Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 3 F und M, seit 20 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M kürzlich zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück errichtet wo...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 85 Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Frage eines Zugewinnausgleichsanspruc...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 Die Definition des Geschäftswerts findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, der folgenden Wortlaut hat: "Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 5 Angaben zum Eigenkapital im Anhang

Rz. 48 Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von börsennotierten Gesellschaften umfasst den Jahresabschluss, einschließlich des Lageberichts, der Kapitalflussrechnung, die Veränderungsrechnung des Eigenkapitals sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass periodisch – grundsätzlich zu vorher bekannt gemachten Terminen – bestimmte Tei...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 18 In der Vergangenheit war die Zwischenberichterstattung in Deutschland gesetzlich nur vergleichsweise dürftig geregelt. Lediglich § 44b BörsG a. F. verpflichtete Emittenten von Aktien zu der Veröffentlichung eines damals sogenannten Halbjahresberichts.[1] Die Einzelheiten hierzu waren in den §§ 53 ff. BörsZulV a. F. geregelt. Zur Zwischenberichterstattung war kein Zwis...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2 Jahresabschluss der KGaA

Rz. 2 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien stellt eine Kapitalgesellschaft dar und hat somit die ergänzenden Vorschriften für diese im 2. Abschnitt des 3. Buchs des HGB zu beachten, wobei zudem die Besonderheiten einer Personenhandelsgesellschaft berücksichtigt werden müssen. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet alle Kaufleute zur Aufstellung eines aus Bilanz sowie Gewinn- un...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.2 Anlässe

Rz. 3 Eine Zwischenberichterstattung ist gesetzlich, insbesondere bei sogenannten Inlandsemittenten erforderlich. Diese Verpflichtung umfasst einen sogenannten Halbjahresfinanzbericht.[1] Regelmäßig werden zumindest von den größeren Unternehmen, die Wertpapiere an einer Börse notiert haben, vierteljährlich Quartalsberichte auf freiwilliger Basis oder als Zulassungsfolgepflic...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.3 Lagebericht

Rz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert von Kapitalgesellschaften die Aufstellung eines Lageberichts. Dieser muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verhältnisse der Gesellschaft vermitteln (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Erstellungspflicht betrifft nur Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.1.3.3 Scheckzahlung

Rz. 19 Bei einem Scheck handelt es sich um ein Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers an die bezogene Bank zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme enthält[1], ohne dass diese dem Inhaber daraus zur Zahlung verpflichtet ist.[2] Im Fall der Nichteinlösung steht dem Inhaber der Rückgriff gegen den Aussteller offen.[3] Die Hingabe des Schecks stellt damit die Üb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anzeigepflicht der Ausgeber von Namensaktien und Namensschuldverschreibungen (§ 33 Abs. 2 ErbStG i. V. m. § 2 ErbStDV)

Rz. 25 Ausgeber von auf den Namen lautenden Aktien oder Schuldverschreibungen haben dem FA gem. § 33 Abs. 2 ErbStG Anzeige zu erstatten, wenn die Umschreibung auf einen anderen Namen beantragt wird. Einzelheiten ergeben sich aus § 2 ErbStDV. Neben der Anschrift und Identifikationsnummer des Erblassers, auf dessen Namen die Wertpapiere lauten, sind auch Angaben zu der Person ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.3 Erfassung und Nachweis der Wertpapiere

Rz. 38 Wertpapiere des Umlaufvermögens können nur insoweit körperlich erfasst werden, als sie verbrieft sind und im Unternehmen selbst oder an einem zugänglichen Ort – Bankschließfach – aufbewahrt werden. Sind keine entsprechenden Urkunden, z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen, vorhanden, muss auf andere Dokumente zurückgegriffen werden. Dies können beispielsweise Depotau...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

8.3.1 Ausweis Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.1 Ausweis

Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 43 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird der Einlagewert, der Wert anlässlich einer Betriebseröffnung oder anlässlich einer Neubewertung, etwa infolge der Währungsreform 1948 oder der Wiedervereinigung 1990, verstanden. ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 1.1 Begriff der GmbH

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, was sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt. Das HGB hingegen enthält für die GmbH keine entsprechende Definition.[1] Die Haftung ist bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine GmbH weist – wie alle Kapitalgesellschaften – eine körperschaftliche Struktur auf und ist in ihrer V...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8 Besonderheiten des Umlaufvermögens in der E-Bilanz

Rz. 76 Spätestens seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Durch die Bekanntgabe von Kern- und Branchentaxonomien hat die Finanzverwaltung von der Ermächtigung des § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG Gebrauch gemach...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.1 Geschäftsanteil

Rz. 23 Der Geschäftsanteil repräsentiert die Beteiligung des Gesellschafters an der GmbH. Er wird nicht als Bruchteil i. S. e. Beteiligungsquote festgesetzt, sondern ergibt sich aus dem im Rahmen der Gründung oder im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Nennbetrag. Das Beteiligungsverhältnis ergibt sich also aus der Relation des Nennbetrags zur Summe aller bestehenden Ge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Steuerbefreite Leistungen

Rz. 24 Die Steuerbefreiung der Leistungen setzt voraus, dass die Leistungen steuerbar sind. Das ist insbes. dann der Fall, wenn sie im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt erfolgen. Zwar unterscheidet Abschn. 1.4 UStAE bei Leistungen einer Vereinigung an ihre Mitglieder zwischen – steuerbaren – Sonderleistungen, die den besonderen Belangen der einzelnen Mitglieder ...mehr

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ZErb 07/2022, Forderungsver... / 1 Gründe

I. Die Klägerinnen verlangen von den Beklagten als Erbinnen nach der am XX.XX.2019 verstorbenen X (Erblasserin) Erfüllung eines Vermächtnisses. Am 28.9.2010 errichtete die damals 90-jährige Erblasserin vor dem Zeugen Y ein notarielles Testament, dessen Inhalt auszugsweise lautet: Zitat 1. Ich setze zu meinem alleinigen Erben ein Herrn Vorname1 Nachname1 … … Zu meinem Nachlass gehör...mehr

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ZErb 07/2022, Forderungsver... / Leitsatz

1. Hat eine Erblasserin Wertpapiere im Wert von 780.000 EUR sechs Vermächtnisnehmern zur leichteren Abwicklung in der Form vermacht, dass der eingesetzte Alleinerbe die Papiere verkaufen und den Erlös an die Vermächtnisnehmer auskehren soll, ist auch hierauf die Auslegungsregel des § 2173 BGB anwendbar. 2. Weist das Wertpapierdepot im Todeszeitpunkt nur noch einen Wert von 10...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Vorausempfänge des überlebenden Ehegatten (§ 1380 BGB)

Rz. 37 Sind zu Lebzeiten der Ehegatten freiwillige Zuwendungen des verstorbenen Ehegatten (Schenkungen, unbenannte Zuwendungen) erfolgt, können diese i. R. d. Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.[1] Voraussetzung hierfür ist dreierlei: Zuwendung von einem Ehegatten an den anderen, Bestehen des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und Bestimmung des Zuwendenden, dass die Zu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.5 Sonstige Aufwendungen

Rz. 90 Der Umfang der sonstigen Aufwendungen bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist im Vergleich zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens deutlich geringer, [1] da die sonstigen Aufwendungen hier nur eine Auffangposition für diejenigen betrieblich bedingten Aufwendungen darstellen, die weder dem Herstellungs- noch dem Vertriebs-, noch dem allgemeinen Verwaltungsbereich ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6 Finanzdienstleistungsunternehmen und Wertpapier- sowie Zahlungsinstitute (§ 19 Abs. 4 GewStDV)

4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maß...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / bb) Festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 64 Nach der Legaldefinition verpflichtet sich der Emittent einer Anleihe als Schuldner (Bund, Unternehmen, Kreditinstitut) zur regelmäßigen Zahlung der Zinsen und am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung an den Anleger zum Nominalbetrag. Bei den Risiken dieser Anlageform hat der Testamentsvollstrecker sein Augenmerk insbesondere auf das Ausfallrisiko sowie das in der Zinsent...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (3) Inflationsrisiko

Rz. 76 Bei langfristigen Vermögensanlagen hat der Testamentsvollstrecker stets das Inflationsrisiko im Auge zu behalten. Was verstehen wir unter Inflation und was macht sie so gefährlich? Wir sprechen von Inflation bei einem stärkeren Anstieg der Geld- gegenüber der Gütermenge, welche über den Produktionsausbau und einer tolerablen Größe von bis zu 2,0 % p.a. hinausgeht. Der ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 5. Erwerbszeitraumbezogene Behaltensregelungen

Rz. 130 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur dann erhalten bleiben, wenn der Erwerber gewisse Spielregeln einhält. Neben der zuvor dargestellten Lohnsummenregelung gehört dazu auch, dass das produktive Betriebsvermögen im Sinne einer nahtlosen Unternehmensfortführung für gewisse Mindestzeiträume (fünf bzw. sieben Jahre) er- bzw. gehalten wird. Anders gewendet: Der ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.3 Wertpapierinstitute

Rz. 119a § 19 Abs. 4 GewStDV begünstigt ab dem Ez 2021 auch Wertpapierinstitute i. S. d. § 2 Abs. 1 WgIG. Danach ist unter einem Wertpapierinstitut ein Unternehmen zu verstehen, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Private Banking

Rz. 100 Die Angebote der Banken im Private Banking umfassen alle Facetten der Finanz- und Beratungsdienstleistungen des Banken-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfts. Es werden individuelle Produktlösungen entwickelt und Dienstleistungen wie z.B. die Hausverwaltung oder die Immobilienvermittlung angeboten. Es etablierte sich der Best Advice Ansatz[61] für die Selektion von...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.2 Zahlungsinstitute

Rz. 119 § 19 Abs. 4 GewStDV erfasst auch Zahlungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZAG. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht, Zahlungsdienste i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Buchst. b und Nr. 6 ZAG erbringen. Es darf sich aber nicht um ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (2) Zinsentwicklungs- und Währungsrisiko

Rz. 68 Bei festverzinslichen Wertpapieren kommt es bei einem Renditeanstieg im Vergleich zum Kaufdatum zu einem Kursrückgang der Anleihe und vice versa. Die mittlere Kapitalbindungsdauer bei einer Anleihe (Duration) sollte somit dem Anlagehorizont des Investors entsprechen. Die Reagibilität des Anleihekurses in Bezug auf eine Renditeveränderung misst man mit der Modified Dur...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / cc) Unrichtige Anwendung der gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln

Rz. 14 Hinsichtlich der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in der Schweiz ist der Teilungsplan unrichtig. Es kann dahinstehen, ob das Gutachten ein Gefälligkeitsgutachten war. Die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Umrechnung des Schweizerischen Vermögens zum Stichtag der Aufstellung des Planes entspricht schon vom Ansatz her nicht den rechtlichen Vorgaben des ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 84 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen für Kreditinstitute. Sie gelten entsprechend für Pfandleiher und für Unternehmen, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben. In den Anwendungsbereich von § 19 GewStDV fallen neben Zahlungsinstituten auch Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute. Rz. 85 Bei organschaftlich verbundenen Unternehmen kann § 19 GewStDV nur vo...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (3) Hedgefonds-Strategien

Rz. 93 Man kann zwischen den nachfolgenden fünf grundsätzlichen Hedgefonds-Strategien[55] unterscheiden:mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.5 Gewerbebetriebe, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GewStDV)

Rz. 105 Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2, 3 GewStDV gelten für Gewerbebetriebe, die ausschließlich bestimmte Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben, § 19 Abs. 1, 2 GewStDV entsprechend. Für diese Gewerbebetriebe ist keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Aus Gründen der Haftung handelt es sich jedoch im Regelfall um Kapitalgesellschaften. Rz. 106 Asset-Backed-Securities-Geschä...mehr