Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Einlagen / 3.1 Bareinlage

Außer Frage steht, dass Bargeld als Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, der "Bareinzahlungen" explizit unter den Begriff "Wirtschaftsgut" fasst. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel, insbesondere von Bargeld und Bankguthaben.[1] Auch die Tilgung einer Betriebsschuld sowie die Begleichung von Betriebsausgaben mit ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.4 Rückgängigmachung einer Entnahme

Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, der eine bestimmte Rechtsfolge auslöst und weder rückbezogen noch rückwirkend wieder beseitigt werden kann.[1] Daher lässt sich eine Entnahme aus steuerlichen Gründen prinzipiell nicht rückgängig machen. Zwar kann das entnommene Wirtschaftsgut wieder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, aber dies ist nicht geeignet, um die vor...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 1 Begriff der Entnahme

Was unter "Entnahmen" zu verstehen ist, definiert § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie folgt: "Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat". Entnahmen sind danach – mit den Worten der R...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das Gesellschaftsverhältnis ist dann ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter ...mehr

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Entnahmen / 2.1.1 Entnahmearten

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen "alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat". Man kann folgende Arten von Entnahmen unterscheiden: Geldentnahmen, sonstige Sachentnahmen, Nutzungs...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.3 Betriebsaufgabe als Totalentnahme

Begrifflich setzt jede Entnahme prinzipiell das Fortbestehen des Betriebs voraus. Einen "Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme)" stellt jedoch die Betriebsaufgabe dar[1], bei der nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG anstelle des Teilwerts der gemeine Wert tritt.mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.2 Bewertung ist gesetzlich nicht geregelt

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG regelt lediglich die Bewertung der Sachentnahmen und trifft für die Bewertung der Nutzungsentnahmen keine Aussage.[1] Die insoweit für die Bewertung von Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke hat der BFH[2] in ständiger Rechtsprechung in der Weise geschlossen, dass der durch diese verursachte Aufwand und damit die tatsächlichen Selbstkosten a...mehr

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Entnahmen / 1.3 Entnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als "Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" ermittelt, ist die Entnahmeregelung ebenfalls anwendbar. Das kann zwar nicht ohne Weiteres dem Gesetz entnommen werden. Wenn § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn lediglich den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bezeichnet, ändert das aber nichts daran, d...mehr

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Entnahmen / 3.2 Bewertung von Aufwandsentnahmen

Werden Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zu betriebsfremden Zwecken genutzt oder werden betriebliche Leistungen zu nicht betrieblichen Zwecken in Anspruch genommen, liegen hierin ebenfalls Wertabgaben aus dem betrieblichen Bereich (Aufwandsentnahmen). Für ihre Bewertung gelten folgende Regeln: 3.2.1 Bewertung von Nutzungsentnahmen Für die Bewertung von Nutzungs-/Leistungs...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 10 Entnahmen bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt der gleiche Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Denn auch bei dieser Gewinnermittlungsart sind zur richtigen Ermittlung des Gewinns Entnahmen und Einlagen, soweit sie nicht in Geld bestehen und sich dadurch gewinnmäßig ohnehin nicht auswirken, g...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4 AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Anlageguts

1.4.1 Grundsatz: Einlagewert als AfA Bemessungsgrundlage Der Einlagewert (= Teilwert) im Zeitpunkt der Einlage bildet grundsätzlich die AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Bemessungsgrundlage für die AfA sind zwar nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Im Fall de...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 8 Verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG auch die verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH – im Gegensatz zur off...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.1 Begriff

Bei den sog. Aufwandseinlagen handelt es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum eigenen Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke genutzt werden, z. B. Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten (Nutzungseinlage), oder außerbetriebliche Leistungen für betriebliche Zwecke in Anspruch g...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.3 Gewinnverwirklichungswille nicht Voraussetzung einer Entnahme

Nicht erforderlich ist der Wille zur Gewinnverwirklichung oder das Bewusstsein einer Gewinnverwirklichung bzw. eine ungefähre Vorstellung über ihr Ausmaß. Ist ein Wirtschaftsgut entnommen worden, treten die an die Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen ohne Weiteres ein. Es kommt also nicht darauf an, ob der Wille und das Bewusstsein des Steuerpflichtige...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Gewinn beruht auf dem Vergleich des Betriebsvermögens zu zwei unterschiedlichen Stichta...mehr

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Entnahmen / 2.2.3 Überführung in eine ausländische Betriebsstätte

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG i. d. F. des SEStEG liegt (weiterhin) die Theorie der finalen Entnahme zugrunde. Danach ist es Zweck der Entnahmevorschrift allein, die steuerliche Erfassung der stillen Reserven zu sichern. Die genannte Vorschrift bestimmt daher, dass einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundes...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / 3. Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen bei Auftragsforschung

Der Anteil der förderfähigen Aufwendungen bei der Auftragsforschung ist für Aufträge, die nach dem 27.3.2024 vergeben werden, von 60 % auf 70 % angehoben worden (§ 3 Abs. 4 FZulG n.F.). Das soll die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf die Nutzung bestimmter abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 3 Abs. 3a FZulG n.F. bei der Auftragsfors...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 7 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme durch "Leistungen" ist vor allem die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern des Betriebs für private Zwecke des Unternehmers, z. B. die Verwendung eines im Geschäftsbetrieb angestellten Arbeiters für die Instandhaltung des Privatgartens[1], die Reinigung der Privatwohnung durch die im Betrieb angestellte Putzfrau, die Reparatur des privaten Einfamilienhauses durch Arbe...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 14 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

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Anlagevermögen / 2.2 Ansatz des immateriellen Wirtschaftsguts in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrechtlich darf für immaterielle Wirtschaftsgüter ein Aktivposten nur bei entgeltlichem Erwerb angesetzt werden.[1] Handelsrechtlich ist es seit 1.1.2010 zulässig, bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen.[2] Nicht in die Handelsbilanz aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.1 Miete und Pacht

Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., betreffen. Dagegen ist die Pacht (§§ 581 ff. BGB)...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.1 Maßgeblichkeit

Rz. 37 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 E...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gilt bis einschl. 31.12.2019 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem 1.1.20...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2.1 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 66 An die Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung vermietete Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen.[1] Dies gilt auch bei der Weitervermietung des Grundstücks oder Grundstücksteils durch die Personengesellschaft.[2] Rz. 67 Mit der "Überlassung von Wirtschaftsgütern" der ...mehr

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Sachanlagen / 6.1.1 Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut

Bei Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder des Umlaufvermögens aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs ist die Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung zulässig. Dadurch kann in diesen Fällen die Gewinnrealisierung vermieden werden[1]. Dem Steuerpflichtigen soll ermöglicht werden,...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.4 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 89 Ist der von der GmbH gezahlte Pachtzins zu niedrig und führt dies daher zu laufenden Verlusten im Besitzunternehmen, so ist der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Nutzungsvorteil, ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Grundstück, unentgeltlich nutzen zu können, kein einlagefähiges Wirtschaftsgut.[1] Die Aufwendungen für das zur Nutzung überlassene Wir...mehr

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Anlagevermögen / 2.1 Begriff des immateriellen Anlageguts

Immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter sind Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile.[1] Nicht alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter sind immateriell. Keine immateriellen Anlagegüter sind z. B. die Finanzanlagen. Immaterielle Wirtschaftsgüter brauchen vielfach körperliche Träger, z. B. Software. Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immater...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

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Sachanlagen / 3.2 Bestandsverzeichnis

Bewegliches Anlagevermögen ist jährlich in einem Bestandsverzeichnis zu erfassen. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die bereits in voller Höhe abgeschrieben sind, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter,[1] der Wirtschaftsgüter, die in einem Sammelposten erfasst werden,[2] sowie der mit einem Festwert angesetzten Wirtschaftsgüter.[3] Die Wirtschaftsgüter einer Gesa...mehr

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Sachanlagen / 3.1 Begriff

Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen, wie z. B. Hochöfen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des Betriebsgrundstücks sind.[1] Voraussetzung ist, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht. Daher können nur solche Gegenstände als Betriebsvorrichtungen...mehr

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Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 22 Die Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. §§ 256 und 240 Abs. 3 und 4 HGB stellen eine Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB dar, wobei der Bilanzierende nach der Wahl der Bewertungsmethode durch das Stetigkeitsgebot des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB gebunden ist; Abweichungen sind gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen zulässi...mehr

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Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.1 Grundsatz Einzelbewertung

Rz. 20 § 252 HGB enthält die für alle Kaufleute geltenden Bewertungsgrundsätze. Nach § 252 Abs. 1 Ziff. 3 HGB sind die Vermögensgegenstände (und Schulden) – d. h. auch die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, einzeln zu bewerten. "Enthält das Vorratsvermögen am Bilanzstichtag Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden (vertretbare Wirtschaf...mehr

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Sachanlagen / 1 Abgrenzung zum Umlaufvermögen

Das Anlagevermögen ist vom Umlaufvermögen abzugrenzen. Die jeweilige Zuordnung bestimmt sich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Wirtschaftsgüter, die zur Verarbeitung, Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind, wie z. B. Roh-, Hilfs- und Betri...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 10 Miet- und Pachtverhältnisse sind schwebende Verträge (Dauerschuldverhältnisse), bei denen sich der Anspruch auf die wiederkehrende Leistung und die Verpflichtung zur wiederkehrenden Gegenleistung sowohl aus der Sicht des Vermieters als auch des Mieters innerhalb eines Wirtschaftsjahrs i. d. R. (zumindest) ausgleichen, jedenfalls bei gleichmäßig wiederkehrenden Leistun...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.3 Handelsrechtliche und steuerliche Wahlrechte

Rz. 41 Wahlrechte, die sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich bestehen, können aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz unterschiedlich ausgeübt werden: Ein Beispiel stellen die Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) dar:[1] Nach § 256 HGB kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstä...mehr

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Sachanlagen / 2.1 Grundstücke

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören regelmäßig zu den Sachanlagen. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Grund und Boden ist nur das nackte Grundstück ohne Gebäude, Anlagen, Bodenschätze[2], Aufwuchs, Kulturen und Feldinventar.[3] Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, das bei einer voraussichtlich dauernden...mehr

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Anlagevermögen / 3.1 Abgrenzung zum Umlaufvermögen

Sachanlagen sind die materiellen (körperlichen) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehört, richtet sich nach seiner Zweckbestimmung. Die Bilanzierung kann ein Anhaltspunkt sein.[1] Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem kaufinteressierten Publikum vorgeführt zu werden, zählen aufgrund dieser Funktion nicht zu...mehr

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Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Anlagevermögen / 5 Notwendiges/gewillkürtes Anlagevermögen

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können notwendiges, gewillkürtes oder geduldetes Betriebsvermögen sein. Werden sie ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt oder sind dazu bestimmt,[1] gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen. Dabei kommt es nur auf die tatsächliche Nutzung an. Ob sie auch erforderlich sind, ist nicht ...mehr

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Sachanlagen / 6.1.2 Bildung einer Rücklage

Ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, noch keine Ersatzbeschaffung erfolgt, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage i. H. d. aufgedeckten stillen Reserven zulässig. Voraussetzung ist u. a., dass eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist.[1] Handelsrechtlich ist die Bildung einer Rüc...mehr