Schwangere Mitarbeiterinnen: Nicht zu schwer heben

Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen nicht zu schwer heben. Es sollten maximal 10 Kilo sein, betont Michael Nasterlack von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM).

Es besteht sonst die Gefahr, sich zu überlasten und so frühzeitig Wehen auszulösen. Arbeitgebern ist es laut Mutterschutzgesetz auch untersagt, ihnen das Heben solcher Lasten zuzumuten.

Außerdem dürfen Schwangere nicht dazu verpflichtet werden, regelmäßig Gewichte von mehr als 5 Kilogramm zu heben. Im Zweifel sollten Schwangere lieber Kollegen um Hilfe bitten.

Die wichtigsten Forderungen aus dem Mutterschutzgesetz

Die wichtigsten Forderungen aus dem Mutterschutzgesetz, die bei der Beschäftigung weiblicher Mitarbeiter im Allgemeinen und werdender und stillender Mütter im Besonderen beachtet werden müssen, nennt Ihnen die Checkliste "Mutterschutz".

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dpa

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