Was wissen Sie über BEM?
Ist ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben, ist die Unterstützung durch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzlich vorgeschrieben. Doch den Beschäftigten fehlt oft das Vertrauen in Wiedereingliederungsmaßnahmen. Und die Unternehmer kümmern sich noch viel zu selten darum, BEM-Maßnahmen anzuschieben.
Am BEM sind viele Akteure beteiligt
Die Erkenntnisse einer aktuellen DGB-Studie zeigen, woran es bisher u. a. mangelt bzw. mit welchen Maßnahmen das Thema BEM nach vorne geholt werden kann:
- Der Bekanntheitsgrad von BEM ist gering und muss erhöht werden.
- Maßnahmen zur Wiedereingliederung sind glaubwürdig im Betrieb zu integrieren.
- Der Datenschutz muss sichergestellt sein, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
- Die Zusammenarbeit mit Reha-Trägern ist noch selten und ist deshalb auszubauen.
- Die Verantwortlichkeit für BEM ist in vielen Betrieben noch zu regeln.
- Betriebliche BEM-Verantwortliche sind entsprechend zu qualifizieren.
- Wichtig ist eine interne Unterstützung des BEM-Prozesses durch die Interessenvertretung.
- Der BEM-Prozess sollte am besten über das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) aufgebaut werden.
- In einer Betriebsvereinbarung lassen sich Zielsetzung, Zuständigkeiten und die Beschreibung von Ressourcen für das BEM festhalten.
Wissenschaftliche Ergebnisse für mehr Wissen in den Unternehmen
Das DGB Bildungswerk hat im Rahmen des Projekts RE-BEM die Umfrage mit insgesamt 2.151 betrieblichen Akteuren im BEM durchgeführt. Die Auswertung der Antworten sowie eine zusätzliche Analyse sind in der Broschüre Projekt RE-BEM Dokumentation: Die wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlicht.
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