die Lohnerhöhung unter eine Bedingung (§§ 158 ff. BGB) ...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 1 Rechtsgrundlage

Nach §§ 339 ff. BGB kann eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart werden, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Die Vertragsstrafe ist ein vom Gesetzgeber zur Verfügung gestelltes besonderes Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts für Schuldverhältnisse und kann demgemäß auch in Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Vertrags...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.2 Inhaltliche Anforderungen und gerichtliche Kontrolle

In Formulararbeitsverträgen sind Vertragsstrafenabreden nicht generell unzulässig. § 309 Nr. 6 BGB, der ein entsprechendes Verbot enthält, findet auf Arbeitsverträge keine Anwendung, weil die Arbeitsleistung – anders als andere Leistungsversprechen – nicht vollstreckbar ist und der Arbeitgeber deshalb ein anerkennenswertes Interesse an der Absicherung der Vertragserfüllung d...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.1 Überraschende und unbestimmte Klauseln

Vertragsbestimmungen werden als überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Vertragsstrafenvereinbarungen sind nicht grundsätzlich in Arbeitsverträgen ungewöhnlich, weil mit ihnen...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / Zusammenfassung

Überblick Die Erfüllung der in einem Arbeitsvertrag übernommenen Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer kann durch Vertragsstrafen gesichert werden. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall des "Vertragsbruchs" hat in der arbeitsrechtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ohne wirksame Vertragsstrafe können Arbeitnehmer häufig nicht wirkungsvoll gezwungen we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.3 Arbeitszeit

Unpünktlichkeit, zeitweises Fernbleiben von der Arbeit und unentschuldigtes Fehlen kommen in der Praxis als Auslösungstatbestand für eine Vertragsstrafe selten vor. Ihre Zulässigkeit begegnet Bedenken, obwohl die dem Arbeitgeber hieraus entstehenden Schäden beachtlich sein können, weil derartigem Fehlverhalten kündigungsrechtliche Sanktionen gegenüberstehen. Es handelt sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 5 Verhältnis zu Schadensersatzansprüchen

Nach § 341 Abs. 2 BGB kann der Arbeitgeber die verwirkte Strafe als Mindestschaden verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Solche Formulierungen geben lediglich die gesetzliche Regelung wieder und sind daher in Vertragsstrafenvereinbarungen überflüssig, aber zur Klarstellung möglich und zulässig. Gemäß § 342 BGB ist der Anspruch des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.9 Vertragsstrafenversprechen zugunsten des Betriebsrats

Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, an den Betriebsrat im Fall der Verletzung von Mitbestimmungsrechten eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Betriebsrat besitzt nicht die hierfür erforderliche Vermögens- und Rechtsfähigkeit.[1] Es ist auch nicht zulässig, eine Vertragsstrafe zugunsten Dritter (z. B. Rotes Kreuz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.5 Verschwiegenheitspflicht

In der Nähe zum Wettbewerbsverbot ist das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung von Betriebsgeheimnissen zu sehen. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht. Sie verpflichtet den Arbeitnehmer, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb ste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3 Vertragsstrafenvereinbarungen

Vertragsstrafen können zugunsten des Arbeitgebers gemäß § 339 BGB für den Fall vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht oder nicht gehörig erfüllt. Damit ist der Rahmen für die verschiedenen Klauseltypen aufgezeigt, die sich in der arbeitsvertraglichen Praxis gebildet haben. Die juristische Zulässigkeit der unterschiedlichen...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag

Zusammenfassung Überblick Die Erfüllung der in einem Arbeitsvertrag übernommenen Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer kann durch Vertragsstrafen gesichert werden. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall des "Vertragsbruchs" hat in der arbeitsrechtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ohne wirksame Vertragsstrafe können Arbeitnehmer häufig nicht wirkungsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.2 Schlechtleistung

Gegen die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die schuldhafte Schlechtleistung, z. B. Ausschussproduktion, als Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer bestehen in der Regel rechtliche und praktische Bedenken. Zum einen lassen sich Schlechtleistungen kaum vorhersehbar transparent definieren.[1] Zum anderen würde eine solche Vertra...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.8 Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Sicherung der Investitionen des Arbeitgebers in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch Vertragsstrafenversprechen wird vereinzelt empfohlen. Ihre rechtliche Zulässigkeit begegnet jedoch durchgreifenden Bedenken angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rückzahlung von Fortbildungskosten und der zulässigen Bindungsdauer. Nur vergütungsrelevante...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2 Anwendung des AGB-Rechts

Im Zug der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber seit 1.1.2002 durch weitgehend unveränderte Übernahme der Vorschriften des früheren AGB-Gesetzes in die Bestimmungen der §§ 305 ff. des BGB alle Arbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterworfen. Allerdings ist das AGB-Recht auf Vertragsstrafen im Arbeitsverhältnis nur eingeschränkt anwendbar: In § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB heißt es: "...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.7 Nebenpflichten

Die Rechtsprechung lässt grundsätzlich auch die Sicherung der Erfüllung von Nebenpflichten durch eine Vertragsstrafenvereinbarung unter der Voraussetzung zu, dass diese konkret benannt und die Strafe ihr eindeutig zugeordnet ist.[1] Vertragsstrafen wegen nicht gehöriger Erfüllung von Nebenpflichten sind jedoch restriktiv auszulegen, weil hierdurch der Arbeitnehmer in unzumut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.6 Nebentätigkeitsverbot

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, eine Nebenbeschäftigung, sei es selbstständig oder unselbstständig, auszuüben. Ein allgemeines Verbot einer Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist demzufolge nur insoweit wirksam, als der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat. Das ist dann der Fall, wenn durch die Ausübung der Nebentätigkeit die Erfüll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail und Tel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte und Zahnärzte können für die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme schließen. Mögliche Inhalte sind Leistungspflichten, Vertragsstrafen, Preise, Laufzeiten und Kündigungsfris...mehr