Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 642 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Abgrenzungsrelevanz Ansatzebene: Auf Ansatzebene hat die Frage, ob ein immaterielles WG vorliegt, insb Relevanz für die Anwendung des Aktivierungsverbots § 5 Abs 2 EStG (s Rn 599); für selbst geschaffene immaterielle WG des AV besteht keine konkrete Aktivierungsfähigkeit. Handelsrechtlich gilt dies nach § 248 Abs 2 S 2 HGB für selbst gescha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Zeitkomponente

Rn. 666 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Zeitkomponente des § 247 Abs 2 HGB bestimmt, dass ein WG nur dann AV sein kann, wenn die Zweckbestimmung auf Dauer angelegt ist. Hierbei ist der Begriff "dauernd" nicht rein zeitlich iSv "immer" oder "für alle Zeit" zu verstehen (BFH v 13.01.1972, V R 47/71, BStBl II 1972, 744; BFH v 31.03.1977, V R 44/73, BStBl II 1977, 685; BFH v 05.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelfall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang nach Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170n Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die zivilrechtliche Übereignung eines Grundstücks wird durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch bewirkt (§ 873 BGB). Der konkrete Zeitpunkt der Umschreibung des Grundbuchs und damit des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs ist für die Parteien nicht disponibel. Im Regelfall wird das Grundstück in Vollzug des Kaufvertrags vor d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Kopplung von Kaufpreiszahlung und Besitz-/Nutzungs-/Gefahr-/Lastenübergang

Rn. 170j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zahlung des Kaufpreises ist für die Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums grds irrelevant, eine erfolgte Kaufpreiszahlung führt bei Fehlen insb der Inbesitznahme und der laufenden Nutzung nicht bereits zum Übergang wirtschaftlichen Eigentums (zB BFH v 20.01.1987, IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428). Häufig wird der maßgebende Überg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gebäudezurechnung bei zivilrechtlichem Eigentum des Erbauers

Rn. 182c Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Stehen die Bauten als Scheinbestandteile im Sinne des § 95 Abs 1 S 1 BGB oder infolge der Ausübung eines dinglichen Rechts (§ 95 Abs 1 S 2 BGB, Nießbrauch, Erbbaurecht) im zivilrechtlichen Eigentum des Bauenden (s Rn 182b), sind sie diesem idR auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Nach der gesetzlichen Grundwertung ist der zivilrechtliche Eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsatz: Wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers

Rn. 182d Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erwirbt der Grundstückseigentümer zivilrechtliches Eigentum an einem Gebäude, das ein anderer auf seinem Grundstück errichtet hat (Regelfall, s Rn 182a), ist ihm das Gebäude nach allgemeinen Zurechnungsgrundsätzen zuzurechnen (§ 246 Abs 1 HGB, § 39 Abs 1 AO). Nach der gesetzlichen Grundwertung erwirbt der zivilrechtliche Eigentümer zugleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gebäudebegriff

Rn. 161 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für den Gebäudebegriff kommt es einkommensteuerrechtlich auf die bewertungsrechtliche Begriffsbestimmung an (so R 7.1 Abs 5 EStR 2012). Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk (auf eigenem oder fremdem Grund und Boden), das durch räumliche Umschließung Menschen, Tieren oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Belange des Schuldners.

Rn 6 Die Stundung der Ausgleichsforderung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die sofortige Zahlung ›zur Unzeit‹ erfolgen würde. Zur Ausfüllung des Begriffs kann auf § 2331a zurückgegriffen werden, nach dem Stundung dann verlangt werden kann, wenn die sofortige Erfüllung den Schuldner ungewöhnlich hart treffen, wenn sie ihn zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besonderheiten bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 1486 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Grundsatz: Beim Übernehmenden ist § 5 Abs 7 S 1 EStG gemäß S 4 auch bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen anzuwenden (entgegen BFH v 12.12.2012, I R 68/11, BStBl II 2017, 1232, wonach § 6a EStG nur für den im Zeitpunkt der Übernahme noch nicht erdienten Teil der Geltung erlangen kann, der erdiente Teil dagegen zu AK zu bewerten ist)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1415 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften. Rn 1 Die Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag (§ 1408) begründet. Dieser bedarf gem § 1410 der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag ist nichtig. Die Gütergemeinschaft kann sowohl aufschiebend als auch auflösend bedin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bergfreie Bodenschätze

Rn. 168a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nicht auf bergfreie Bodenschätze (§ 3 Abs 2 S 2 BBergG). Bergfrei sind eine Reihe von Erzen, Metalle (zB Gold, Silber, Aluminium, Eisen), fossile Brennstoffe (zB Kohle, Erdöl, Erdgas) sowie Erdwärme (§ 3 Abs 3 BBergG). Diese gelten bis zur Ausübung des Aneignungsrechts (§ 958 BGB) als herrenl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Stichtage ab 1.1.1993 bis 31.12.2001

Rz. 564 [Autor/Stand] Im Steueränderungsgesetz 1992 v. 25.2.1992[2] wollte der Gesetzgeber die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, sonstigen aktiven Ansätzen, Schulden und sonstigen Abzügen auch bei Personengesellschaften über § 95 Abs. 1 BewG regeln; er hat daher in § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG nur einen Hinweis auf die in § 15 Abs. 3 EStG genannten Personengesellschaften aufgenomm...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Voraussetzungen

Rz. 363 Die Voraussetzungen der Stundung liegen z.B. vor, wenn die Pflichtteilslast den Verpflichteten zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsgutes zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet (§ 2331a Abs. 1 BGB). Den Schuldner des Pflichtteilsanspruchs muss daher eine unbillige Härte treffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs bei unwirksamer schuldrechtlicher Bindung

Rn. 170c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 § 41 Abs 1 S 1 AO, der anordnet, das die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen, gilt auch iRd § 39 AO bei der Prüfung der personellen Zurechnung (BFH v 10.04.1973, VIII R 157/72,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Scheinbestandteile

Rn. 189h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks, die bereits dadurch definiert sind, dass bewegliche Sachen zu einem nur vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt werden (§ 95 BGB, s Rn 163), ist zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses bilanziell selbstständigen (beweglichen) Grundstück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerneuordnungsgesetz vom 16.12.1954, BStBl I 54, 575, mit Nachtragsänderungen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16.12.1954 brachte auf dem Gebiet des EStRechts keine Änderungen des Steuersystems. Statt dessen bescherte es dem Steuerzahler wie dem Steuerbeamten eine fast unübersichtliche Fülle von Änderungen und Ergänzungen von Einzelheiten, die das Ziel einer Steuervereinfachung erneut in weite Ferne rückten. Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsatz

Rn. 182a Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gebäude wesentlicher Bestandteils des Grundstücks: Mit Errichtung eines Gebäudes auf fremdem (zB gepachteten) Grund und Boden wird das Gebäude grds wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und gelangt damit unmittelbar in das zivilrechtliche Eigentum des Grundstückseigentümers (§§ 93, 94, 946 BGB), womit aus zivilrechtlicher Sicht ein Gebä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 169 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die rechtlich ebenso wie wirtschaftlich den Grundstücken nahestehen und zivilrechtlich wie Grundstücke (grundstücksgleich) behandelt werden. Wesentliche grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht (§ 11 ErbauRG) und das Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Nic...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Behandlung des Pflichtteilsberechtigten als Miterben

Rz. 242 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich nicht am Nachlass beteiligt. Er hat gegenüber dem Nachlass lediglich einen baren Zahlungsanspruch. Dieser zivilrechtlichen Ausgangslage folgt das Einkommensteuerrecht grundsätzlich. In bestimmten Ausnahmefällen kann der Pflichtteilsberechtigte ertragsteuerlich jedoch wie ein Miterbe behandelt werden. Dies ist dann der Fal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuordnung zum BV

Rn. 189j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein gemischt genutztes bewegliches WG (zB Pkw) ist insgesamt entweder dem BV oder dem PV zuzuordnen. Notwendiges BV liegt in Fällen beweglicher WG vor, wenn diese überwiegend, dh zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (BFH v 13.03.1964, IV 158/61, BStBl III 1964, 455; R 4.2 Abs 1 S 2 EStR 2012). Entscheidend ist die tatsächliche überw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 661 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ansatzrelevanz: Die Abgrenzung zwischen AV und UV hat Relevanz für die Frage des Eingreifens des Aktivierungsverbots nach § 5 Abs 2 EStG, das auf WG des AV beschränkt ist, UV dagegen nicht erfasst. Bewertungsrelevanz: Auf Bewertungsebene ist die Abgrenzung relevant für die Folgebewertung: Planmäßige AfA nach § 7 EStG sowie Sonderabschreibung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Zuordnung von Aufwendungen (Ausgaben)

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Durch die Trennung in die Bereiche unbezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) unbezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) – Zweckbetrieb – unbezahlter/bezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) – Zweckbetrieb und den Optionsfall (§ 67a Abs. 2 und 3 AO, Anhang 1b) unbezahlter Sport (Zweckbetrieb) und bezahlter Sport (steuerpflichtiger wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft: Gefahr/Lasten

Rn. 189f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gefahrtragung ist die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Für den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend. Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§§ 446f BGB (Kaufvertrag), § 644 B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einzelne Vermögensgegenstände.

Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelansprüche auslösen oder nur, wenn sie den Wert des Unternehmens als solchen beeinträchtigen. Beim Share Deal eröffnet dessen Gleichstellung mit einem Asset Deal erst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] § 97 Abs. 2 BewG erfasst als Betriebsvermögen auch alle Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit, den nichtrechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit diese einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft diene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Deep-in-the-money-Kaufoption des Nutzungsberechtigten

Rn. 182i Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wirtschaftliches Eigentum kann auch dann beim nutzungsberechtigten Hersteller zu verorten sein, wenn diesem das gesicherte Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu derart vorteilhaften Konditionen zu erwerben, dass bei typischem Geschehensablauf von der Ausübung der Kaufoption auszugehen ist (Deep-in-the-money-Kaufoption, vgl zB BFH v 18.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Lasten

Rn. 170i Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Dem zivilrechtlichen Eigentümer stehen nicht nur die Rechte am Grundbesitz originär zu, ihm obliegt auch die Pflicht, mit dem Grundbesitz verbundene Lasten zu tragen. Lasten eines Grundstücks können öffentlich-rechtlicher oder privater Natur sein. Öffentliche Grundstückslasten, dh Leistungen, die kraft öffentlichen Rechts auf dem Grundstüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abgrenzungskriterien

Rn. 649 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Abgrenzung zwischen beweglichen und unbeweglichen WG knüpft die Rspr an die zivilrechtliche Differenzierung an. Ausgehend von der Legaldefinition des Begriffs "Sachen" als körperliche Gegenstände (§ 90 BGB) könne nur für körperliche = materielle Güter ieS (s Rn 644) zwischen den Kategorien beweglich und unbeweglich unterschieden wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rechtsfolgen der Gebäudezurechnung zum Erbauer

Rn. 182k Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aktivierung/Abschreibung: Stehen die Bauten im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Bauenden (Scheinbestandteile), sind sie diesem unstreitig personell zuzurechnen und bei betrieblicher Nutzung als materielle WG zu aktivieren. Bei Gebäuden als Scheinbestandteilen ist die AfA trotz der – aufgrund des nur vorübergehenden Zwecks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Steueränderungsgesetze vom 16.05.1969, BStBl I 69, 320 und vom 18.08.1969, BStBl I 69, 477

Rn. 24a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch EStÄndG vom 16.05.1969 (BGBl I, 421; BStBl I, 320) trat mit Wirkung erstmals für in 1968 endende Wirtschaftsjahre die Änderung der §§ 5, 6 Abs 1 vor Nr 1 in Kraft (Bilanzierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter und Bilanzierungsgebot für transitorische Rechnungsabgrenzungsposten). Das StÄndG vom 18.08.196...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Aktivierung des Fremdbaus als materielles WG

Rn. 182s Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Fremdbau solle beim Erbauer als materielles WG aktiviert werden; eine Verpflichtung zum Ansatz des Fremdbaus lasse sich aus der Gliederungsvorschrift § 266 Abs 2 A.II.1 HGB iVm § 5 EStG herleiten (so Weber-Grellet, BB 2014, 42, 48; Weber-Grellet, BB 2016, 2220; Weber-Grellet, Bilanzsteuerrecht, R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 648 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zahlreiche Bewertungsvorschriften knüpfen für die Folgebewertung tatbestandlich an der Beweglichkeit eines WG an. planmäßige Abschreibung: sowohl die degressive (§ 7 Abs 2 EStG) als auch die leistungsabhängige Abschreibung (§ 7 Abs 1 S 6 EStG) sind nur für abnutzbare bewegliche WG möglich; Sofortabschreibung (§ 6 Abs 2 EStG) sowie Sammelposte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948

Rn. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Die erste kleine Steuerreform, die im Zusammenhang mit den Währungsgesetzen vom 20.06.1948 verkündet wurde, brachte einige Erleichterungen insbes auf dem Gebiet des EStRechts. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948 mit seinem Anhang (Gesetz 64) (Landesgesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 24.09.1948 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 30. Gesetz zur Änderung des EStG und des InvZulG vom 21.12.1975, BStBl I 75, 202

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Schließlich wurde ein neuer § 7d in das EStG 1975 eingefügt, der eine erhöhte Absetzung für Wirtschaftsgüter, die in bestimmter Weise dem Umweltschutz dienen, gewährt (zuvor in der EStDV geregelt).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 652 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Unterscheidung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren WG ist von Bedeutung für die Folgebewertung, konkret für planmäßige Abschreibungen, da die Vornahme von AfA und AfS nach § 7 EStG nur für abnutzbare WG zu erfolgen hat; Sonderabschreibungen, zB nach § 7b EStG, § 7g Abs 5 EStG, die nur für abnutzbare WG in Betracht kommen. Darüber hat die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erbe kann Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausnahme: Wirtschaftliches Eigentum des Erbauers

Rn. 182e Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Abweichend von der zivilrechtlichen Eigentumslage kann der Bauherr wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes sein, wenn er in der Lage ist, den Grundstückseigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Gebäude auszuschließen (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO), wovon auszugehen ist, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse seiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Abbruchverpflichtung/-berechtigung des Nutzungsberechtigten

Rn. 182j Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Bei Erstellung eines Gebäudes bereits mit Abbruchverpflichtung entsteht schon kein zivilrechtliches Eigentum des Grundstückseigentümers am Gebäude, sondern ein zivilrechtlich und wirtschaftlich dem Hersteller zuzurechnender Scheinbestandteil, da die Verbindung von Grund und Boden zu einem nur vorübergehenden Zweck erfolgt (s Rn 182b, 182c)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 38. Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung von Land- und Forstwirtschaft vom 25.06.1980, BStBl I 80, 400

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Bis auf eine Änderung in § 4 Abs 1 EStG, die bestimmt, daß der Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG oder nach § 13a EStG nicht zur Entnahme führt, und daß bei Gewinnermittlung nach § 3 Abs 3 EStG und nach § 13a EStG eine Nutzungsänderung des Wirtschaftsgutes nur dann Entnahme ist, wenn eine solche auch bei Gewinnermittlung nach §...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Besteuerung des Pflichtteils

Rz. 16 Die pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen sind trotz Reformen des Erbschaftsteuergesetzes unverändert geblieben. Gleichwohl gibt es zahlreiche mittelbare Änderungen, die sich auch auf die Besteuerung von Pflichtteilsfällen auswirken, insbesondere wenn anstelle des Pflichtteils-Barbetrages andere Wirtschaftsgüter übertragen werden. In diesen Fällen, insbesondere des § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Ertragsbezogene (laufende) Risiken

Rn. 170h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Gefahrenkriterium umfasst auch Risiken der laufenden Nutzung, wie insb die Gefahr sinkender/ausfallender Mieterträge infolge negativer Entwicklung des Immobilienmarkts. In der Praxis sind insb zwischen Bauträgern/Immobilienhändlern und Investoren zur – temporären – Minderung dieser Risikokomponente Grundstücksveräußerungen mit Mietprei...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines

Rz. 360 Nach § 2331a BGB kann der Erbe die Stundung des Pflichtteilsanspruchs verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs wegen der Art der Nachlassgegenstände für ihn eine unbillige Härte wäre. Jeder Erbe kann den Stundungsantrag stellen. Nach § 2331a Abs. 2 BGB sind die Interessen des Pflichtteilsberechtigten lediglich angemessen zu berücksichtigen.[633]...mehr