Zwischenbericht zur Mindestbesichtigungsquote des BMAS

Bis 2026 müssen in allen Bundesländern pro Jahr 5 % der Betriebe durch die Gewerbe- und Arbeitsschutzämter besichtigt und kontrolliert werden. Ein Zwischenbericht zur Kontrolldichte der Länder des BMAS zeigt große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Mit dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde erstmals eine Mindestbesichtigungsquote (MBQ) für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht von 5 % aller Betriebe pro Jahr festgelegt, die 2026 erreicht werden muss. Bis dahin müssen die Länder die notwendigen Schritte umsetzen, um diese Mindestbesichtigungsquote umzusetzen.

Zwischenauswertung

Im Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auch festgelegt, dass für das Jahr 2022 eine Zwischenauswertung der bis dahin erreichten Kontrolldichten in den Bundesländern durchgeführt werden muss. Deren Ergebnisse wurden durch das verantwortliche Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im „Zwischenbericht zur Kontrolldichte der Länder auf dem Weg zur Mindestbesichtigungsquote“ veröffentlicht.

Die Kontrolldichte wird in diesem Bericht mit der Anzahl der sogenannten Besichtigungen mit Systembewertungen (BmSys) je 1000 Betriebe angegeben. Bei den BmSys werden die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und die unternehmensinterne Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich aller Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz beurteilt.

Daneben gibt es im deutschen Arbeitsschutzkontrollsystem auch noch Besichtigungen mit Bewertung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse (BmAP), in deren Rahmen aber keine vollständige Systembewertungen vorgenommen werden. Sie wurden daher auch nicht für die Zwischenauswertung berücksichtigt.

Ergebnisse

Im Jahr 2022 wurden bundesweit 18.225 BmSys von den Ländern gemeldet. Bei einer Gesamtzahl von 2.180.620 Betrieben beläuft sich die Kontrolldichte im Bundesgebiet auf rund acht Betriebsbesichtigungen je 1000 Betriebe. Die Einführung der MBQ durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat in einigen Ländern nach eigenen Angaben schon seit 2020 zu einem merkbaren Personalaufbau geführt, in einigen anderen dagegen noch nicht.

Dies dürfte ein wichtiger Grund für die sehr unterschiedlichen Ergebnisse sein: In Nordrhein-Westfalen fanden die meisten Besichtigungen (4446) statt, die wenigsten mit 178 im Saarland (dort sogar weniger als in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg). Die höchste Kontrolldichte weist Sachsen-Anhalt mit 30,5 % auf, die geringste Baden-Württemberg mit 2,8 %.

Betriebliches Gefährdungspotenzial

Auch wenn in einigen Bundesländern noch viel Aufholpotenzial besteht, steigt für Unternehmen in allen Bundesländern zunehmend die Wahrscheinlichkeit, dass in ihren Betrieben Kontrollen durchgeführt werden. Das gilt besonders für Betriebe in Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial. Im Arbeitsschutzkontrollgesetz ist nämlich auch festgehalten, dass Art und Umfang des betrieblichen Gefährdungspotenzials relevant für die Wahrscheinlichkeit werden sollen, dass ein Betrieb von der zuständigen Behörde besucht wird.


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