Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.5 Andere Wirtschaftsgüter

Rz. 109 Für andere Wirtschaftsgüter als Grundstücke enthält der Umwandlungssteuererlass keine Besonderheiten.[1] Insbesondere lässt die Finanzverwaltung eine ideelle Aufteilung nicht ausdrücklich zu; eine reale Aufteilung dürfte regelmäßig (abgesehen von Geldmitteln und Darlehen) nicht in Betracht kommen. M.E. sollte die Finanzverwaltung die für Grundstücke im Billigkeitsweg...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / I. Welche Krypto Assets (Kryptowährungen, NFT, Airdrops) sind Wirtschaftsgüter?

Krypto Assets [1] können – je nach ihrer Beschaffenheit und Nutzung – als Wirtschaftsgüter (WG) eingestuft werden. WG-Eigenschaft bejaht: Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind aufgrund ihrer Eigenständigkeit und Handelbarkeit als WG zu betrachten.[2] Gleiches gilt mit Blick auf das weite Verständnis des BFH vom Vorliegen eines WG[3] für Non-Fungible Tokens (NFTs), welc...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.3 Bilanzierung ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 55 Die Handelsbilanz enthält jedoch nicht nur Vermögensgegenstände, sondern sie weist u. U. auch Positionen aus, die nicht den Kriterien, die an Vermögensgegenstände gestellt werden, entsprechen. Als Beispiel wären die Rechnungsabgrenzungsposten zu nennen. Entsprechend § 250 Abs. 1 HGB und dazu korrespondierend für das Steuerrecht § 5 Abs. 5 EStG sind auf der Aktivseite ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.1 Funktional wesentliche und wirtschaftlich zuordenbare Betriebsgrundlagen

Rz. 93 Legt man den funktionalen Teilbetriebsbegriff zugrunde, sind mit dem Teilbetrieb alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen zu übertragen, damit der abgespaltene Teil des unternehmerischen Engagements in der neuen Organisationsform und bei der Abspaltung auch der verbleibende Teil des Vermögens selbst lebensfähig sind. Vermögensteile, die wesentliche Betriebsgrun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs

Rz. 78 Die Anwendung des § 15 UmwStG setzt nach Abs. 1 S. 2 weiter voraus, dass auf die übernehmende(n) Körperschaft(en) jeweils ein Teilbetrieb (oder mehrere)[1] übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muss auch bei der übertragenden Körperschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Zu dieser Regelung gibt es im UmwG kein Gegenstück; handelsrechtlich können auch...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deuts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.6 Gestaltungshinweise

Rz. 113b Liegen spaltungshindernde Wirtschaftsgüter vor, setzt die Steuerneutralität voraus, dass diese Spaltungshindernisse vor dem steuerlichen Wirkungszeitpunkt der Spaltung beseitigt werden, ohne dadurch die Eigenschaft als Teilbetrieb zu verlieren. Kann ein spaltungshinderndes Wirtschaftsgut nicht real oder, bei Grundstücken, nach Bruchteilen geteilt werden, bietet es s...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2 Bestandteile des Teilbetriebs

Rz. 92a Die Bestandteile des Teilbetriebs sind nach der Definition der Finanzverwaltung die "vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter".[1] Der Begriff des "Wirtschaftsguts" ist jedoch nicht bilanziell zu verstehen, d. h. es sind insbesondere auch diejenigen Positionen Teil eines Teilbetriebs, die nicht bilanziert oder nicht bilanzierungsfähig sind (z. B. Verträge, ab...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.4 Teilbetriebe bei übertragendem und übernehmendem Rechtsträger

Rz. 118 Bei der Abspaltung muss die übertragende Körperschaft weiterhin über einen Teilbetrieb verfügen, soll die Spaltung steuerneutral verlaufen (sog. "doppeltes Teilbetriebserfordernis"). Das doppelte Teilbetriebserfordernis beruht auf der Fusionsrichtlinie (Art. 2 lit. c)). Nach Ansicht des BFH ist die deutsche Umsetzung in § 15 Abs. 1 S. 2 UmwStG im Einklang mit der Fus...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasing-Vertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.3 Erwerb oder Aufstockung des fiktiven Teilbetriebs

Rz. 148 Schädlich sind nur der Erwerb und die Erhöhung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, also Einbringungsfälle. Nicht schädlich ist der entgeltliche Erwerb oder Hinzuerwerb eines Mitunternehmeranteils oder einer Kapitalbeteiligung von einem Dritten gegen einen Kaufpreis in Geld; ebenfalls unschädlich ist der unentgeltliche Erwerb, z. B. durch Erbfall....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 100 Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist eine zum AktG und GmbHG analoge Bestimmung über die vollständige und sofortige Leistung einer Sacheinlage nicht vorhanden, sodass grundsätzlich eine Einlagefähigkeit von Nutzungen gegeben sein könnte; allerdings gilt auch hier, dass Einlagegegenstand ausschließlich das sein kann, was als "Wirtschaftsgut individuali...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.3 "Übertragung" der Betriebsgrundlagen

Rz. 114 Bei der Spaltung muss das Vermögen "übergehen", also eine Übertragung des Vermögens erfolgen. "Übertragung" der Betriebsgrundlagen bedeutet grundsätzlich Übertragung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums. Die Einräumung eines dinglichen oder schuldrechtlichen Nutzungsrechts (z. B. Nießbrauch, Grunddienstbarkeit, Miete, Pacht etc.) reicht nicht aus, wenn vor ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.2 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Ein Mitunternehmeranteil ist unabhängig von seiner Höhe ein Teilbetrieb. Bei einem Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, aber auch nach § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 S. 2 EStG, gilt auch ein Bruchteil des Mitunternehmeranteils (gleich in welcher Höhe) als Teilbetrieb.[1] Es kann also ein Mitunternehmeranteil im Wege der Spaltung auf verschiede...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.2 Person des Aufstockenden bzw. Erwerbenden

Rz. 147 Aufstockung oder Erwerb müssen durch die übertragende Körperschaft erfolgt sein. Es ist unschädlich, wenn der Gesellschafter der zu spaltenden Körperschaft die Übertragung vorgenommen hat. Das Gesetz knüpft die Rechtsfolge des § 15 Abs. 2 S. 1 UmwStG nicht daran, dass die zu spaltende Körperschaft die Wirtschaftsgüter "erwirbt". Nicht schädlich ist es daher, wenn der...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / VI. Gemeinschaftsvermögen (§ 9a Abs. 3 WEG): steuerrechtlich intransparent?

Das Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG ist zivilrechtlich das eigene Vermögen der GdW (§ 9a Abs. 1 WEG) und steht weder im Bruchteils- noch im Gesamthandseigentum der Wohnungseigentümer. Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung des (anteiligen) Gemeinschaftsvermögen zu deren Mitgliedern (Wohnungseigentümern) für steuerrechtliche Zwecke bedarf – im ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1 Drittaufwand im Zweierverhältnis: Frage der AfA-Zurechnung

Rz. 104 § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Sollen die an einem zur Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenstand entstehenden Aufwendungen berücksichtigt werden, die auf eine wirtschaftliche Last zurückzuführen sind, die ein Dritter bereits in der Vergangenheit getragen hat, tangiert man den Bereich der AfA-Bere...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Gewinnrealisierende Spaltung

Rz. 66 Entsprechend der Systematik des UmwStG hat auch die Spaltung grundsätzlich zum gemeinen Wert zu erfolgen. Dies ergibt sich aus der Verweisung in § 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG auf § 11 Abs. 1 UmwStG. In der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft sind die übergehenden Wirtschaftsgüter daher grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen, und zwar einschließlich der selb...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit

Rz. 45 Eine Anerkennung von Nutzungsrechten als bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände führt jedoch nicht dazu, dass Nutzungsrechte stets als immaterielle Wirtschaftsgüter auszuweisen sind. Im Hinblick auf die konkrete Aktivierungsfähigkeit ist daher zu prüfen, ob der Aktivierung eines Vermögensgegenstands ein gesetzliches oder auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzier...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.6 Umsetzungsbeispiele

Rz. 84 Zur Verdeutlichung der konkreten Umsetzung von Kapitalflussrechnungen in deutschen Konzernen folgen 2 exemplarische Beispiele. Die Darstellung der Kapitalflussrechnung der Brilliant AG im Konzernabschluss 2023[1] folgt dem DRS 21:mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.2 Behandlung der übertragenden Körperschaft

Rz. 241b Die steuerlichen Folgen der Spaltung für die übertragende Körperschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 UmwStG sowie aus § 15 Abs. 2 UmwStG. Nach § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 Abs. 1 UmwStG hat die übertragende Körperschaft sowohl bei der Aufspaltung als auch bei der Abspaltung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] eine Steuerbilanz aufzus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines (§ 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 57 § 15 UmwStG enthält keine umfassende Regelung der Voraussetzungen und Folgen der Spaltung, und zwar weder für die übertragende Körperschaft noch für die übernehmende Körperschaft noch für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen werden vielmehr durch die Verweisung auf § 11 UmwStG für die übertragende Körperschaft, ...mehr

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Anschaffungsnaher Aufwand n... / 3. Entnahme aus dem Betriebsvermögen: keine Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Wird eine Wohnung dem Betriebsvermögen entnommen, saniert und nachfolgend zu Vermietungseinkünften genutzt, führt die Entnahme nicht zu einer Anschaffung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG [3]. Für die Annahme einer Anschaffung fehlt es nach Auffassung des BFH sowohl an der für eine entsprechende Anschaffung notwendigen Gegenleistung als auch an einem Rechtsträgerwechsel, sofern das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

Rz. 18 Eine abstrakte Bilanzierungsfähigkeit wird an den Kriterien des Vorliegens eines Vermögensgegenstands und dessen Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen festgemacht.[1] Rz. 19 Für eine Aktivierung im Zusammenhang mit Nutzungen und Nutzungsrechten kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten infrage, für die unterschiedliche Kriterien zu prüfen sind. Zunächst wäre eine Aktivierun...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / 2. Überschusseinkünfte aus gemeinschaftlichem Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum kann durch alle Wohnungseigentümer als Teilhaber der Bruchteilsgemeinschaft zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Beispiel (angelehnt an FG Köln v. 22.1.2020 – 3 K 1065/16, juris.) Zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft Lindenstraße 10 gehören drei Garagen, die an die Bewohner eines Nachbargrundstücks vermietet wer...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / 1. Gewerbliche Einkünfte

Die steuerrechtliche Intransparenz des Gemeinschaftsvermögens im Vergleich zu einem nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO transparenten Vermögen (z.B. Gesamthandsvermögen) hat im Ergebnis keine Auswirkung bei gewerblichen Einkünften aus diesem Vermögen. Für den Besteuerungstatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist eine anteilige Zurechnung der Wirtschaftsgüter nach § 39 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 124 Nach § 15 Abs. 1 S. 3 UmwStG stellen auch Mitunternehmeranteile und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Teilbetriebe dar (sog. "fiktiver Teilbetrieb"). Dies gilt sowohl für die übergehenden Teilbetriebe als auch für den verbleibenden Teilbetrieb bei der Abspaltung. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss der Mitunternehmeranteil bzw. die 100 %ige Beteiligu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.4 Grundstücke

Rz. 105 Der Grundsatz, dass funktional wesentliche Betriebsgrundlagen bzw. nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zuordenbare Betriebsgrundlagen notwendig zu dem Teilbetrieb gehören und daher von der Sonderrechtsnachfolge erfasst werden müssen, hat insbesondere bei Grundstücken sehr restriktive Auswirkungen. Nach der Rspr. ist ein Grundstück für den Betrieb wesentlich, wenn "...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter https://www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4 Drittaufwandsproblematik

Rz. 102 Die Berücksichtigung von Nutzungen und Nutzungsrechten in der betrieblichen Gewinnermittlung ist nicht nur in Form einer Bilanzierung derselben und dem sich damit eröffnenden Zugang in den Vermögensvergleich denkbar, auch eine Einbeziehung der in Verbindung mit der Nutzungsüberlassung stehenden Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ist – wie bereits im vora...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.4 Ausnahme für Einlage eines Teilbetriebs

Rz. 153 Unschädlich ist es, wenn die eingelegten Wirtschaftsgüter selbst einen Teilbetrieb bilden. Durch die Einlage eines Teilbetriebs kann also ein Mitunternehmeranteil und eine Kapitalbeteiligung steuerlich unschädlich "aufgestockt oder erworben" werden. Der Begriff des Teilbetriebs ist insoweit der gleiche wie in Rz. 83ff. Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.2 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 70 Die Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit stehen im Zusammenhang mit den Ressourcen eines Unternehmens, durch die langfristig Erträge und Cashflows erwirtschaftet werden sollen.[1] Im Unterschied zum operativen Bereich ist für die Investitionszahlungen ausschließlich die Bruttodarstellung nach der direkten Methode vorgesehen.[2] So dürfen nach IAS 7.39 und 41 i...mehr