Neue Grenzwerte: Bleileitungen müssen ausgetauscht sein

Die 10-jährige Übergangsfrist der Trinkwasserverordnung zum Austausch bleihaltiger Rohre ist beendet. Seit 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Wo es noch alte Hausanschlussleitungen oder Wasserleitungen gibt, muss per Aushang darüber informiert werden.

Pro Liter darf der Bleigehalt nicht mehr als 0,010 mg betragen. Wird der Grenzwert überschritten, muss die Ursache für den zu hohen Bleigehalt beseitigt werden.

I. d. R. dürften Bleileitungen nur in Gebäuden vor 1970 vorkommen

Betroffen sind ausschließlich Gebäude, die vor 1970 errichtet wurden. Danach durften bundesweit keine Bleirohre für die Trinkwasserversorgung mehr eingebaut werden.

UBA gibt Empfehlungen zu trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffen

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt trinkwasserhygienisch geeignete Werkstoffe, die nachweislich zu keiner Grenzwertüberschreitung führen. Die Eignung der metallenen Werkstoffe bezieht sich auf die 3 Einsatzbereiche, die bei einem Austausch infrage kommen:

  • Rohre,
  • Armaturen, Rohrverbinder, Apparate und Pumpen,
  • spezielle Bauteile in Pumpen, Apparaten und Armaturen.

Folgende Werkstoffe kommen für Rohre infrage:

  • nichtrostender Stahl,
  • Kupfer,
  • innenverzinntes Kupfer.

Für die Armaturen, Apparate, Pumpen und Bauteile listet das Umweltbundesamt Werkstoffe z. B. mit folgenden Legierungen:

  • Kupfer-Zink,
  • siliziumhaltige Kupferlegierungen mit hohem Zinkgehalt und
  • siliziumhaltige Kupferlegierungen mit hohem Kupfergehalt.

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