Masterstudiengang für Arbeitsschutzexperten
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind die Bereiche, um die sich alles dreht. Die Studenten kennen sich darin schon gut aus. Sie kommen alle aus der Praxis und bringen so ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsschutz in der Berufswelt mit ein. Gleichzeitig können und sollen sie ihre neu gewonnen Erkenntnisse an ihrem Arbeitsplatz ausprobieren und anwenden.
Studieninhalte
Die Schwerpunkte in den zwei Jahren sind:
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit,
- Produktsicherheit,
- Gesundheit und Vorsorge,
- Psychologie der Arbeit und Gesundheit,
- Arbeitsgestaltung und -organisation,
- Ergonomie,
- Führungsstrategien,
- Managementsysteme,
- Wirtschaftlichkeit und Evaluation,
- Forschung und Bildung,
- Recht und Prävention,
- Englisch und
- Master-Thesis.
Dozenten und Praxisbeirat
Der Studiengang wird in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt. Die wissenschaftliche Ebene kommt von der Dresden International University (DIU) bzw. der TU Dresden. Sie wird durch einen Fachbeirat ergänzt. Dieser besteht aus Vertretern der Wirtschaft – z. B. von Fraport und Daimler – sowie von verschiedenen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Für hohen Standard bei der Prävention
Ziel des Studiums ist es, Führungsnachwuchs für Leitungsfunktionen
- bei der gesetzlichen Unfallversicherung,
- in der gewerblichen Wirtschaft und
- im öffentlichen Dienst wie beispielsweise der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung
zu qualifizieren und so einen hohen Standard für die Präventionsstrategien zu garantieren. Das Studium vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen auf der zweithöchsten Stufe des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) und schließt mit dem Master of Science (M.Sc.) ab.
Der nächste Kurs beginnt im Oktober 2012. Informationen gibt es bei der Dresden International University.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024