Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.1 Entstehen und Fälligkeit von Teilurlaubsansprüchen

Rz. 4 Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach § 4 BUrlG mit Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten. Wann Teilurlaubsansprüche entstehen, ist im Gesetz nicht geregelt und umstritten. Dabei geht es entscheidend darum, wann der Arbeitgeber einen geltend gemachten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu erfüllen hat. Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.2 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a

Rz. 15 Der Teilurlaub wegen Nichterfüllung der Wartezeit kann nur im Eintrittsjahr entstehen, da die Wartezeit für den Vollurlaubsanspruch nach § 4 BUrlG nur einmal für das Arbeitsverhältnis erfüllt werden muss und nicht in jedem Kalenderjahr. Voraussetzung von § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG ist der rechtliche Beginn des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte. Das Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.3 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. b

Rz. 19 Nach § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG erwirbt der Arbeitnehmer einen Teilurlaubsanspruch, wenn er vor erfüllter Wartezeit ausscheidet. Allein entscheidend ist die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor und mit (s. hierzu unten Rz. 21) Erfüllung der Wartezeit. Dies sind befristete Arbeitsverhältnisse für eine Zeit von bis zu 6 Monaten, unbefristete oder auf einen Z...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 1 Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 1 § 5 BUrlG zählt 3 Fallgestaltungen auf, in denen es zu einer Zwölftelung des gesetzlichen Jahresurlaubsanspruchs kommt. Ein Teilurlaubsanspruch entsteht, wenn im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht erfüllt werden kann (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG) oder der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit wieder ausscheidet (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Ein Teilurlaubsanspruch entsteht au...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.4 Verhältnis von § 5 Abs. 1 Buchst. a zu b

Rz. 24 Es ist einhellige Meinung, dass ein Teilurlaubsanspruch nur nach einer der beiden Regelungen bestehen kann. Der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG setzt das Bestehen des Arbeitsverhältnisses über die Wartezeit hinaus voraus. Der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG setzt die Beendigung vor und mit der Wartezeit voraus (s. auch oben Rz. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.2.1 Kein generelles Rückforderungsverbot

Rz. 44 Das Rückzahlungsverbot nach § 5 Abs. 3 BUrlG ist nach dem klaren Wortlaut beschränkt auf die Fälle des gekürzten Vollurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG. Für sonstige Fälle, in denen zu viel Urlaub gewährt oder zu viel Urlaubsentgelt bezahlt wurde, gilt das Rückzahlungsverbot nach § 5 Abs. 3 BUrlG nicht. Eine "Rücknahme" des genommenen Urlaubs scheidet au...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte

Rz. 30 Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die §§ 1 und 4 BUrlG weder durch einzelvertragliche Vereinbarung noch durch eine tarifvertragliche Regelung gekürzt werden. Damit scheidet eine anteilige Zwölftelung aus.[1] Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den ge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.2.3 Rückzahlungsklausel

Rz. 51 Die Schwierigkeiten der Rückforderung über Bereicherungsrecht können mit der Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel teilweise vermieden werden. Eine solche Rückzahlungsklausel ist zulässig. § 13 BUrlG steht dem nicht entgegen, da das BUrlG mit Ausnahme von § 5 Abs. 3 BUrlG Regelungen zur Rückforderung von zu viel gezahltem Urlaubsentgelt nicht enthält. § 5 Abs. 3 BUrl...mehr

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Besonders schutzbedürftige ... / 4.1 Alter: zulässige unterschiedliche Behandlung

Altersbezogene Benachteiligung ist laut AGG unter gewissen Umständen erlaubt. Sie muss allerdings objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sein. Dazu gehören Chancen für die Jugend, gesetzliche Wartezeiten z. B. bei Beförderungen, Festlegung von Mindest- und Höchstaltersgrenzen, Vorruhestandsregelungen, altersbedingte Sozialauswahl, Kündigungsschut...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 13 Einzelvertraglich kann der Erwerb von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Dies gilt auch für den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit. Der Arbeitgeber kann daher bei Teilurlaubsansprüchen die Fälligkeit nicht hinausschieben. Dagegen kann nach der bisherigen Rechtsprechung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.2 Berechnung der Beschäftigungszeiten

Rz. 11 Für die Berechnung des zustehenden anteiligen Urlaubs sind 3 Faktoren ausschlaggebend: Abzustellen ist zunächst auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wie bei § 4 BUrlG kommt es auf den Umfang der tatsächlichen Arbeitsleistung nicht an[1], da der Urlaubsanspruch nicht durch erbrachte Arbeitsleistung bedingt ist.[2] Stellt ein Tarifvertrag auf Tätigkeitsm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.1 Rückforderungsverbot nach § 5 Abs. 3

Rz. 39 Bei einem nachträglich gekürzten Urlaubsanspruch kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten hat als ihm zusteht. Praxis-Beispiel Einem Arbeitnehmer, der zu Jahresbeginn bereits die Wartezeit nach § 4 BUrlG erfüllt hat, werden im April bereits 18 Werktage Urlaub gewährt. Später wird ein Aufhebungsvertrag zum 31.5. geschlossen. Nach § 5 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Auflösungsa...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.4 Verwertung des Pfandrechtes

Um das Pfandrecht verwerten zu können, muss die Pfandreife eingetreten sein, für die folgende Voraussetzungen gelten: Die Forderung, an die das Pfandrecht geknüpft ist, muss ganz oder teilweise fällig sein. Die Absicht, den Pfandgegenstand zu verkaufen oder zu versteigern, muss dem Schuldner angedroht werden. Bestimmte Wartefristen nach der Androhung sind einzuhalten. Handelt es...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Fristberechnung

Rz. 136 Die 4-wöchige Frist – nicht Monatsfrist – beginnt am ersten Tag des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Irrelevant sind sowohl der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Die Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Unerheblich ist dabei, wie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gestaltet ist, d. h. ob ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Entwicklung der Norm

Rz. 2 § 3 EFZG entspricht im Kern dem früheren § 1 LohnFG (in Kraft bis zum 31.5.1994), der allerdings nur für Arbeiter einschließlich der in Heimarbeit Beschäftigten galt. Neben der Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf alle Gruppen von Arbeitnehmern enthält § 3 EFZG weitere wesentliche Änderungen: Während nach § 1 Abs. 1 LohnFG Voraussetzung für einen Anspruch ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen[1] nach § 3a EFZG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer[2] durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben bzw. von Blut an der Arbeitsleistung verhindert ist[3], wobei die Spende nach den §§ 8, 8a TPG bzw. nach § 9 TFG erfolgt sein muss[4]. Anders als bei § 3 EFZG ist der Anspruch nach §...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.3 Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld

Rz. 16 Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld gegen seine jeweilige Krankenkasse (§§ 44 ff. SGB V). Da der Krankengeldanspruch eine Entgeltersatzfunktion hat, entsteht er erst, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Beginn der Entgeltfortzahlung

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, soweit er die Wartefrist des § 3 Abs. 3 EFZG erfüllt hat.[1] Unerheblich ist dabei, wann der Arbeitnehmer den Arzt aufgesucht und dieser eine Krankheit attestiert hat.[2] Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur Auswirkungen a...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 21 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben alle Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG . Dies gilt unabhängig davon, welche Art von Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Unter den Anwendungsbereich fallen daher sowohl Arbeiter als auch Angestellte, unbefristet, befristet und zur Berufsausbildung Beschäftigte.[1] Gleiches gilt für geringfügig beschäftigte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 2)

Rz. 128 Der Gesetzgeber hat die besonderen Fälle der nicht rechtswidrigen Sterilisation, der nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche und der Schwangerschaftsabbrüche nach dem Beratungsverfahren der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Damit ist die Diskussion über Fragen des Vorliegens einer Krankheit und der Selbstverschuldung in diesen Fällen beende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 3.4 Probezeit

Eine Abmahnung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abmahnung die sechsmonatige Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht zurückgelegt hat. Dies folgt aus der Zielrichtung der Abmahnung, die voraussetzt, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Nur wenn eine etwaige Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu prüfen wäre, erfordert der Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.2 Rentenversicherung

Grundsätzlich werden für Zeiten, in denen ein Leistungsanspruch ruht, von der Agentur für Arbeit keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Der Zeitraum der Sperrzeit wirkt sich deshalb nicht rentensteigernd aus. Er wird auch nicht als Anrechnungszeit, aber bei der Erfüllung der mindestens 52-wöchigen Wartezeit als Voraussetzung für eine Altersrente wegen Arbeitslosig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.17 Zusätzliche Altersversorgung (§ 15 TVSöD)

§ 15 TVSöD bestimmt, dass die Studierenden Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung haben. Maßgebend insoweit sind der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1.3.2002 sowie der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.5 Ausschluss der Förderung

Wer bereits einmal als Existenzgründer gefördert worden ist, kann frühestens nach einer Wartefrist von 24 Monaten erneut gefördert werden, von dieser Frist kann jedoch wegen besonderer in der Person des Geförderten liegender Gründe abgesehen werden. Erreicht eine mit dem Gründungszuschuss geförderte Person das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter, kann ab dem Fol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.6 Vertrauensarbeitszeit mit Ergebnisorientierung

In neuerer Zeit wird die sog. "Vertrauensarbeitszeit" propagiert, bei der eine Kontrolle der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nicht stattfindet. Der Mitarbeiter verfügt eigenverantwortlich über seine Arbeitszeit. Bei hoher Identifikation des Mitarbeiters mit der Einrichtung bzw. dem Produkt oder der Dienstleistung erscheint die Einführung von Vertrauensarbeitszeit sinnvoll....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.5 Rückforderung bei Überzahlung

Hat der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft und stellt sich dann heraus, dass er z. B. aufgrund von Rechen- oder Übertragungsfehlern tatsächlich zu viel Urlaub erhalten hat, oder vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Nachhinein auf einen Teilurlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahrs beendet wird,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 2.3 Anzahlungen: Von Ausfall betroffene Beträge separat ausweisen

Auslandsgeschäfte werden mehr als Inlandsgeschäfte gegen verschärfte Zahlungsbedingungen wie Vorauskasse oder Anzahlungen getätigt. Liegt eine Zahlung vor und wurde die Leistung noch nicht erbracht, ist das Unternehmen in der Pflicht. Durch Katastrophen oder Kriege kann die Leistungserbringung unmöglich werden. Selbst wenn mit der Beseitigung der Störung in der Lieferkette g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift räumt in allen 3 Absätzen das Recht auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235) zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1) ein. Sie ermöglicht daher, Beitragszeiten für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente wirksam zu machen, aus denen sonst kein Rentenanspruch entstande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 84 Für die Fiktion der allgemeinen Wartezeit nach § 53 Abs. 1 Satz 1 genügt nach § 53 Abs. 1 Satz 2 jede Versicherungspflicht, also auch die Versicherungspflicht auf Antrag i. S. d. § 4 (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.12.2020, L 11 R 350/20, Rz. 26).mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. zu: BSG, Urteil v. 16.6.2021 – B 5 RE 7/19 R, NZS 2022, 32. GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.1.4 Weitere Fördervoraussetzungen

Rz. 8 Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die Ausbildungsstätte vom bisherigen Wohnort des Auszubildenden nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und ein Wechsel des Wohnorts für die Aufnahme der Ausbildung erforderlich ist (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Ob der Auszubildende eine Ausbildungsstätte von der bisherigen Wohnung aus in angemessener Zeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1 soll sicherstellen, dass in den Fällen, in denen nach der Betreuung in der Traumaambulanz weiterer psychologischer Betreuungsbedarf besteht, die Berechtigten unmittelbar im Anschluss entsprechende Angebote außerhalb der Traumaambulanz erhalten können. Lange Wartezeiten sollen verhindert werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass in der Traumaa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 31 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Traumaambulanzen bieten Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen. Sowohl die Geschädigten selbst als auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können sich an die Traumaambulanzen wenden und erhalten die erforderlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 33 Es ist nicht geboten, in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtigen Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Beitragserstattung i. S. d. § 210 Abs. 1 Nr. 1 einzuräumen (BSG, Urteil v. 10.7. 2012, B 13 R 26/10 R; BSG, SozR 4-2600 § 7 Nr. 4; vg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.2 Inhalt der Renteninformation

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt den Mindestinhalt der Renteninformation. Die Ausgestaltung der Renteninformation hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in Abs. 3 und der im Versicherungskonto gespeicherten Angaben beinhaltet die Renteninformation: den nominalen Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt der Erstellung...mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 2.2 Mitteilung weiterer Bedarfe (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist die Traumaambulanz verpflichtet, der zuständigen Behörde den weiteren Bedarf so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Abs. 2 regelt, dass die frühzeitige Information der zuständigen Behörde ermöglichen soll, der berechtigten Person möglichst nahtlos die anschließende Behandlung außerhalb der Traumaambulanz zu realisieren. Lange Wartezeiten sollen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr