Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.4 Übermittlung von Rechnungen mittels Telefax

Rz. 97 Nach Auffassung der Verwaltung gilt bei der Übermittlung von Rechnungen per Telefax die Übertragung von Standard-Telefax an Standard-Telefax ("Normalfax") oder von Computer-Telefax/Fax-Server an Standard-Telefax als Papierrechnung. Voraussetzung für die Anerkennung zum Zweck des Vorsteuerabzuges ist weiter, dass der Rechnungsaussteller grundsätzlich einen Ausdruck in ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.2 Erleichterungen bei Fahrausweisen als Rechnungen

Rz. 62 Fahrausweise i. S. v. § 34 UStDV sind Dokumente, die einen Anspruch auf Beförderung von Personen gewähren. Dazu gehören auch Zuschlagkarten für zuschlagpflichtige Züge, Platzkarten, Bettkarten und Liegekarten. Mit Fahrscheindruckern ausgestellte Fahrscheine sind auch dann Fahrausweise i. S. d. § 34 UStDV, wenn auf ihnen der Steuersatz in Verbindung mit einem Symbol an...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2 Begriff der Rechnung

Rz. 3 Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i. V. m. § 31 Abs. 1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Wegen der zulässigen Übermittlung der Rechnung auf elektronischem Weg wurde der bisher verwendete Begriff der "Urkunde" durch den Begriff "Dokument" ersetzt. Rechnungen können entwed...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.3 Rechnungserteilung bei Entgelt von dritter Seite

Rz. 65 Erhält ein Unternehmer für seine Leistung von einem anderen als dem Leistungsempfänger ein zusätzliches Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, sog. Entgelt von dritter Seite, entspricht die Rechnung den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 (das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt) und des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG (d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.1 Allgemeines

Rz. 21 Durch die Bestimmungen über den Inhalt ordnungsgemäßer Rechnungen muss eine Rechnung bestimmte Mindestangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14 a UStG sowie aus den §§ 33, 34 UStDV. Rz. 22 Hinweis Die Pflichtangaben sind nicht in allen Ausgangsrechnungen erforderl...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2.2 Rechnungserteilung durch Dritte

Rz. 16 Die Rechnung kann durch den leistenden Unternehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Unternehmers abrechnet, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Leistungsempfänger selbst kann aber nicht Dritter sein. Falls der Leistungsempfänger über die an ihn ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, l...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.12 Gutschrift

Rz. 57 Haben die am Leistungsaustausch Beteiligten vereinbart, dass der Leistungsempfänger die Rechnung namens und im Auftrag des leistenden Unternehmers erstellt (umsatzsteuerliche Gutschrift), so muss die Rechnung seit dem 1.7.2013 explizit die Bezeichnung "Gutschrift" enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, der Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL umsetzt). Neben der Bezeichnun...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.10 Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Rz. 50 In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG. Der Unternehmer muss den Steuerbetrag für die von ihm ausgeführte steuerpflichtige Leistung Cent genau berechnen. Ergibt sich bei der Steuerberechnung kein voller Centbetrag, ist der Centbetrag abzurunden...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.2 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers

Rz. 24 In der Rechnung muss der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers jeweils vollständig angegeben werden, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Nach § 31 Abs. 2 UStDV ist es ausreichend, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsemp...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.1 Der Aufbewahrungspflichtige und der Gegenstand der Aufbewahrung

Rz. 119 Nach § 14 b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der (Ausgangs-)Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle (Eingangs-)Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Rz. 120 Die zuvor genannten Aufbewahrung...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.5 Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)

Rz. 33 Durch die fortlaufende Nummer nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG, sog. Rechnungsnummer, soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Da der Unternehmer für jede Leistung an einen anderen Unternehmer eine Rechnung erteilen muss, steigt das Entdeckungsrisiko, wenn der Unternehmer eine Leistung "schwarz" erbringt, aber dem am Betr...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.3 Steuer- oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Rz. 26 Der leistende Unternehmer muss gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG in der Rechnung die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder wahlweise die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.[1] Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, ist zwingend die erteilte Steuer...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.1 Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen

Rz. 60 Für Kleinbetragsrechnungen gelten besondere Vereinfachungsregelungen. Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR[1] (= Bruttobetrag inklusive USt) nicht übersteigt. Für Kleinbetragsrechnungen sind abweichend von § 14 Abs. 4 UStG nur folgende Angaben erforderlich, § 33 UStDV: der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unt...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9.2 Entgeltminderungen durch Rabatt- oder Bonusvereinbarungen

Rz. 46 Wie ausgeführt, ist in der Rechnung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, also auch eine Rabatt- oder Bonusvereinbarung, anzugeben, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. Auch wenn die entsprechende Konditionsvereinbarung (Rabatt- oder Bonusvereinbarung) in der Rechnung nicht enthalten ist, reicht es nach Meinung der Verwaltung aus, wen...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung durch einen Arbeitnehmer

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Unternehmers ohne Wissen und Zustimmung dieses Steuerpflichtigen eine falsche Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt hat, im Licht von Art. 203 MwStSystRL als diejenige Person, die die MwSt in der Rechnung ausweist und somit zur Entrichtung der MwSt verpfli...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.10 Ermittlung der Vorsteuern nach Durchschnittssätzen (gültig bis 31.12.2022)

Grundsätzlich setzt der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraus, dass eine umsatzsteuerpflichtige Eingangsleistungen erfolgt ist und insoweit eine Rechnung mit allen in § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben vorliegt (u. a. Ausweis des Umsatzsteuerbetrags). Bis zum 31.12.2022 hat die Finanzverwaltung zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für bestimmte Berufsgrup...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.1 Aufschläge auf den Bierpreis

Häufig gewähren Brauereien Darlehen zur Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte an deren Betreiber bzw. Eigentümer. Als Gegenleistung geht der Empfänger des Darlehens normalerweise eine Bier- bzw. Getränkelieferungsverpflichtung ein. Die Darlehensschuld wird meist über einen Zu- bzw. Aufschlag auf den Preis der bezogenen Biermenge getilgt. Diese Aufschläge gehören ni...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.8 Leergut und darauf zu entrichtendes Pfandgeld

Pfandgeld wird normalerweise für Warenumschließungen (Flaschen, Gebinde, Container) vom Getränkelieferant berechnet. Grundsätzlich teilt die Warenumschließung als unselbstständige Nebenleistung zur Warenlieferung das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung (Nebenleistungen). Deshalb ist das Pfandgeld für die Warenumschließung Teil des Entgelts für die Hauptleistung (Ge...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.1 Allgemeine Aufzeichnungen

Ist ein Gastwirt buchhaltungspflichtig, wird durch eine ordentlich geführte Buchhaltung auch den umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten [1] Genüge getan. Wird keine Buchhaltung erstellt, müssen für Umsatzsteuerzwecke folgende Aufzeichnungen geführt werden: die vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte über ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen; Trennung der Entgelte ...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 6.1 Pflichtangaben und Aufbewahrungspflicht

Grundsätzlich ist ein Unternehmer berechtigt Rechnungen über seine Leistungen zu stellen. Soweit der Unternehmer an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person leistet, ist er jedoch zur Rechnungsstellung verpflichtet[1]; das gilt auch bei steuerfreien Leistungen.[2] Eine Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden, bei vorheriger...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6 Vorsteuerabzug und Ausschluss vom Vorsteuerabzug

Zum Vorsteuerabzug sind grundsätzlich alle Vereine für den Bereich berechtigt, für den sie als Unternehmer Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuern (sog. Regelversteuerer). Wendet ein Verein hingegen die Kleinunternehmerregelung i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG an, hat er keinen Vorsteuerabzug. 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und so...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind[1]: ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen i. S. v. § 14 UStG; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen von anderen Unternehmern erfolgen; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen für das eigene Unternehmen ausgeführt worden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass erworbene Gegenstände zu mindestens 10 % für das Unternehmen ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.2 Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Soweit der innergemeinschaftliche Erwerb beim Verein der Umsatzsteuer unterlag, ist die hierauf entfallende Steuer (Erwerbsteuer) ebenfalls als Vorsteuer abziehbar, wenn der Erwerb für den unternehmerischen Bereich des Vereins erfolgte.[1] Soweit der steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerb allerdings für steuerfreie Umsätze verwendet wird, führt dies wiederum grds. zu...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.3 Leistungen für das Unternehmen

Während es i. d. R. einfach festzustellen ist, ob die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ob die Leistung von einem anderen Unternehmer erfolgte, ist die Beurteilung am schwierigsten, ob die Lieferungen und sonstigen Leistungen für das eigene Unternehmen ausgeführt wurden. Die Schwierigkeiten hängen damit zusammen, dass fast jeder Verein einen unterneh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.5 Gesamtpauschalierung der Vorsteuer

Es besteht die Möglichkeit, die Vorsteuern insgesamt nach § 23 a UStG mit einem Durchschnittssatz von 7 % der steuerpflichtigen Umsätze – mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs – zu pauschalieren (Vorsteuerpauschalierung). Der Durchschnittssatz kann in Anspruch genommen werden, wenn der steuerpflichtige Vorjahresumsatz 35.000 EUR nicht überschritten...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / Zusammenfassung

Überblick Die Behandlung der Umsatzsteuer ist im Vereinsleben nicht immer einfach. Die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen Bereichs. Hiervon ist vor allen Dingen der Vorsteuerabzug abhängig. Soweit hierbei Wahlrechte bestehen, gilt es, rechtzeitig die richtige Wahl zu treffen. Dies trifft insbesondere für G...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.1 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Überführt ein Verein von seinem unternehmerischen Bereich (z. B. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) einen Gegenstand in seinen nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe[1] vor. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn der Gegenstand bei seiner Anschaffung zum vollen oder (zumindest) teilweisen Vorsteue...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Auch ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer. Ein solcher liegt unter folgenden Voraussetzungen vor[1]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, die Lie...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.2.2 Bemessungsgrundlage bei sonstigen Leistungen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von sonstigen Leistungen[1] nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird der Umsatz nach den bei der Ausführung entstandenen Ausgaben bemessen.[2] Dabei sind allerdings nur solche Ausgaben in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, aus denen der Verein einen Vorsteuerabzug hatte.mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten Fällen

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe abgeschafft, wenn die Zweckbetriebe in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen und in unmittelbarem Wettbewerb zu herkömmlichen Unternehmen stehen. Diese Änderung trat am 1.1.2007 in Kraft. Die Umsätze solcher Zweckbetriebe unterliegen demnach seit 1.1.2007 dem allgemeinen Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 7 Vorsteuerabzug

Die geschuldete Erwerbsteuer nach § 3d Satz 1 UStG (Ende der Beförderung oder Versendung im Inland) berechtigt den Unternehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Zeitpunkt ihres Entstehens zum Vorsteuerabzug. Das Vorliegen einer Rechnung mit den Angaben nach §§ 14, 14a UStG ist in Deutschland nicht erforderlich. Eine wirtschaftliche Belastung ist mit ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.4 Umsatzsteuerliche Abschaffung der Lieferklausel "verzollt und versteuert" im Binnenmarkt

Bis zum 31.12.2018 gestattete die Finanzverwaltung die Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG – Lieferklausel "verzollt und versteuert" – in analoger Weise auch für den Binnenmarkt. Unter bestimmten Bedingungen konnten dadurch notwendige Aufzeichnungen bei der Erwerbsbesteuerung eingespart werden, wenn der Kunde eine vom ausländischen Lieferanten bereits versteuerte Inlandslieferung e...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6.2 Steuerfreie Ausfuhrlieferungen

Steuerfrei ist jede Lieferung in einen Freihafen bzw. die o. g. Sondergebiete an einen Abnehmer, der Unternehmer ist und die Gegenstände für Lieferungen und Leistungen bezieht, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, unabhängig davon, ob die Gegenstände im Anschluss an die Lieferung in das Drittlandsgebiet gelangen, wieder in das Gemeinschaftsgebiet verbracht werden oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 2.2 Besonderheiten der Einfuhr und des Erwerbs der Gegenstände im Gemeinschaftsgebiet durch ausländische Auftraggeber

Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in jedem Fall die Verfügungsmacht des Auftraggebers über die zu be- oder verarbeitenden Gegenstände im Gemeinschaftsgebiet. Die Gegenstände müssen zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in dieses Gebiet eingeführt oder hier erworben worden sein. Bei inländischen Auftraggebern kann der ...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 3.2 Auffangtatbestand (Ersatzbesteuerung)

Bestellt jedoch der Abnehmer abweichend vom Bestimmungsland unter der USt-IdNr. eines anderen EU-Mitgliedstaats, so gilt der Erwerb auch in diesem Mitgliedstaat als bewirkt.[1] Es handelt sich bei diesem steuerlichen Tatbestand um eine Art "Strafsteuer", weil der Erwerber gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[2] Erst wenn er nachweisen k...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.2 Erwerbsteuerpflichtige Abnehmer

Neben dem körperlichen Gelangen der Gegenstände vom übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland setzt der Erwerbstatbestand einen Abnehmer voraus, der Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. Für bestimmte Unternehmer, die ausschließlich s...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6.1 Freihafen ist nicht immer Ausland

Zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Belastung des Endverbrauchs sind bestimmte Lieferungen in die nicht zum Inland gehörenden Freihäfen und die Gebiete in den Gewässern und Watten zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der Strandlinie nicht wie (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen zu behandeln. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Lieferungen an Abnehmer, die nicht Unte...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.2 Lieferant befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Befördert der liefernde Unternehmer die Gegenstände mit eigenen Fahrzeugen in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Freihäfen und Gebiete zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie, oder geschieht dies im Wege der Versendung durch einen eingeschalteten Beauftragten, ist der Status des Abnehmers, seine Ansässigkeit oder die unternehmerische Verwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 1 Überblick

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.1 Vereinfachungen für bestimmte Abnehmer

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG ist bei einem Warenbezug aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet unter den o. g. Voraussetzungen erwerbsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat den erwerbsteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Bedingungen noch erweitert, indem er für diese Personen eine sog. Erwerbsschwelle eingeführt hat. Danach unterliegen der Er...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 10 Pauschalregelungen

Dänemark wendet keine Pauschalregelungen (etwa zur Bestimmung der Steuerschuld oder des Vorsteuerabzugs) an.mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 6.5 Sonstige Verpflichtungen

Ab 1.1.2024 kann die Finanzverwaltung einem Unternehmer, der Waren erworben hat, für welche die zu entrichtende MwSt nicht gezahlt wurde, Mitteilungen zukommen lassen, z. B. eine Anweisung, bei künftigen Transaktionen größere Wachsamkeit walten zu lassen. In den Mitteilungen soll zudem darauf aufmerksam gemacht werden, wie sich ungewöhnliche Umstände bei Transaktionen oder b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug für einen "Supersportwagen" vor Betriebseröffnung

Leitsatz Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener "Supersportwagen" kann für das künftige Unternehmen bezogen sein. Gleichwohl kann sich diese Eingangsleistung als gänzlich unangemessen erweisen, wenn die Erzielung von Umsätzen mit dem geplanten Autohaus noch in weiter Ferne liegt. Sachverhalt Der Kläger betreibt ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Leitsatz 1. Ein Klarierungsagent (Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes (Schiffsabfertigung und -versorgung) einen Hafendienstleister darüber informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von – zu diesem Zeitpunkt nur teilweise feststehenden – Leistungen beauftragen wird, stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden her, so d...mehr