Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Räumungsschutzverfahren

Rz. 172 Die Norm greift auch im Räumungsschutzverfahren, wenn der Räumungsschuldner außerhalb einer Vollstreckungsabwehrklage die einstweilige Anordnung von Räumungsschutz nach § 769 ZPO begehrt. Diese Tätigkeit gehört ebenfalls noch zum Ausgangsverfahren und ist nicht gesondert zu vergüten.[161]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 17 Für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung (z.B. gemäß § 765a ZPO) und einstweilige Einstellung des Verfahrens (z.B. gemäß §§ 30a ff., 180 Abs. 2, 3 ZVG) erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 gesondert.[15] Durch die Verwendung des Plurals ("Anträge") wird deutlich, dass es si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit ist.[283] Rz. 290 Die Einsicht in das Schul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Rz. 12 Fordert der Rechtsanwalt den Schuldner mit Vollstreckungsauftrag zur Erfüllung des Vollstreckungstitels auf, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25. Denn die Zwangsvollstreckung beginnt mit dieser Tätigkeit (vgl. VV 3309 Rdn 6, 445 ff., 455 ff.).[18] Bei der Aufforderung zur Erfüllung eines Zahlungstitels ist die Gebühr VV 3309 dann nach dem Betrag der zu vollstre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Die Gebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren (VV 3313), die Gebühr für die Vertretung des Schuldners im Verteilungsverfahren (VV 3317) sowie die Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Verteilungsverfahrens (VV 3500, 3513) bestimmt sich nach dem Wert der Haftungssumme, höchstens nach dem Betrag sämtlicher Forderungen; der Wert beträ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Befristete Vereinbarungen

Rz. 20 Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann aus dem vollen Wert, wenn nur für einen befristeten Zeitraum auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Beispiel: Der Kläger hat gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil über einen Betrag i.H.v. 1.860 EUR nebst Zinsen erwirkt. Nach Androhung der Zwangsvollstreckung (zwischenzeitlich aufgelaufene Zinsen 100 EUR) wird ein Vergle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erstmalige Erteilung

Rz. 411 § 18 Abs. 1 Nr. 4 ist im Zusammenhang mit § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 zu sehen. Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel ist gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 für den Prozessbevollmächtigten des Erkenntnisverfahrens mit den Gebühren dieses Verfahrens abgegolten, wenn insoweit keine Klage erhoben wird.[408] Das gilt für den Rechtsanwalt, der nur für die Zwangsvollst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 200 Das Gericht kann gemäß § 27 S. 1 EU-VSchDG anordnen, dass im Beschwerdeverfahren gemäß § 13 EU-VSchDG die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bestellung von Vertretern durch das in der Hauptsache zuständige Gericht

Rz. 50 Die Bestellung von Vertretern durch das in der Hauptsache zuständige Gericht (Prozess- oder Vollstreckungsgericht) gehört ebenfalls zum Rechtszug. Dies sind beispielsweise:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rückfestsetzung

Rz. 325 Hat der Auftraggeber aufgrund eines vorangegangenen Vergütungsfestsetzungsbeschlusses bereits gezahlt, kann er in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 4 ZPO auch die Rückfestsetzung beantragen, wenn der ursprüngliche Festsetzungsbeschluss auf eine Erinnerung oder Beschwerde hin aufgehoben wird. Rz. 326 Beispiel: Der Anwalt hatte einen Vergütungsfestsetzungsbeschlus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit und Gegenstandswert

Rz. 456 Bei der Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung handelt es sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[456] Bleibt die Aufforderung erfolglos und wird deshalb Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht gestellt,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Teilvereinbarungen

Rz. 19 Da eine Zahlungsvereinbarung nicht die gesamte Forderung umfassen muss, sondern sich auch auf einen Teil der Forderung beschränken darf, kann sich folglich auch ein geringerer Wert als der der (vollen) Hauptsache ergeben. Beispiel: Der Anwalt droht auftragsgemäß wegen einer Forderung i.H.v. 5.000 EUR die Zwangsvollstreckung an. Der Beklagte zahlt 3.000 EUR. Im Übrigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 471 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Durch die Verwendung des Begriffs "Vollstreckungstitel" ist klargestellt, dass neben Urteilen (§ 704 ZPO) auch die Zustellung von sonstigen Titeln (§ 794 ZPO) erfasst wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Schuldneranträge

Rz. 9 Unklar ist, ob bei Vollstreckungsschutzanträgen mehrerer Schuldner von mehreren Angelegenheiten auszugehen ist. In der Zwangsvollstreckung gibt es keine Streitgenossenschaft, so dass mehrere Vollstreckungsaufträge – auch gegen Gesamtschuldner – als eigene Angelegenheiten gelten und folglich auch mehrere Vollstreckungsschutzanträge – auch wenn es sich um Gesamtschuldner...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Angelegenheit

Rz. 8 Welche Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung dieselbe, verschiedene oder besondere Angelegenheiten darstellen, ergibt sich insbesondere aus den §§ 18 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4–21, Abs. 2 und 19. Wegen der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu diesen Vorschriften und auf VV 3309 Rdn 92 ff. verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsaufforderungen mit Vollstreckungsandrohungen/Räumung

Rz. 251 Mehrere Angelegenheiten liegen wiederum vor, wenn der Anwalt, statt einen Vollstreckungsauftrag gegen mehrere Schuldner zu erteilen, mehreren Schuldnern Zahlungsaufforderungen mit Androhung der Zwangsvollstreckung [249] übersendet, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen der Entstehung einer Gebühr nach VV 3309 insoweit überhaupt vorliegen (vgl. Rdn 455 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antragsberechtigung

Rz. 585 Da nach § 103 Abs. 1 ZPO der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann, ist antragsbefugt grundsätzlich nur derjenige, zu dessen Gunsten im Titel eine Kostengrundentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO ergangen ist. Der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers bedarf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss erfolgt ebenfalls nur auf Antrag des Gläubigers. Zwangsgeld wird wie ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 39. Gerichtsvollzieher/Sequester (Bestimmung, §§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1, 848, 855 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 209 Wird eine bewegliche Sache, der Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen Sache (§§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1 ZPO) oder ein Anspruch auf eine unbewegliche Sache (§§ 848, 855 ZPO) mehrfach gepfändet, so kann auf Antrag ein anderer als der nach dem Gesetz eigentlich zuständige Gerichtsvollzieher bzw. Sequester bestimmt werden, an den die Herausgabe der Sache erfolgen soll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Vertritt der Rechtsanwalt in einem solchen Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 SVertO auf Zulassung der Zwangsvollstreckung einen Gläubiger oder den Schuldner, erhält er nach VV 3322 eine 0,5-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht ggf. zusätzlich zu sonstigen erwachsenen Gebühren nach VV 3313 ff., weil eine besondere Angelegenheit vorliegt (§ 18 Abs. 1 Nr. 19); eine Anrechnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsgericht

Rz. 587 Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig für die Festsetzung ist gemäß § 788 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist. Als letzte Vollstreckungshandlung ist auch die Erteilung e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 17 Das Beitreibungsrecht des Anwalts ist aus dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei abgeleitet und setzt daher notwendig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel voraus, § 103 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. § 55 Rdn 193). Es reicht nicht hin, dass die Partei eine solche Kostengrundentscheidung zu erwirken vermag; solange sie nicht vorliegt, besteht keine Erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung

Rz. 561 Ist der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Weiterleitung eingegangener Zahlungen beauftragt, steht ihm zusätzlich eine Hebegebühr gemäß VV 1009 zu, deren Erstattungsfähigkeit allerdings umstritten ist (siehe VV 1009 Rdn 561 ff.).[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abgrenzung zum Erkenntnisverfahren/Vertretene Personen

Rz. 13 Unterabschnitt 3 findet unabhängig davon Anwendung,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter

Rz. 13 Dieser Begriff ist nicht wörtlich zu verstehen. Gemeint ist damit nicht nur der Rechtsanwalt, der mit der Vertretung in einem Rechtsstreit beauftragt worden ist, sondern jeder Rechtsanwalt, der mit der Gesamtvertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren beauftragt war. Hierzu zählen also insbesondere (nicht abschließend):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilforderung

Rz. 16 Erfolgt die Zwangsvollstreckung nur wegen einer Teilforderung, so ist nur diese Teilforderung maßgeblich, auch wenn nach dem Vollstreckungstitel die zu vollstreckende Geldforderung höher ist. Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR, lässt der Gläubiger aber nur wegen eines Teilbetrags von 6.000 EUR vollstrecken, so bemisst sich der Gegenstandswert nur nach dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 134 Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsabsicht angezeigt hat. Auch die Zahlungsaufforderung ist damit erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich. Werden vorher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, sind die hierdurch...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 2 Der Praxistipp

Streit um die Ringabtretung Anderer Ansicht als das AG im vorliegenden Fall ist etwa das LG Braunschweig (22.6.2020 – 2 T 279/20). Das LG erkennt an, dass im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht zu prüfen sei, wer materiell-rechtlich Inhaber der Forderung sei. Ungeachtet dessen sei eine Rechtsnachfolgeklausel aber immer dann erforderlich, wenn der Titelgläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vollstreckungsschutz für mehrere Schuldner

Rz. 424 Da die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten darstellt (vgl. Rdn 247 ff.), liegen dementsprechend auch mehrere Vollstreckungsschutzverfahren vor, und zwar selbst dann, wenn die mehreren Schuldner einen gemeinsamen Antrag stellen. Dies gilt auch für Eheleute, die gemeinsam Räumungsschutz begehren.[423]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO

Rz. 11 Das Verfahren nach § 765a ZPO auf Räumungsschutz fällt nicht unter VV 3334.[10] Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, das folglich durch die Gebühren nach VV 3309 abgegolten wird (siehe VV Vorb. 3.3.3 Rdn 9). Jedes Vollstreckungsschutzverfahren gilt als eigene Angelegenheit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 6.mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Gebühren des Verteidigers in der Strafvollstreckung bestimmen sich nach VV Teil 4 Abschnitt 2. Diese Gebühren gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gilt für ihn VV 4300 Nr. 3 oder VV 4301 Nr. 6. Rz. 2 Tätigkeiten im Rahmen der Zwangsvollst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedeutung von § 7

Rz. 21 VV 1008 findet Anwendung, wenn mehrere Personen Auftraggeber i.S.v. § 7 sind und dementsprechend die Vergütung schulden, aber auch dann, wenn nur ein Auftraggeber i.S.v. § 7 existiert, dieser aber mehrere Personen vertritt und der Anwalt daher für mehrere Personen tätig wird (vgl. VV 1008 Rdn 6 ff.). Denn auch bei dieser Konstellation fällt für den Anwalt Mehrarbeit a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Wegfall der Verfahrensgebühr nach Zahlung

Rz. 458 Die einmal entstandene Vollstreckungsgebühr entfällt nicht etwa dadurch, dass der Schuldner aufgrund der Aufforderung zahlt oder die Zwangsvollstreckung aus anderen Gründen unterbleibt (§ 15 Abs. 4).[458] Kommt es hingegen anschließend zu einer Vollstreckung, erhält der Anwalt eine zusätzliche Vollstreckungsgebühr nur dann, wenn eine besondere Angelegenheit gemäß § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilakte mit innerem Zusammenhang

Rz. 108 Der notwendige innere Zusammenhang ist zu bejahen, so dass nur eine Angelegenheit vorliegt, wenn nach einer Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO [104] der Gläubiger die Sicherheit leistet und er letztlich aus dem Versteigerungserlös befriedigt wird. Rz. 109 Gleiches gilt, wenn die Vollstreckung nach einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung [105] fortg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 14 Die Kostenerstattung richtet sich in Beschwerdeverfahren vor dem BPatG nach § 80 PatG, § 71 MarkenG, § 18 Abs. 2 S. 1 GebrMG, § 23 Abs. 4 S. 5 DesignG, §§ 34, 36 SortenSchG (Billigkeitsentscheidung). Dabei ist zunächst festzustellen, wer nach den Regeln der ZPO die Kosten zu tragen hätte; sodann ist zu prüfen, ob die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Im R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mindestgebühr und Gebührenerhöhung VV 1008

Rz. 29 Liegt die Verfahrensgebühr VV 1008 unter der Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 i.H.v. 15 EUR bzw. trifft eine auf den Mindestbetrag aufzurundende erhöhungsfähige Gebühr mit der Gebührenerhöhung nach VV 1008 zusammen, ist zunächst der Gebührensatz einschließlich Gebührenerhöhung zu bestimmen und anschließend die Gebühr aus der Tabelle zu § 13 abzulesen.[28] Beispiel 1: Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit

Rz. 175 Ist der Rechtsanwalt mit den in Abs. 2 genannten Tätigkeiten nur als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn insoweit VV 3403 für anwendbar gehalten wird (vgl. dazu VV 3403 Rdn 8),[139] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr VV 3309. Denn wegen § 15 Abs. 6 darf der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang

Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender Anwendung ebenfalls nach VV 3309, vgl. VV V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Getilgte Beträge sind abzusetzen. (2) 1Der Antrag ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtlicher Termin

Rz. 5 Gerichtliche Termine sind in der Zwangsvollstreckung eher selten; denkbar sind sie z.B.[3]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr und Gegenstandswert

Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440] Rz. 446 Der Gegenstandswe...mehr