Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strohmanngeschäfte

Rz. 1390 [Autor/Stand] Umsatzsteuerliche Probleme im Hinblick auf den Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG ergeben sich, wenn der Verdacht besteht, dass an einem Leistungsaustausch Strohmänner beteiligt sind[2]. Die Frage nach der Unternehmereigenschaft des Strohmanns wird in der Rspr. nicht allgemein beantwortet. So kann auch ein Strohmann Unternehmer im Sinne des UStG sein[3]. En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatgesinnung und der bei der Tat aufgewendete Wille

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zu berücksichtigen sind des Weiteren die Gesinnung des Täters sowie der bei der Tat aufgewendete Wille. Unter Gesinnung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht die allgemeine Gesinnung des Täters, sondern die Einzeltatgesinnung zu verstehen[2]. Im Steuerstrafrecht sind besondere Gesinnungen jedoch selten. Lediglich in Ausnahmefällen handelt der Täter ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 102 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.1 Vertragskonstellationen

Grundsätzlich kann es für Mitarbeiter interessant sein, über einen gewissen Zeitraum in einer gemeinnützigen Organisation zu arbeiten. Dabei gibt es rechtlich vor allem 2 unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber entsendet Mitarbeiter an die gemeinnützige Organisation (Entsendung) oder der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber wird ruhend gestellt und ein neuer bef...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.1 Finanziell: Lohnuntergrenze

In finanzieller Hinsicht muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Zuletzt galt die "Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung", die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wirkung zum 1.1.2023 erlassen hat. Die Verordnung war bis zum 31.3.2024 bef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Equal Pay und Equal Treatment

Zusammenfassung Überblick Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt zwingend fest, dass das Arbeitsentgelt und die wesentlichen anderen Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers während der Dauer seiner Überlassung dem eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden Unternehmens entsprechen muss – Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment. Auf diese beiden Grundsätze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.3 Personell: Drehtürklausel

Nach § 8 Abs. 3 AÜG wird der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG ("Equal Pay") durch einen auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag auch dann nicht verdrängt, wenn der Leiharbeitnehmer in den letzten 6 Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit ihm einen Konzern i. S. d. § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 4 Auskunftsanspruch

Damit das Gleichstellungsgebot vom Verleiher umgesetzt werden kann, braucht er die entsprechenden Informationen des Entleihers. Insofern sieht das AÜG einen Auskunftsanspruch des Verleihers vor. Nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers daher in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzunehmen.[1] Weiter hat auch der Leiharbeitnehmer ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3 Grenzen der Abweichung durch tarifvertragliche Regelung

Die Abweichungsmöglichkeiten vom Gleichstellungsgrundsatz durch einen Tarifvertrag sind sowohl in finanzieller sowie zeitlicher als auch in personeller Hinsicht begrenzt. 3.1 Finanziell: Lohnuntergrenze In finanzieller Hinsicht muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Zuletzt galt die "Fünf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 2 Abweichung durch tarifvertragliche Regelung

Besonders praxisrelevant ist die Abweichung von dem vorgenannten Gleichstellungsgebot durch tarifvertragliche Regelungen gem. § 8 Abs. 2 AÜG.[1] Voraussetzung für diese Abweichungsmöglichkeit ist, dass auf das Verhältnis von Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der wirksam ist[2] bzw. welcher von der Gleichstellungspflicht abweichende Regelungen v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt zwingend fest, dass das Arbeitsentgelt und die wesentlichen anderen Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers während der Dauer seiner Überlassung dem eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden Unternehmens entsprechen muss – Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment. Auf diese beiden Grundsätze geht der Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.2 Zeitlich: Equal Pay grds. nach 9 Monaten, maximal nach 15 Monaten bei Stufentarifverträgen

In zeitlicher Hinsicht darf die Abweichung vom Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") grundsätzlich nur für maximal 9 Monate durch einen entsprechenden Tarifvertrag erfolgen. D.h., spätestens nach den ersten 9 Monaten der Überlassung hat der Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Equal Pay entsprechend eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 1 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 AÜG schützt Stammarbeitnehmer jedoch nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 70 Der Begriff des Arbeitgebers ist wesentlich für die Pflicht zum LSt-Abzug. Vom Arbeitgeber als Partner des Dienstverhältnisses eines Arbeitnehmers ist zwar in § 1 Abs. 2 LStDV die Rede. Eine Definition für den Arbeitgeber findet sich jedoch weder in § 19 EStG noch in § 38 Abs. 1 EStG noch in § 1 LStDV noch in § 611a Abs. 2 BGB. Es lässt sich aus § 1 Abs. 2 LStDV schli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.2 Weisungsgebundenheit

Rz. 31 Maßgebend für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist das Innenverhältnis des Beauftragten zum Auftraggeber, nicht hingegen das Auftreten des Beauftragten nach außen.[1] Nur ausnahmsweise kann auch das Auftreten nach außen heranzuziehen sein, wenn sich die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Umstände nicht eindeutig ermitteln und abgrenzen lassen.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.4 Raus aus der Arbeitslosigkeit?

Der Anteil der Zugänge aus der Arbeitnehmerüberlassung in Arbeitslosigkeit betrug in der Zeit von März 2023 bis März 2024 rund 10,5 %. Im gleichen Zeitfenster nahmen 12,2 % aller Arbeitslosen über die Arbeitnehmerüberlassung eine Beschäftigung auf. Im Mai 2024 war das Risiko seine Beschäftigung zu verlieren für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung mehr als fünfmal so ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 4.1 Branchen und Berufe

Leiharbeit ist eine branchenübergreifende Beschäftigungsform. Früher wurden Leiharbeitnehmer v. a. in saisonabhängigen Branchen, wie Tourismus oder Gastronomie, eingesetzt. Auch der Automobilbau und die Zuliefererbetriebe hatten früh erkannt, dass mit Mitarbeitern auf Zeit konjunkturelle Schwankungen kostengünstig ausgeglichen werden können. 2001 gab es in Deutschland 342.50...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 4.2 Verdienst

Seit 2024 liegt der Mindestlohn in der Leiharbeit bei 13,50 EUR.[1] Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt lag 2023 für Leiharbeitnehmer im Durchschnitt bei 2.429 EUR, ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter verdiente dagegen 3.796 EUR. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Leiharbeiter oft eine geringere Qualifikation und weniger Berufserfahrung haben oder He...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 4.3 Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit

In der Zeitarbeit arbeiten überwiegend Männer. Allerdings steigt der Anteil der Frauen. 2008 lag der Wert bei 26 %, 2016 und 2023 bei 30 %. Das Geschlechterverhältnis bei den Beschäftigten insgesamt ist allerdings nahezu ausgeglichen. Rund 30 % aller Beschäftigten in Deutschland sind jünger als 35 Jahre. Der Anteil bei den Leiharbeitnehmenden liegt in dieser Altersgruppe soga...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 4.4 Übernahme in den Kundenbetrieb

Eine Übernahme ist möglich, wenn das Leiharbeitsverhältnis abgelaufen ist oder nachdem der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen gekündigt wurde. Der Verleiher kassiert in diesem Fall eine Vermittlungsgebühr vom ehemaligen Entleiher, dem neuen Arbeitgeber.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.3 Manche Arbeitnehmer müssen, andere wollen so arbeiten

In manchen Branchen werden Arbeitsplätze fast nur noch über Personaldienstleister vermittelt. Sie bieten ein Arbeitsverhältnis – auch unbefristet – mit entsprechenden Arbeitsverträgen, den üblichen Sozialleistungen und gesetzlichem Kündigungsschutz. In höher qualifizierten Berufen wird die Leiharbeit gelegentlich genutzt, um v. a. in jungen Jahren Berufserfahrungen in mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3.1 Arbeitsvertrag

Im Vertrag werden wie allgemein üblich die Arbeitszeit, die Entlohnung und die Kündigungsfristen geregelt. Auch Überstunden und Arbeitszeitkonten sind dort beschrieben und vereinbart. Bevor ein Leiharbeitnehmer einen Vertrag unterschreibt, sollte er diesen genau prüfen. Die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit gelten zwar für rund 98 % der Leiharbeiter in Deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.2 Der Verleiher erwirtschaftet so seinen Gewinn

Der Personaldienstleister erwirtschaftet seinen Gewinn, indem er seine Arbeitnehmer verleiht. Je nach Kundenwunsch sucht er den passenden Mitarbeiter aus seinem Pool aus. Der Personaldienstleister und der Kundenbetrieb legen die Bedingungen der Überlassung vertraglich fest. Die Unterlagen dafür bereitet der Verleiher vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5 Arbeitsschutz und Prävention

Als Leiharbeitnehmer in einer fremden Firma zu arbeiten, ist mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial verbunden. So sind dem Leiharbeiter etwa die Räumlichkeiten, Arbeitsprozesse oder internen Regelungen im Kundenbetrieb zunächst nicht bekannt und auch über einen längeren Zeitraum weniger geläufig als dem Personal, das schon jahrelang im Unternehmen arbeitet. Durch das Dreieck...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber vorübergehend einem anderen Betrieb überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der (Leih-)Arbeitnehmer fest und meist unbefristet angestellt. Eingesetzt wird er in einem Ku...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Der Verleiher hat die Pflicht, grundsätzlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu sorgen, da er der Arbeitgeber ist. Große Personaldienstleistungsunternehmen haben deshalb eigene Sicherheitsfachkräfte. Sie gehen zu den Kundenbetrieben und schauen sich u. a. die Arbeitsplätze an. Sie beraten die Unternehmer oder Arbeitsschutzfachkräfte im Betrieb. Praxis-Tipp Branch...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.1 Rolle des Verleihers

Der Verleiher: schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt; vereinbart mit dem Entleiher einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit, der höher ist als der Stundenlohn des Leiharbeitnehmers; haftet dafür, dass der Leiharbeitnehmer entsprechend qualifiziert ist; übernimmt i. d. R. keine Gewährleistung für die Qualität der ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3.2 Betriebsrat

Gibt es im Entleiherunternehmen einen Betriebsrat, muss er über den Einsatz von Leiharbeitnehmern informiert werden. Zur Informationspflicht zählen: zeitlicher Umfang, Einsatzort sowie die genaue Tätigkeit. Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht der Leiharbeitnehmer regelt § 14 AÜG.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.1 Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen

Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte auch der Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen und Gefährdungen aus der Störungsbeseitigung, wie z. B. die Behebung eines Materialstaus, berücksichtigt werden. Denn gerade in solchen Situationen passieren häufig Unfälle.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.3 PSA und Unterweisung

Meist stellt der Entleiher seinen Leiharbeitern eine Grundausstattung an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung und übernimmt die Grundunterweisung. Vor allem obliegt ihm aber sicherzustellen, dass beim Entleiher Vorschriften und Maßnahmen eingehalten werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3 Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte

Wer einen Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen hat, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit ist ein Leiharbeitnehmer so abgesichert wie jeder andere Arbeitnehmer und hat Anspruch auf: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaub, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz und Kündigungsfristen. Das Leiharbeitsunternehmen muss den vollen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 6 Weisungsrecht auch in Sachen Sicherheit

Der entleihende Kundenbetrieb hat das Weisungsrecht und integriert den Leiharbeitnehmer voll in sein Unternehmen. Deshalb liegt bei ihm die Hauptverantwortung in Sachen Arbeitsschutz. Das bedeutet z. B., dass er den Leiharbeitnehmer in seinen Arbeitsplatz einweisen und über besondere Gefahren sowie Schutzmaßnahmen informieren muss.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.2 Rolle des Entleihers

Der Entleiher: nutzt die Arbeitskraft eines Leiharbeitnehmers. Zwischen den beiden wird kein Vertrag geschlossen. Es bestehen also auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche; hat das Weisungsrecht; ist mitverantwortlich für den Arbeitsschutz; muss dafür sorgen, dass der Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb am Arbeitsplatz unterwiesen und bei Bedarf eingearbeitet wird; haftet gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.3 Rolle des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer: steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher; wird im Kundenbetrieb vor allem bei Personalengpässen eingesetzt; untersteht dem Weisungsrecht des Entleihers, dem dieses Recht übertragen wird. Wichtig Schriftlicher Arbeitsnachweis Dem Leiharbeitnehmer sind laut Nachweisgesetz (§ 2 Nachweispflicht) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 2.1 Der Entleiher benötigt mal mehr und mal weniger Personal

Immer mehr Unternehmen können oder wollen keine dauerhaften Bindungen mit ihren Mitarbeitern eingehen. Lieber bezahlen sie einen Dienstleister, äußern ihre Personalwünsche und geben Verantwortung und Verpflichtung ab. Unterm Strich sparen sie dadurch und zwar durch folgende Faktoren: bei Nachfragespitzen steht ausreichend Personal zur Verfügung; bei schlechter Auftragslage mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.2 Mutterschutzgesetz

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu beurteilen, ob der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer für schwangere oder stillende Frauen ohne weitere Schutzmaßnahmen voraussichtlich geeignet sind, nach Umgestaltung der Arbeitsbedingungen voraussichtlich geeignet sind oder nicht geeignet sind. Die entsprechenden Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen und ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung, ihre Haupt- oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Ab dem 1.1.2024 sank di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.3 Soziale Mächtigkeit

Nach der Rechtsprechung sind die ausreichende Mächtigkeit und Druckfähigkeit unverzichtbare Voraussetzungen für die Anerkennung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition.[1] Dies hat sich auch durch die Einführung des Mindestlohngesetzes und durch das Tarifeinheitsgesetz nicht geändert.[2] Definition: Soziale Mächtigkeit ist gegeben, wenn die Arbeitnehmerkoalition so leist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Entsendung im Konzern

Das Gesetz nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Wie bei anderen arbeitgeberfremden betrieblichen Einrichtungen ist auch hier eine dauerhafte arbeitsrechtliche oder zeitliche Zuordnung zum aufnehmenden Konzernunternehmen Voraussetzung für eine dortige erste Tätigkeitsstät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und som...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr