Fachbeiträge & Kommentare zu Whistleblowing

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 6 Sanktionen

Wie bereits dargestellt, zeigen die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz ...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß §§ 106 Satz 2 GewO, 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich Arbe...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3 Schutz hinweisgebender Personen vor Maßregelungen

Mitarbeiter, die zu Recht rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden melden, sind bislang über die allgemeinen Gesetze zum Schutz vor Arbeitgebermaßregelungen gemäß § 612a BGB und §§ 1 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Seit Juli 2023 gilt zudem das HinSchG.[1] Insbesondere werden die Treue- und Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers auch durch die Grundrechte, di...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.2 Technische Einrichtungen

Hinweisgebersysteme können verschiedene Meldewege vorsehen. Oftmals können Hinweisgebermeldungen nicht nur persönlich oder schriftlich, sondern auch telefonisch über eine Hotline oder auch webbasiert per E-Mail oder das Internet – ggf. mittels eines externen Dienstleisters – erfolgen. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtunge...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Arbeitgeber kann zur Konkretisierung der gesetzlichen Nebenpflichten der Arbeitnehmer ein Hinweisgeber-Verfahren auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmer einführen.[1] Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, sind jedoch etwaige Mitbestimmungsrechte bei der Einführung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Hinweisgebersystems zu beachten. Ferner sind Beteiligungsrechte des Betrie...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.4 Weitere Mitbestimmungstatbestände

Im Übrigen können sich weitere Unterrichtungsrechte des Betriebsrats ergeben. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch nach § 2 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem BetrVG rechtzeitig und umfassend unterrichten. Aufgabe des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG ist, zu überwachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer gelt...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.1 Unmittelbare (Direkt-)Wirkung der HinSch-RL in Deutschland

Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in Kraft getreten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere den Schutz von hinweisgebenden Personen und die Einrichtung von Meldestellen, bis zum vergangenen 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgte in Deutschland nicht rech...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2 Aufdeckung von Rechtsverletzungen als Nebenpflicht des Arbeitnehmers

Auch ohne Einführung eines speziellen Hinweisgeber-Verfahrens kann für Arbeitnehmer aus verschiedenen Gesichtspunkten die Pflicht bestehen, bestimmte rechtswidrige Umstände dem Arbeitgeber zu melden. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Ausprägung der allgemeinen Treue- und Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers. In der Praxis kann der Arbeitgeber diese Nebenpflicht im Rahm...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.4 Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen

Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, sich in bestimmten Fällen bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Gemäß § 17 Abs. 2 ArbSchG können Beschäftigte die zuständige Behörde informieren, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel für die Sic...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 4 Bestandteile eines Hinweisgebersystems

Das Hinweisgebersystem ist in vielen Unternehmen und Behörden ein wichtiger Bestandteil des Compliance-Management-Systems.[1] Praxis-Tipp Effektives Hinweisgebersystem Um ein effektives Hinweisgebersystem einzuführen und zu praktizieren, sollte der Arbeitgeber Folgendes berücksichtigen: Das Hinweisgebersystem muss die rechtlichen Anforderungen der EU-Hinweisgeberschutzrichtlini...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.2 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Hinweisgeber-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Ziel des Gesetzes Insgesamt ist Ziel des Gesetzes, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Eink...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6 Gestaltungsmöglichkeiten

6.1 Anforderungen an interne Meldestellen Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hi...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3 Anwendungsbereich

3.1 Persönlicher Anwendungsbereich Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusam...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9 Sanktionen

9.1 Schadensersatzpflichten Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.2 Anonyme Meldungen

Die Frage zur Verpflichtung der Entgegennahme anonymer Hinweisgebermeldungen war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens höchst umstritten. Während der Regierungsentwurf ausdrücklich keine Verpflichtung vorsah, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen, sah der Vorschlag des Rechtsausschusses eine entsprechende Verpflichtung ausdrückli...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 2 Ziel

Ziel des HinSchG ist, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Einklang mit den europäischen Vorgaben wirksam und nachhaltig auszubauen und zu verbessern. Hinweisgebende Personen sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden. Wer im Zusammenhang mit seiner (zukünftigen) beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die vorgeseh...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5 Meldestellen und Meldewege

Als Meldewege sieht das HinSchG mit internen Meldesystemen (innerhalb des betroffenen Unternehmens oder der betroffenen Behörde) und externen Meldesystemen (bei einer unabhängigen Stelle) 2 verschiedene Meldekanäle vor. Hinweisgebende Personen sollen in Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, eine Meldu...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.4 Konzernweite Meldestellen

Neben der Auslagerung der internen Meldestelle auf Dritte können mehrere private Beschäftigungsgeber mit nicht mehr als 249 Beschäftigten für die Entgegennahme von Meldungen und für die weiteren Maßnahmen eine gemeinsame Stelle einrichten und betreiben.[1] Des Weiteren hält das deutsche HinSchG in diesem Zusammenhang eine weitere pragmatische Lösung bereit. Gemäß dem HinSchG ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.1 Schadensersatzpflichten

Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz – im Gegensatz zum vorherge...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / Zusammenfassung

Überblick Am 2.7.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Diese Verabschiedung des Gesetzes war längst überfällig: Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (HinSch-RL). Die HinSch-RL war am 16.12.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben – unter anderem die Einrichtung von H...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 1 Einführung

Der Hinweisgeberschutz muss seit Inkrafttreten des Gesetzes von allen verpflichteten Beschäftigungsgebern beachtet werden – ansonsten bestehen erhebliche Risiken, vor allem drohen Sanktionen, wie Bußgelder für die insoweit verantwortlichen Personen sowie das verpflichtete Unternehmen. Insbesondere interne Meldestellen müssen eingerichtet und betrieben sowie Hinweisgeberschut...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.1 Interne Meldestellen

Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, das heißt natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen, an die sich insbesondere Beschäftigte mit Informationen über Verstöße wenden können, einzurichten und zu ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.3 Offenlegung

Der Gang von hinweisgebenden Personen an die Öffentlichkeit, im HinSchG als "Offenlegung" bezeichnet, wird hinweisgebenden Personen in Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR indes nur ausnahmsweise erlaubt sein. Der Schutz des HinSchG greift im Falle von Offenlegungen zum einen dann, wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit be...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Zusammenfassung Überblick Am 2.7.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Diese Verabschiedung des Gesetzes war längst überfällig: Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (HinSch-RL). Die HinSch-RL war am 16.12.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben – unter anderem die Ei...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.3 Auslagerung auf Dritte

Nach den Vorgaben des HinSchG können externe Dritte mit der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt werden. Insoweit können insbesondere externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen beauftragt werden. Dabei ist zu beachten, dass für diese Dritte die gleichen Anforderungen wie für die Beschäftigungsgeber selbst gelten. Auch kann der Dritte nicht völlig losg...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.2 Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle wurde eine Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) als leicht zugängliche, zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Möglichkeit der Meldung an diese soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Daneben sind für spezielle Bereiche u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsi...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.2 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Des Weiteren sieht das HinSchG Sanktionen für Verstöße gegen dessen wesentliche Vorgaben vor. Als Ordnungswidrigkeiten werden das Ver- und Behindern von Meldungen oder Kommunikation mit dem Hinweisgeber, das Unterlassen der Einrichtung oder Betreibung einer internen Meldestelle, das Ergreifen von Repressalien sowie Verstöße gegen den Schutz der Vertraulichkeit der Identität ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.3 Strafbarkeit

Für hinweisgebende Personen besteht im Fall von vorsätzlichen Falschmeldungen zudem das Risiko einer Strafbarkeit: In Betracht kommt in einem solchen Fall eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB oder auch Vortäuschens einer Straftat gemäß § 145d StGB oder falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Die Tatbestände des Vortäuschens einer Straftat sowie...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.1 Anforderungen an interne Meldestellen

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hinaus – auch natürlichen dritten Personen ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.5 Whistleblowing

§ 5 Nr. 2 GeschGehG behandelt den sog. Whistleblower-Schutz. Danach dürfen Geschäftsgeheimnisse offenbart, erlangt oder genutzt werden, wenn dies zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens erfolgt und wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Problematisc...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und Arbeitsrecht stehen grundsätzlich nebeneinander. Was n...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 5 Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das neue Geschäftsgeheimnisgesetz im Arbeitsrecht und Strafrecht neben dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu erheblichen Änderungen geführt hat und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die neuen Regelungen insbesondere zum Erfordernis aktiver Schutzmaßnahmen, Reverse-Engineering und zum Whistleblowing führen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte abzubr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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§ 70 Whistleblowing / B. Zulässigkeit von Whistleblowing-Klauseln

Rz. 4 Ungeachtet des zukünftig bestehenden Rahmens nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Zulässigkeit sog. Whistleblowing-Klauseln umstritten. Entsprechende Vorgaben finden sich häufig in Compliance-Richtlinien von Unternehmen und beinhalten Verpflichtungen, Normverstöße nach einem festgelegten Verfahren an die dafür nun einzurichtenden Stellen zu melden (Küttner/Kania, ...mehr

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§ 70 Whistleblowing

A. Allgemeines Rz. 1 Der Begriff des Whistleblowings stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und geht damit im Kern auf ein Pfeifsignal zurück, das vor einer drohenden Gefahr warnen soll bzw. eine laufende Handlung schlagartig stoppt. Das Ziel eines Whistleblowing-Systems – auch Hinweisgebersystem genannt – ist die Weitergabe spezifisch erlangten Sonderwissens von Mitar...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / III. Whistleblowing-Klauseln

Rz. 5 Eine Mitbestimmungspflicht besteht entsprechend bei den sog. Whistleblowing-Klauseln. Diese Klauseln sehen vor, dass Fälle von Non-Compliance an eine genau aufgeführte Stelle mitzuteilen sind. Sie statuieren damit in der Regel für die Mitarbeiter eine Meldeverpflichtung (Schulz, BB 2011, 629). Zwar ist jeder Arbeitnehmer aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis resultiere...mehr

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§ 70 Whistleblowing / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des Whistleblowings stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und geht damit im Kern auf ein Pfeifsignal zurück, das vor einer drohenden Gefahr warnen soll bzw. eine laufende Handlung schlagartig stoppt. Das Ziel eines Whistleblowing-Systems – auch Hinweisgebersystem genannt – ist die Weitergabe spezifisch erlangten Sonderwissens von Mitarbeitern oder D...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr