Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

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Tatsächliche und latente St... / 1 Überblick und Vergleich zum Handelsrecht

IAS 12 regelt Ausweis, Ansatz und Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden. Hierbei wird unterschieden zwischen tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen und -schulden aus der Differenz von vorausgezahlter und veranlagter Steuer (current taxes) und latenten Ansprüchen und Schulden aus steuerlichen Verlustvorträgen oder temporären Bewertungsunterschieden zwischen IFRS-...mehr

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Finanzvermögen / 3 Bewertung und Erfolgserfassung nach dem Klassifizierungssystem von IFRS 9

Die Grundzüge der Bewertung und Erfolgserfassung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 ergeben sich wie folgt: Erste Aufgabe ist die Klassifizierung des Finanzvermögens nach der objektiven Art des Vermögenswerts und des Verwendungszwecks im Unternehmen. Abhängig von dieser Klassifizierung erfolgt die Bewertung entweder zu amortisierten Anschaffungskosten oder zum fair value . In F...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 4.1 Bewertung von Corona-Finanzhilfen in der Handelsbilanz

Besteht für einen Unternehmer Rechtsanspruch auf eine Leistung oder Zuwendung, ist dieser handelsrechtlich gem. § 266 Abs. 2 B. II 4 HGB im Zeitpunkt seiner Entstehung in der Bilanz zu aktivieren. Auf den Zeitpunkt der Zahlung ist hierbei nicht abzustellen. Bei den Corona-Finanzhilfen handelt es sich um öffentliche Zuwendungen, welche nicht rückzahlbar sind und auf die grunds...mehr

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Finanzvermögen / 6 Notes, inkl. Beziehungen zu nahestehenden Parteien

Die zum Finanzvermögen geforderten notes sind im Wesentlichen geregelt in IAS 27 und IFRS 12 für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, in IAS 24 für Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, in IFRS 7 für das übrige Finanzvermögen (Finanzinstrumente). Für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 3.1 HGB-Rechnungslegung

Rz. 17 Sofern die Wertschöpfungsrechnung auf Basis von Aufwendungen und Erträgen durchgeführt werden soll, lassen sich – in einer unternehmensbezogenen Betrachtungsweise – die für die additive Wertschöpfungsermittlung benötigten Komponenten im Wesentlichen vollständig aus dem GuV-Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren entnehmen. Eine gewisse Einschränkung besteht f...mehr

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Satzungsdurchbrechende Beschlüsse in der Aktiengesellschaft

Einführung Ein sog. satzungsdurchbrechender Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist zumindest anfechtbar, wenn der Beschluss der Satzung widerspricht und die für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften nicht eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt. Überblick Als "satzungsdurchbrechend" bezeichnet man einen Beschluss,...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 3.2 IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Erstellt das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen den GuV-Abschnitt der GuV- und sonstigen Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren [1], so kann die additive Wertschöpfungsrechnung mit folgenden Einschränkungen analog zum HGB abgeleitet werden. Der Wertschöpfungsanteil, welcher auf den Fiskus entfällt, lässt sich nicht vollständig ableiten. Im Gegensatz ...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 2.2 Aufbau der Wertschöpfungsrechnung

Rz. 6 Die Wertschöpfungsrechnung kann grundsätzlich mittels jeder Zeitraumrechnung kalkuliert werden. Die auf einer Kosten- und Leistungsrechnung basierende Wertschöpfungsrechnung bezweckt die Ermittlung der Wertschöpfung aus dem betrieblichen Kerngeschäft und deren Verteilung auf die an der Unternehmung Beteiligten.[1] Falls sich die Wertschöpfung auf die in sämtlichen Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare (kein technischer Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen), bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für die eine besondere Abschreibung (Sofortabschreibung) möglich ist. Das Einkommensteuergesetz bietet 2 Möglichkeiten, die wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich auf sämtliche angeschaffte...mehr

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B. AVB D&O / X. Ausschluss bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. "Insider-Regeln" (A-7.6 AVB D&O)

Rz. 115 Insidergeschäfte sind EU-weit und damit in Deutschland verboten. Dies sind Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen an den Börsen bzw. Finanzmärkten getätigt werden. Dies ist in den Art. 8, 14, 15 der Marktmissbrauchsverordnung geregelt[1]. Diese EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Ergänzend gilt in Deutschland das Wertpapierhandelsgesetz, ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-Made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 4

Auf einen Blick Erb- und (Ertrag-)Steuerrecht wurden seit Erlass des BGB nie nachsynchronisiert, obwohl sich das Ertragsteuerrecht seitdem massiv verändert hat. Dies gilt auch für das Recht der Vor- und Nacherbschaft, was dort umso relevanter ist, als Steuerersparnisse wie -lasten den Vorerben als Inhaber sowohl des Eigen- wie des Nachlassvermögens treffen, ohne das sicherge...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.1 Fachlicher Hinweis: Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" bei der Einreichung der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I–III sowie zur November- und Dezemberhilfe (Paket 1), (Stand: 23.9.2022)

Primär aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsprüfer geht der Fachliche Hinweis des IDW auf die Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" nach Frage 3.9. der FAQs zur Schlussabrechnung ein. Zudem werden die Aussagen des Wirtschaftsprüfers im Antragsportal des Bundes aufgezeigt und Beispielformulierungen für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers vorgeschlagen.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.5 Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i. d. F. des VorstAG (IDW Praxishinweis 1/2010) (Stand: 8.10.2010) – aufgehoben

Der Praxishinweis hat die praktische Relevanz verloren und wurde daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2 Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) – IDW Verlautbarungen

2.1 (Entwürfe) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS/RS) 2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1) Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.1 IDW PS 202 n. F. (08.2023) – Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt

Im Zusammenhang mit der Aufhebung und Ablösung des IDW PS 202 durch den ISA [DE] 720 (Revised) "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen" wird bzw. würde innerhalb der IDW Verlautbarungen ein "regulatorisches Vakuum" entstehen. Dieses Vakuum beruht auf dem Umstand, dass sonstige Informationen, die in Angebotsunterlagen, einschließ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.8 Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023))

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i. V. m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht. IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbe...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.1 IDW S 15: Bescheinigung des WP im StaRUG-Verfahren

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hat der Gesetzgeber seit 2021 gesetzliche Verfahrenshilfen geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubiger zu ermöglichen. In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Restrukturierungsbeauftragten (§ 73 StaRUG). Dies ist z. B. der Fa...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.2 IDW S 9: Bescheinigungen des WP zur Eigenverwaltung

Damit ein Krisenunternehmen das insolvenzrechtliche Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) nutzen kann, war es schon bisher erforderlich, dass ein WP, RA, StB oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem musste bestätigt werde...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.12 Umsetzung der Anforderungen des IDW QMS 1(09.2022) an ein risikobasiertes Qualitätsmanagementsystem in kleineren, weniger komplexen WP-Praxen (IDW Praxishinweis 3/2023)

Der Praxishinweis gibt u. a. Hinweise zur Festlegung von Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement und von Qualitätszielen. Er enthält Beispiele dafür, wie die Identifizierung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken erfolgen können. Ein wesentlicher Bestandteil des Praxishinweises ist eine Risikomatrix. Hierin kann das Gesamtergebnis des Risikobeurteilungsprozes...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.5.1 IDW QMS 1 (09.2022) und IDW QMS 2 (09.2022)

Das IAASB hatte im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 "Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements" sowie ISQM 2 "Engagement Quality Reviews" veröffentlicht. Mit dem IDW QS 1 wurde bisher der ISQC 1 unter Einbeziehung der deutschen und europarechtl...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.3 Inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 991 (11.2022))

Die Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer von Rechnungslegungsinformationen erhöht deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungsnützlichkeit. Der europäische Richtlinien- und der deutsche Gesetzgeber haben allerdings bislang die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nicht verpflichtend durch einen Dritten, sondern lediglic...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.5 Formelle Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (IDW EPS 351 (02.2023))

Der HFA hat IDW EPS 351 (02.2023) am 21.2.2023 verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat. Der Entwurf ergänzt IDW PS 350 n. F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretis...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.8 Besonderheiten der Prüfung nach § 10 EWSG (IDW PH 9.970.82) (09.2023)

Durch das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz; kurz: EWSG) wurde die einmalige Entlastung bestimmter Letztverbraucher bzw. Kunden von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 festgelegt. Nach § 10 EWSG sind bestimmte Dokumente von einem Wirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.4 (Entwürfe) Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen (IDW EPS/PS KMU)

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat in seiner Sitzung am 28.9.2022 die IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU) verabschiedet. Die insgesamt 9 Prüfungsstandards können bei der Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten von weniger komplexen Einheiten angewendet werden. Hierbei werden die internationalen Anforderungen der ISA nicht vollumfänglich ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.1 Qualitätsmanagement bei einer Abschlussprüfung (ISA [DE] 220 (Revised))

ISA [DE] 220 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich des Qualitätsmanagements auf Auftragsebene und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten des Auftragsverantwortlichen. Die zu beachtenden nationalen Besonderheiten sind als zusätzliche D-Textziffern oder in eckigen Klammern in die Übersetzung eingefügt. Hierdurch wird insbesond...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.10 IDW Praxishinweis: Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (IDW Praxishinweis 2/2023)

Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019). Er beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung de...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.10 Prüfung der Einhaltung der nach den "Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (VAIT) eingerichteten technisch-organisatorischen Vorkehrungen (VAIT-Prüfung) (IDW EPS 590 (07.2023))

Mit dem Prüfungsstandard soll der zunehmenden Bedeutung der IT von Versicherungen Rechnung getragen und verdeutlicht werden, wie Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit eine freiwillige Prüfung der Einhaltung der nach den VAIT eingerichteten technisch-organisatorischen Vorkehrungen durchführen und über diese berichten.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.4 Besonderheiten der Prüfung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG (IDW PH 9.970.81 (05.2023))

Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) werden Überschusserlöse abgeschöpft, die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, wie bspw. von PV-Anlagen, Windparks, Atomkraftwerken oder Braunkohlekraftwerken, aufgrund der "gestiegenen" Strompreise erzielt haben, um zum Teil die Strompreisentlastungen für die Letztverbraucher zu finanzieren. Sofern ein Betreiber den Strom jedoch be...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.1 Aufhebung von 3 IDW Prüfungshinweisen im Energiebereich

Der Energiefachausschuss (EFA) hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie" beschlossen, aufgrund von Rechtsänderungen 3 IDW Prüfungshinweise ersatzlos aufzuheben. Es handelt sich um folgende Verlautbarungen: IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Schienenbahnen auf Besondere Au...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.11 IDW Wertekodex

Der IDW Vorstand hat in Abstimmung mit dem IDW Verwaltungsrat die Entwicklung eines Wertekodex für den Berufsstand initiiert und dieses Projekt mit Veröffentlichung des IDW Wertekodex am 9.1.2023 abgeschlossen.[1]mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.5 (Entwürfe) IDW Qualitätsmanagementstandards: (IDW EQMS/QMS)

2.5.1 IDW QMS 1 (09.2022) und IDW QMS 2 (09.2022) Das IAASB hatte im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 "Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements" sowie ISQM 2 "Engagement Quality Reviews" veröffentlicht. Mit dem IDW QS 1 wurde bisher der ISQC 1 ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.11 IDW PS 920 (09.2023) zur Prüfung von Systemen nach § 32 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien

Gegenüber dem Entwurf IDW EPS 920 n. F. (12.2021) wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. IDW PS 920 (09.2023) ist pflichtgemäß erstmals anzuwenden für EMIR-Prüfungen für Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2023 enden.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6 (Entwürfe) IDW Standards (IDW ES/S)

2.6.1 IDW S 15: Bescheinigung des WP im StaRUG-Verfahren Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hat der Gesetzgeber seit 2021 gesetzliche Verfahrenshilfen geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubiger zu ermöglichen. In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Restruktur...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7 IDW Rechnungslegungshinweise (IDW RH)

2.7.1 Einzelfragen zur Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichtigung) nach IDW RS BFA 7 (IDW RH BFA 1.004) Der neue Rechnungslegungshinweis umfasst Ausführungen zur Abzinsung, zum Verbot der Kompensation zwischen verschiedenen Teilportfolios, zum Nachweis der Ausg...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.2 Vier aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe

Aufgrund von Gesetzesänderungen und weiteren Entwicklungen sind 4 IDW Prüfungshinweise aus dem Energiebereich erarbeitet bzw. aktualisiert worden. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem EEG 2021 ist aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage weggefallen. Nunmehr enthält das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) eine neue BesAR. Diese baut in Teilen auf der bisherigen Reg...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.3 Drei aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe (aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien)

Aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.7.2022 wurden vorerst 3 IDW Prüfungshinweise aktualisiert: IDW PH 9.970.11 (02.2023): Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG sowie nach § 66 Abs. 1 EnFG i. V. m. § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnun...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1 (Entwürfe) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS/RS)

2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1) Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW RS ÖFA 2) niedergelegt. Im Sommer 2021 hatte der EFA...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9 (Entwürfe) IDW Praxis- und fachliche Hinweise

2.9.1 Fachlicher Hinweis: Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" bei der Einreichung der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I–III sowie zur November- und Dezemberhilfe (Paket 1), (Stand: 23.9.2022) Primär aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsprüfer geht der Fachliche Hinweis des IDW auf die Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" nach Fr...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2 (Entwürfe) Deutsche Fassung der International Standards on Auditing (ISA [E-DE]/[DE])

2.2.1 Qualitätsmanagement bei einer Abschlussprüfung (ISA [DE] 220 (Revised)) ISA [DE] 220 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich des Qualitätsmanagements auf Auftragsebene und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten des Auftragsverantwortlichen. Die zu beachtenden nationalen Besonderheiten sind als zusätzliche D-Textziffern od...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3 (Entwürfe) IDW Prüfungsstandards (IDW EPS/PS)

2.3.1 IDW PS 202 n. F. (08.2023) – Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt Im Zusammenhang mit der Aufhebung und Ablösung des IDW PS 202 durch den ISA [DE] 720 (Revised) "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen" wird bzw. würde innerhalb der IDW Verlautbarungen ein "regulat...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.7 Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345 n. F.)

Anlass der Überarbeitung des IDW PS 345 n. F. war die Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 28.4.2022, welche am 27.6.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Es erfolgten im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen des Prüfungsstandards. Dabei wurden Aspekte zu den Auswirkungen der Empfehlung A.5 des DCGK ergänzt sowie die Übersicht über die Einze...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.6 IDW Praxishinweis: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW PS 980 n. F. (09.2022) (IDW Praxishinweis 1/2022)

Mit dem IDW Praxishinweis gibt das IDW Hinweise zur Ausgestaltung und freiwilligen Prüfung von Compliance Management Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-CMS) im Nicht-Finanzsektor. Er basiert auf dem IDW PS 980 n. F. (09.2022) und konkretisiert, wie diese Grundsätze auf ein Geldwäsche-CMS im Nicht-Finanzsektor angewendet werden könn...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.5 Fachlicher Hinweis des IDW BFA zu ausgewählten Bilanzierungsfragen nach HGB bei Instituten

Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat sich unter Berücksichtigung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds mit ausgewählten Fragen zur Bilanzierung und Berichterstattung nach HGB zum Abschlussstichtag 31.12.2022 bei Instituten beschäftigt und hierzu einen neuen Fachlichen Hinweis verabschiedet. Der Hinweis skizziert die engen Voraussetzungen für Umwidmungen in das An...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1)

Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW RS ÖFA 2) niedergelegt. Im Sommer 2021 hatte der EFA die IDW RS ÖFA 2 bewusst nur punktuell geändert, um die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 28.4.2021 zur Behandlung von ener...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.9 IDW Praxishinweis: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO) und der Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (TaxonomieVO) (Praxishinweis 1/2023 n. F.)

Der neue Praxishinweis stellt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereit. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung , die seit Jahresbeginn 2023 durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Die Neufass...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8 IDW Prüfungshinweise (IDW PH)

Das IDW hat seine Verlautbarungskategorie "IDW Hinweise" um eine neue Art erweitert. Künftig wird es neben Prüfungshinweisen und Rechnungslegungshinweisen auch Bewertungshinweise geben. Die Abkürzung lautet: BewH. Die Nummerierung orientiert sich an den übrigen IDW Hinweisen. Der vollständige Name des ersten IDW BewH lautet: "IDW BewH 5.011". Dabei zeigt die vorangestellte Z...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.4 Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n. F.)

Der Entwurf der Neufassung stellt einerseits klar, dass soweit ESG-Aspekte für das Geschäftsmodell eines Unternehmens oder für dessen weitere Entwicklung relevant sind, darauf auch in Sanierungskonzepten detailliert einzugehen ist. Andererseits wird zudem die Bedeutung von steuerlichen Aspekten für den Sanierungserfolg klarer als bisher herausgestellt. So wird etwa klargeste...mehr