Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.1 Aktivierung im Umlaufvermögen

Tz. 126 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener nicht zur Einziehung bestimmter Anteile wird grds solange als Anschaffungsgeschäft beurteilt und ihre Aktivierung zugelassen, als die Anteile noch verwertet werden können (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781). Weiter s Urt des BFH v 20.01.2016 (BFH/NV 2016, 848) und s Urt des FG Münster v 13.10.2016 (EFG 2017, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Bsp: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungsbetrag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.4 Ausgangspunkt: Eigentum oder Inhaberschaft (§ 1 Abs. 3c S. 3 AStG)

Rz. 230 Eigentum oder Inhaberschaft: Die Bestimmung, wer das Eigentum oder die Inhaberschaft über einen immateriellen Wert und daraus abgeleitete Rechte innehat, bildet die Grundlage dafür, welchem der am Geschäft beteiligten Unternehmen die Erträge aus jeglicher Art der Nutzung dieses Wertes grds. zustehen und zufließen. Der (zivilrechtliche) Eigentümer oder Inhaber eines im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.3 Erforderliche sachliche und personelle Ausstattung (Abs. 2 Satz 2, 3)

Rz. 360 Gem. § 8 Abs. 2 S. 2 AStG setzt "dies" – gemeint ist das Vorliegen einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. v. § 8 Abs. 2 S. 1 AStG – "insbesondere den Einsatz der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung in diesem Staat voraus". Nach § 8 Abs. 2 S. 3 AStG muss die Tätigkeit "durch hinreichend qualifiziertes Perso...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 12 StAbwG

Rz. 37 Ergänzend zu den Mitwirkungspflichten nach § 90 AO sieht § 12 StAbwG [1] gesteigerte Mitwirkungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vor.[2] Mit dem StAbwG setzt Deutschland die im Rat vereinbarten Maßnahmen in nationales Recht um.[3] Dabei handelt es sich gleichwohl nicht um ein Umsetzungsgesetz im engeren Sinne: Die Schlussfo...mehr

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ZErb 09/2024, Prüfungskompe... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Beschlusskopf bezeichneten Grundstücks ist im Grundbuch der am 15.9.1960 geborene Beteiligte zu 1) eingetragen. Mit Vertrag vom 10.5.2023 (UVZ-Nr. 759/2023 des verfahrensbevollmächtigten Notars, Bl. 10 ff. in Grundakte Bl. 5699) übertrug der Beteiligte zu 1) den Grundbesitz an die Beteiligte zu 2), seine Tochter, wobei als Gegenleistung ein Ausgleichsb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.6.2 Unionsrecht

Rz. 70 Anders als die ATAD enthält § 8 Abs. 1 AStG keinen Passiv-, sondern einen Aktivkatalog. Darin allein ist kein Verstoß gegen die unionsrechtlichen Vorgaben zu erkennen.[1] Das von der ATAD vorgegebenen Mindestschutzniveau wird m. E. eingehalten, wenngleich im deutschen Recht Einkünfte teilweise als aktiv qualifizieren können, die in der ATAD als passiv genannt sind.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122a ff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerding...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest: In § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hauptziel dieser g...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / IV. Jastrow‘sche Klausel

Mit der Jastrow’schen Klausel wird versucht, ein weiteres Problem des Berliner Testaments in Bezug auf das Pflichtteilsrecht zu lösen und die Pflichtteilsstrafklausel zu verschärfen. Erhält der illoyale Abkömmling aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel nur den Pflichtteil nach dem Letztversterbenden, so wird der Pflichtteil auf der Grundlage des Nachlasses des Letztversterben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Einzelbewertung und Saldierung: Bildung von Bewertungseinheiten

Rn. 74 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine weitere Ausnahme für einen förmlichen Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz bietet das Erfordernis der Bildung von Bewertungseinheiten. Denn wie jeder Grundsatz darf auch das Erfordernis der Einzelbewertung nicht verabsolutiert werden, weil sonst im Einzelfall ein schlichtweg nicht mehr sinnvolles Ergebnis erzielt wird (Benne, DB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gem Rn 23 iVm Rn 7 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) gilt die nachstehend in den Tz 183ff erläuterte stliche Behandlung erstmals für alle offenen Fälle, soweit Geschäftsjahre betroffen sind, für die die Neuregelungen des § 272 Abs 1a und 1b HGB idF des BilMoG gelten. Die Neuregelungen durch das BilMoG sind gem Art 66 Abs 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungsvorbehalt / 1 Definition

Wie schon der Begriff "Leistungsvorbehalt" sagt, handelt es sich um einen Vorbehalt, der sich allerdings, was aus der Wortfassung nicht hervorgeht, auf künftige Leistung bezieht. Das wesentliche Kriterium des Leistungsvorbehalts besteht im Unterschied zur Wertsicherungsklausel darin, dass die künftige Leistung sich nicht automatisch an einer Bezugsgröße orientiert, also nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.5 Nachträgliche Betriebsausgaben, insbesondere Schuldzinsen

Rz. 75 Nachträgliche Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die sich nicht im Weg der materiellen Rückwirkung[1] auf den Veräußerung- oder Aufgabegewinn auswirken. Sie können zu negativen nachträglichen Einkünften i. S. v. Nr. 2 führen. Rz. 76 Zu den nachträglichen Betriebsausgaben gehören Schuldzinsen für Verbindlichkeiten, die während des Bestehens des Betriebs begründet wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.6 Zurückbehaltenes oder "eingefrorenes" Betriebsvermögen

Rz. 80 Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe als Betriebsvermögen beim Stpfl. verblieben sind ("Betriebsvermögen ohne Betrieb"), ist i. S. d. § 24 Nr. 2 EStG erfolgswirksam. Dasselbe gilt auch für die Veräußerung von ins Privatvermögen "überführtem" Umlaufvermögen, das bei Gelegenheit veräußert werden sollte.[1] Zum zurückbehalt...mehr

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Renten / 14.1 Private Veräußerungsrenten

Eine private Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente – auch Gegenleistungsrente genannt – stellt die Gegenleistung für den Verkauf bzw. den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens oder Betriebsvermögens dar, wobei Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen worden sind. Private Veräußerungsrenten können auch zwischen nahen Angehöri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Nach § 37b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG sind Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt die Aufwendungen des Stpfl. einschließlich USt. Das gilt auch bei Betriebsveranstaltungen. § 37b Abs. 1 S. 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG eine eigenständige Bemessungsgrundlage. Diese verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Bewertung nach § 8 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

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Grundstück im Privatvermögen / 1 Abgrenzungskriterien Privatvermögen/Betriebsvermögen

Ein Grundstück und das aufstehende Gebäude können grundsätzlich – wenn sie demselben Steuerpflichtigen zuzurechnen sind – nach ständiger Rechtsprechung nur einheitlich entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Das folgt aus der regelmäßig bestehenden Identität der Nutzung eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils und des zugehörigen Grund und Bodens.[1]...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.3 Beiträge für erstmalige Erschließungsmaßnahmen

Beiträge zu einer erstmals durchgeführten Erschließungsmaßnahme sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzurechnen.[1] Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass der erstmalige Anschluss an öffentliche Einrichtungen die Bebauung eines Grundstücks erst ermöglicht und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherig...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Eine weitere durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführte Verlustverrechnungsbegrenzung gilt für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirts...mehr

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Erhaltungsaufwand / 7.3 Nachträgliche Herstellungskosten

Nachträgliche Herstellungskosten an einem Gebäude werden der bisherigen Bemessungsgrundlage der AfA hinzugerechnet und mit den bisherigen AfA-Sätzen abgeschrieben. Handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten an einem beweglichen Wirtschaftsgut, erhöhen diese Kosten den Restbuchwert; die Abschreibung erfolgt auf der Grundlage dieser neuen AfA-Bemessungsgrundlage nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 5 Gebäude auf fremdem Grund und Boden.

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des Wertes von Grund und Boden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 3.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten liegen auch vor, wenn es sich um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung handelt.[1] Ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt oder nicht, entscheidet sich weder nach der zeitlichen Nähe zur Anschaffung noch nach der Höhe des getätigten Aufwands, sondern ausschließlich nach den Kriterien des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9.2 Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts

Veräußert der Übernehmer das übernommene Vermögen an einen Dritten und erwirbt er mit dem Erlös "zeitnah" eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit oder stellt er eine solche her, sind die nach der Übertragung an den Übergeber entrichteten Versorgungsleistungen weiterhin begünstigt. Die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaf...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. Um ein vorgefertigtes Konzept handelt es sich auch, wenn die positiven Ei...mehr

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Grundstück im Privatvermögen / Zusammenfassung

Begriff Je nachdem, ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, kann dies unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Der Art der Gebäudenutzung – Vermietung oder Selbstnutzung – kommt steuerrechtlich bei Grundstücken im Privatvermögen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden un...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.2 Eigennutzung der Immobilie

Der Nutzungswert der eigenen Wohnung wird nicht besteuert. Daher können mangels steuerlich zu erfassender Einnahmen keine Werbungskosten abgezogen werden. Der Erwerber einer eigengenutzten Wohnung kann daher den Ertragsanteil einer Leibrente nicht als Werbungskosten abziehen. Der Ertragsanteil ist auch nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, obwohl der Veräußerer den Ertragsan...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus der Art der Leistungen ergibt, z. B. wenn i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.6.1 Erstmalige Erschließung des Grundstücks durch eine Privatstraße

Der Grundsatz, dass Aufwendungen für eine erstmalige Erschließungsmaßnahme Anschaffungskosten des Grund und Bodens darstellen, gilt nicht für den Fall, dass Anlieger auf eigene Rechnung eine ihnen gehörende Privatstraße mit Versorgungsanschlüssen errichten.[1] In diesem Fall erwerben die Anlieger die zur Erschließung ihres Grundstücks zu errichtende Straße (anteilig) als sel...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.1 Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten bei der Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen die Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung.[1] Es handelt sich danach um eine voll- oder teilentgeltliche Übertragung[2], nicht um Unterhaltsleistungen. Trotz des evtl. bestehenden Verwandtschaftsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten für der Einkunftserzielung dienende Grundstücke sind nur im Rahmen der AfA verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes als Werbungskosten abzugsfähig. Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallen...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.13 Veräußerungsgeschäfte

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Ein Verlustabzug ist nach Maßgabe des § 10d EStG nur zulässig von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (besonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 7 Grundstücks­veräußerung

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis spielt die Abgrenzung der Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Kalenderjahr der Bezahlung abziehbar sind, von den Herstellungskosten, die nur im Wege der AfA berücksichtigt werden können, eine große Rolle. Die Höhe der Aufwendungen ist für die Abgrenzung – mit Ausnahme der anschaffungsnahen Herstellungskosten – ...mehr