Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagevereinbarung: Änderung? / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Beschlüsse würden gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG könne jeder Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen. Die Wohnungseigentümer müssten sich daher an ihre Vereinbarungen halten. Zwar gehe es bei dem ersten Beschluss wegen des bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Rettungswegs darum, das gemeinsc...mehr

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Beschluss: Was gilt bei meh... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschlüsse seien für ungültig zu erklären, weil durch die Einladung die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer in gravierender Weise beeinträchtigt worden seien, was unter Würdigung der Gesamtumstände das Teilnahmerecht der Wohnungseigentümer verletzt habe. Die Wahl von Zeit und Ort seien grob ermessensfehlerhaft gewesen. Die Versammlungszeit...mehr

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Versammlung: Hinweis auf 3-... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Es liege kein Verstoße gegen den Kernbereich des Wohnungseigentums vor. Zwar gehöre die Teilnahme an einer Versammlung zum Kernbereich des Wohnungseigentums, weshalb auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf die persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen bestehe. Aus diesem Grund sei es auch unzulässig, ein...mehr

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Versammlungsstätte: Größe / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, welche Größe der Verwalter bei der Bestimmung der Versammlungsstätte zu wählen hat. Versammlungsstätte Der Verwalter muss keine Versammlungsstätte auswählen, die es erlaubt, dass potenziell alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen an der Versammlung teilnehmen. Kommen erfahrungsgemäß ...mehr

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Versammlungsstätte: Eignung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht anders. Die Wohnung des Miteigentümers X sei K nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar gewesen. Damit allen Eigentümern die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ermöglicht und nicht erschwert werde, müsse der Ort der Versammlung verkehrsüblich zu erreichen und den Wohnungseigentümern zumutbar sein. Im Gesellschaftsrecht sei eine Wohnung e...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung II / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestimmen Wohnungseigentümer A zum Verwaltungsbeirat. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Wahl vor. Er hält A für ungeeignet. Er erinnert daran, dass A Fehler der Jahresabrechnung nicht beanstandet hatte.mehr

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Wärme-Contracting-Vertrag / 3 Das Problem

B errichtet ein Mehrfamilienhaus. Das Gebäude soll nach der Baubeschreibung eine Gaszentralheizung haben. In der Gemeinschaftsordnung bestellt sich B für 3 Jahre zum ersten Verwalter. Die Amtszeit beginnt mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher und der Entstehung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im Mai 2015 – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist noch nicht en...mehr

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Versammlungsstätte: Eignung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wann eine Versammlungsstätte einem Wohnungseigentümer ausnahmsweise unzumutbar ist. Anforderungen an eine Versammlungsstätte Die Versammlungsstätte ist am Grundsatz der Zumutbarkeit zu messen. Sie selbst muss einen störungsfreien Ablauf gewährleisten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und akzeptabel sein. Dies ist u...mehr

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Verwalter: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann es ordnungsmäßig ist, dass die Wohnungseigentümer dem Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Entlastung erteilen. Ferner geht es um eine Vereinbarung in einer Mehrhausanlage, nach der für die einzelnen Gebäude separate Konten einzurichten sind. Entlastung der Verwaltung Die "Entlastung" eines Verwalters ...mehr

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Versammlungsstätte: Eignung / 1 Leitsatz

Sind die Wohnungseigentümer untereinander zerstritten, ist die Wohnung eines der Wohnungseigentümer als Versammlungsstätte ungeeignet.mehr

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Versammlungsstätte: Eignung / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 6 Wohnungen. Die Wohnungseigentümer sind untereinander zerstritten. Die Verwaltung beruft eine Versammlung in die Wohnung des Miteigentümers X ein. Gegen die auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Er ist der Ansicht, die Versammlungsstätte sei ungeeignet gewesen.mehr

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Verwalter: Entlastung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, den Verwalter zu entlasten. Gegen den Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, der Verwalter führe entgegen der Vorgabe aus der Gemeinschaftsordnung keine getrennten Konten, sondern unterhalte lediglich ein Konto. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer behauptet, es seien zwar 2 gesonderte Rücklagenkonten vorhanden. Es erfolge ein...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung I / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können einen werdenden Wohnungseigentümer (Miteigentümer) zum Verwaltungsbeirat bestellen.mehr

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Versammlungsstätte: Größe / 1 Leitsatz

Ist eine Versammlungsstätte zu klein und wird deshalb einem Wohnungseigentümer die Teilnahme an der Versammlung verwehrt, ist hierdurch das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des Wohnungseigentümers in gravierender Weise beeinträchtigt, sodass die gefassten Beschlüsse, ohne dass es auf eine Kausalität ankommt, für ungültig zu erklären sind.mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine bauliche Veränderung, die im Entstehen ist und für die es an einer Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG fehlt. Es handelt sich um einen "Schwarzbau". Fraglich ist, ob der "Bauherr" seinem Verstoß, keine Gestattung zu haben, nach Treu und Glauben entgegenhalten kann, er habe einen Anspruch auf die Gestattung. Anspruch auf Gestattung Soweit die...mehr

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HeizkostenV: Vorgehen bei v... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um § 5 Abs. 7 Satz 1 HeizkostenV, eine Vorschrift die häufig übersehen wird. Wird der Verbrauch der von einer Anlage i. S. d. § 1 Abs. 1 HeizkostenV versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, sind danach zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleiche...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 1 Leitsatz

Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen.mehr

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Versammlungsstätte: Größe / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentümer. Der Verwalter teilt Wohnungseigentümerin K mit, sie könne an einer Versammlung, zu der sie erschienen ist, nicht teilnehmen. Als Grund gibt der Verwalter an, in der Versammlungsstätte hätten nur 5 Personen Platz. Neben ihm selbst seien aber bereits seine Mitarbeiterin Y und 3 Wohnungseigentümer vor Ort. Aus diesem ...mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 20 Abs. 1 WEG. Der Bau eines Swimmingpools stelle eine Veränderung der Sachsubstanz dar, sodass dadurch eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch B als Handlungsstörer drohe. K sei auch nicht zur Duldung verpflichtet. Es fehle an dem nach...mehr

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Anspruch auf Einsichtnahme:... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann gegen einen (ehemaligen) Verwalter weder Auskunfts- noch Rechenschaftsansprüche geltend machen.mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K lässt im Jahr 2017 seine beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen zusammenlegen und entfernt die Trennwand der Balkone. Im Jahr 2021 teilt die Verwaltung K mit, er müsse diese Entfernung noch genehmigen lassen. Daher setzt die Verwaltung den Gegenstand auf die Tagesordnung. 11 Wohnungseigentümer gestatten die Entfernung, 6 sind dagegen und 2 enthalten sic...mehr

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Umlagevereinbarung: Änderung? / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Kosten für den Einbau eines neuen Tiefgaragentors mit Fluchttür zur Sicherung eines 2. Rettungswegs in Höhe von 6.988,42 EUR brutto nach dem Verhältnis der jeweiligen Miteigentumsanteile von sämtlichen Eigentümern getragen und aus der Erhaltungsrücklage entnommen werden sollen. Ferner soll am Tiefgaragentor ein neuer Motor für 1.0...mehr

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Verwalter: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Entlastung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Dies sei der Fall, wenn gegen den Verwalter Schadensersatzansprüche in Betracht kämen und kein Grund ersichtlich sei, auf diese Ansprüche zu verzichten, oder wenn ein tatsächliches Verhalten gebilligt werde, das einen schwerwiegenden und eindeutigen Gesetzesverstoß oder einen Verstoß gegen di...mehr

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Wärme-Contracting-Vertrag / 1 Leitsatz

Verträge, die vor Entstehung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden, binden diese nicht.mehr

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Geldautomat: Klage auf Unte... / 1 Leitsatz

Haben die Wohnungseigentümer als Benutzung von Räumen den Betrieb einer Bank vereinbart, entspricht es dieser Vereinbarung, in den Bankräumen einen Geldautomaten aufzustellen.mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann dem Anspruch auf Unterlassung von baulichen Veränderungen grundsätzlich nicht gem. § 242 BGB entgegenhalten, dass er einen Anspruch auf Gestattung dieser baulichen Veränderung durch Beschluss gem. § 20 Abs. 3 WEG hat.mehr

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Verwalter: Entlastung / 1 Leitsatz

Einem Verwalter ist die Entlastung zu verweigern, wenn gegen ihn Schadensersatzansprüche in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten, oder wenn ein tatsächliches Verhalten vorliegt, das einen schwerwiegenden und eindeutigen Gesetzesverstoß oder einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Wohnungseigentümer darstellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärme-Contracting-Vertrag / 4 Die Entscheidung

K habe gegen B keinen Anspruch auf Schadensersatz! K sei kein Schaden entstanden. K sei aus dem Contracting-Vertrag gegenüber X nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen. B habe den Vertrag geschlossen, als es K noch nicht gab. K habe den Vertrag auch nicht genehmigt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne ihre Zahlungen daher von X zurückverlangen.mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, diese Praxis sei richtig! Der Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses nicht zu ersetzen habe, sei bei wertender Betrachtung wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer könnten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG etwas anderes beschli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagevereinbarung: Änderung? / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist nur anwendbar, wenn jeder Wohnungseigentümer bereits aufgrund einer vormaligen Kostenregelung einen Anteil hätte tragen müssen.mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung II / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine zur Wahl anstehende Person ungeeignet ist, weil sie bei der ihr obliegenden Kontrolle der Jahresabrechnung Fehler gemacht hat. Eignung Das AG meint, eine Person, die Fehler gemacht habe, sei als Verwaltungsbeirat dennoch nicht ungeeignet. Dem ist zuzustimmen, wenn sich der Fehler nicht wiederholt und es ein "kleiner" war. D...mehr

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Beschluss: Was gilt bei meh... / 1 Leitsatz

Leidet eine Einladung zu einer Eigentümerversammlung an verschiedenen formalen Mängeln, die in der Gesamtschau dazu führen, dass den Eigentümern die Teilnahme an der Versammlung unzumutbar ist, sind dadurch die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer in gravierender Weise beeinträchtigt, sodass die gefassten Beschlüsse, ohne dass es auf eine Kausalität ankomm...mehr

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Versammlung: Hinweis auf 3-... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K macht im Rahmen einer Anfechtungsklage geltend, die Ladung sei fehlerhaft gewesen. Es heißt dort wörtlich: "Da noch immer nicht absehbar ist, wann Präsenzveranstaltungen wieder gefahrlos und mit geringem Gesundheitsrisiko möglich sind, beschränken wir uns erneut auf die aus unserer Sicht per Vollmacht möglichen zu entscheidenden Tagesordnungspunkte. Die ü...mehr

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Geldautomat: Klage auf Unte... / 3 Das Problem

Eine Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1971 sieht den Betrieb einer Bank im Erd- und Kellergeschoss der Wohnungseigentumsanlage vor. Eine solche Bankfiliale betreibt B. Seit Beginn des Filialbetriebs befindet sich im Vorraum der Bankfiliale ein Geldautomat. Diesen Vorraum hält B von Mitternacht bis 6 Uhr morgens geschlossen. In dieser Zeit wird der Raum alarmüberwacht. In de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss: Anford... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Beschluss sei nichtig! Wollten die Wohnungseigentümer im Gegensatz gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen solle, müsse dies in dem entsprechenden Beschluss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Das sei nicht der Fall. Der Beschluss enthalte keinen Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung II / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wahl des A entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Umstand, dass ein Verwaltungsbeirat, jedenfalls ein – wie hier – unentgeltlicher, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nicht beanstandet habe, stehe seiner Wiederwahl nicht entgegen. Dies ergebe sich schon aus der Haftungsbegrenzung des § 29 Abs. 3 WEG, nach welcher der Verwaltungsbeirat nur für Vorsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geldautomat: Klage auf Unte... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, welchen Gebrauch der Mieter von Räumen machen darf, die nur als "Bank" genutzt werden dürfen. Benutzung Das OLG entscheidet sich dafür, dass der Mieter bei einer Benutzungsvereinbarung "Bank" einen Geldautomaten aufstellen darf. Dem ist zuzustimmen. Denn der Bankbetrieb schloss immer notwendig die Aufbewahrung und Ausgabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastung des gemeinschaftl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach vor allem um die Frage, ob die Belastung des gemeinschaftlichen Eigentums § 9a Abs. 2 WEG unterfällt. Wäre die Frage zu bejahen, könnte der Verwalter beispielsweise die Eintragung einer Dienstbarkeit namens der Wohnungseigentümer nach § 19 GBO bewilligen. Umfang des § 9a Abs. 2 WEG Das OLG entscheidet sich dafür, dass eine sachenr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Einwa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 gegen B. Dieser soll den Bau eines Swimmingpools unterlassen. Das AG gibt der Unterlassungsklage statt. K habe einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 BGB, da der Bau eines Swimmingpools eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung sei. Der Bau eines Swimmingpools stelle für K aufgrund der völlig anderen Gestaltung und Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Feststellung und Verkündung eines Negativbeschlusses sind nach AG-Ansicht rechtswidrig gewesen! Der Verwalter habe die mehrheitlich beschlossene zustimmende Beschlussfassung verkünden müssen. Ein Beschluss gem. § 20 Abs. 1 WEG bedürfe für seine Rechtmäßigkeit nicht der Zustimmung der Wohnungseigentümer, die durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt werden. Für ein Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufteilungsplan: Fehlende N... / 3 Das Problem

Das Ehepaar A erwirbt im Jahr 1998 die Wohnungseigentumsrechte 1 und 2. Im Jahr 2019 stellen sie den Antrag, die Wohnungseigentumsrechte rechtlich zu vereinigen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab, da außer dem Flur die Räume des Wohnungseigentums 1 im Dachgeschoss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG mit keiner Nummer gekennzeichnet seien. Das Ehepaar legt daraufhin eine Ergänz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Einsichtnahme:... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K klagt gegen den bis zum 31.12.2020 bestellten Verwalter B auf Einsicht in Kontoauszüge für die Jahre 2018 bis 2020. Das AG weist die Klage ab. K sei nicht befugt, den Anspruch geltend zu machen. Hiergegen richtet sich die Berufung. K ist der Auffassung, ihr stehe ein Einsichtnahmerecht zumindest aus §§ 675, 666 BGB i. V. m. dem Verwaltervertrag zu. Die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie

Leitsatz Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäude...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Wohnungseigentum und Teileigentum (Abs. 2)

Rz. 87 [Autor/Stand] Im Bundesrecht sind Wohnungseigentum und Teileigentum in § 249 Abs. 1 BewG als Grundstücksarten aufgeführt. Da das Landesgrundsteuergesetz BW nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken differenziert, fehlt eine dem § 249 BewG entsprechende Norm.[2] Um jedoch eine exakte Besteuerung von Grundstücken mit einer Aufteilung nach dem Wohnungseigentums...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.1 Eigentümer oder Dritte

Wer ist berechtigt? Berechtigt aus der Grunddienstbarkeit ist der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks. Dies schließt indes eine Mitbenutzung des dienenden Grundstücks durch Dritte nicht aus. So kann ein dingliches Wegerecht grundsätzlich auch von solchen Personen ausgeübt werden, die zu dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks in besonderen Beziehungen stehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 39, Teil I, zum BewG

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Anlage 39 zum BewG weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Die aufgeführten Beträge für die Nettokaltmiete beziehen sich auf die Wertverhältnisse des Hauptfeststellungszeitpunkts 1.1.2022. Da die Wertverhältnisse innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums konstant sind, erfolgt innerhalb des Abrechnungszeitraums ...mehr