Ersthelfer im Betrieb: Kosten & Dauer der Ausbildung
Grundsätzlich besteht für Unternehmen die Pflicht, betriebliche Ersthelfer auszubilden. Und auch die Beschäftigten müssen sich zu Ersthelfern ausbilden lassen, wenn der Arbeitgeber sie darauf anspricht – dies gehört zu den sogenannten „Unterstützungspflichten“ von Arbeitnehmern.
Zahl der Ersthelfer im Betrieb
Die Zahl der Ersthelfer ist dabei abhängig von der Größe des Unternehmens. Ein Ersthelfer reicht bei einer Unternehmensgröße von zwei bis zwanzig Personen bereits aus. Bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben aber bereits fünf Prozent der Beschäftigten Ersthelfer sein, in allen anderen Unternehmen sogar zehn Prozent. Die Ausbildung erfolgt in Form eines Erste-Hilfe-Kurses mit theoretischem und praktischem Teil (Grundausbildung in Erster Hilfe, auch Erste-Hilfe-Lehrgang genannt). Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung der Kenntnisse in Form einer Fortbildung nötig (Fortbildung in Erster Hilfe, auch Erste-Hilfe-Training genannt).
Wer bildet betriebliche Ersthelfer aus?
Betriebliche Ersthelfer müssen sich in zertifizierten Ausbildungsstellen ausbilden lassen, die von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigt sind. Zu den bekanntesten Ausbildungsträgern gehören Organisationen wie das DRK, ASB, DLRG, Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst. In der Regel meldet der Unternehmer selbst seine Mitarbeiter zur Ausbildung dort an. Der Lehrgang findet zumeist an dem Standort des Anbieters statt. Wenn eine Firma allerdings mehr als 15 Teilnehmer anmeldet, kann die Ausbildung in vielen Fällen auch im Unternehmen stattfinden.
Wie lange dauert die Ausbildung, was sind die Inhalte?
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Insgesamt handelt es sich um neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten Dauer. Im praktischen Teil lernen Teilnehmer unter anderem wie
- eine Unfallstelle abgesichert wird,
- ein Notruf korrekt abgesetzt wird,
- eine Rettung aus einem Gefahrenbereich durchgeführt wird,
- Wunden und Verletzungen versorgt werden,
- Sofortmaßnahmen wie die stabile Seitenlage und die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden,
- mit Gelenkverletzungen, Knochenbrüchen, Hitze- und Kälteschäden, Verbrennungen, Verätzungen und Vergiftungen umgegangen wird.
Wer übernimmt die Kosten der Ausbildung von Betrieblichen Ersthelfern?
Für Unternehmen und Kursteilnehmer fallen für die eigentlichen Lehrgänge keine Kosten an, diese werden vielmehr vollständig von den gesetzlichen Unfallversicherungen übernommen. Seit dem 1. Januar 2021 kostet der Lehrgang 35 Euro pro Teilnehmer.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsträgern abgerechnet. Für die Reisekosten muss allerdings das Unternehmen aufkommen, ebenso für die Entgeltfortzahlung der an den Lehrgängen beteiligten Mitarbeiter.
Auffrischung für Ersthelfer im Betrieb: Umfang & Kosten
Alle zwei Jahre müssen die Kenntnisse aus der Grundausbildung in einer Fortbildung aufgefrischt werden. Auch sie kosten seit Anfang des Jahres 35 Euro pro Teilnehmer. Inhaltlich ist die Fortbildung deutlicher enger an der jeweiligen Branche bzw. dem Tätigkeitsfeld der Teilnehmer orientiert als die Grundausbildung. Die Fortbildung umfasst ebenfalls neun Unterrichtseinheiten, diese können aber im Gegensatz zur Grundausbildung auch über die zwei Jahre verteilt werden, beispielsweise mit je vier bzw. fünf Unterrichtseinheiten pro Jahr. Der Arbeitnehmer hat darauf zu achten, dass der Ersthelfer die Fortbildungen regelmäßig besucht.
Unterweisung in Erster Hilfe
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