Brandschutzhelfer: Ausbildung, Aufgaben und Pflichten


Brandschutzhelfer: Ausbildung, Aufgaben und Pflichten

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nicht nur wichtig, sondern Pflicht für jedes Unternehmen. Neben vorbeugendem Brandschutz ergreifen Brandschutzhelfer erste Maßnahmen bei Bränden. Mehr über ihre Funktion und Ausbildung erfahren Sie hier. 

Welche Unternehmen brauchen Brandschutzhelfer?

Es gehört zu den originären Aufgaben eines Unternehmers, die Erste Hilfe und den betrieblichen Brandschutz zu organisieren. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Brandschutzhelfer in „ausreichender Anzahl“ zu bestellen und auszubilden. In der Urteilsbegründung zu einem Brandereignis durch einen Richter wird sinngemäß beschrieben: Je länger es in einem Betrieb nicht gebrannt hat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Brandereignisses.

Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?

In Büro- und Verwaltungsbereichen müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben, sofern nicht zusätzliche Gefährdungen oder auch der Umgang mit brandfördernden Stoffen einen höheren Anteil erfordern.

In Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und kann daher mehr als fünf Prozent betragen. Das kann bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Lagerhallen mit Gefahrgut) der Fall sein. Zu berücksichtigen sind auch Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, Fortbildung oder Elternzeit, sodass immer mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort ist. Dies schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Abschn. 7.3 vor.

Welche Inhalte werden in der Ausbildung vermittelt?

In der DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ werden die Inhalte für die Ausbildung der Brandschutzhelfer beschrieben. Vorgesehen sind sechs Themenblöcke:

  1. Grundzüge des Brandschutzes
  2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  4. Gefahren durch Brände
  5. Verhalten im Brandfall
  6. Praxis

Der Praxisteil sieht folgende Inhalte vor:

  • Feuerlöscheinrichtungen: Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Einschätzung der Situation, Vorgehensweise)
  • Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metall- und Fettbrände)

Zusätzlich zu dieser Ausbildung muss jeder Brandschutzhelfer auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten für den jeweiligen Einsatzbereich (z. B. Büro, Lager, Produktion) speziell vertraut gemacht werden. Hierbei wird auf alle brandschutztechnischen Einrichtungen, die bei der Erstbekämpfung von Bränden eingesetzt werden, wie Feuerlöscher oder Wandhydranten, eingegangen. Auch die konkrete Abgrenzung der Einsatzbereiche ist für den Einsatz sowie die Auswahl der Anzahl von Brandschutzhelfern unerlässlich.

Der anlagentechnische Brandschutz sollte ebenfalls thematisiert werden:

  • Wo befindet sich die Brandmeldezentrale?
  • Was ist ein Feuerwehr-Schlüsseldepot?
  • Was versteht man unter einer Feuerwehr-Laufkarte?
  • Wo befindet sich die Blitzleuchte?
  • Welche Möglichkeit gibt es im Brandfall, um eine Alarmierung auszulösen?

Durch wen, wie häufig, in welchem Umfang finden Erst- und Wiederholungsschulungen statt?

Betriebe können entscheiden, durch wen Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollen, extern oder intern. Entscheidend ist, dass sowohl die theoretischen wie auch die praktischen Ausbildungsbestandteile vermittelt werden können (siehe oben).


Übernehmen können diese:

  • Fachkundige, wie z. B. Mitglieder der Feuerwehr mit mind. erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“
  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfnachweis (auch die aus dem eigenen Unternehmen)
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
  • Personen mit abgeschlossenem Hoch- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz

Laut Abschn. 5 der DGUV Information 205-023 sind Wiederholungsschulungen alle drei bis fünf Jahre fällig. In diesen Schulungen werden die Inhalte der Erstschulung aufgefrischt und es wird über Neuigkeiten oder Änderungen im vorbeugenden Brandschutz informiert.
Essenziell ist, die spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens bei der Bewertung des Brandrisikos im Blick zu haben. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung ein hohes Brandrisiko, kann eine frühere Wiederholungsschulung Sinn machen.

Ähnlich wie bei der Ersten Hilfe auch: Wird das Gelernte nicht regelmäßig angewendet, vergisst man es wieder. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen wie einer neuen Brandschutzordnung, der Einführung von neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung oder allein wegen der Fluktuation von Funktionsträgern ist eine Wiederholung in kürzeren Abständen vonnöten.  

Wie sehen die Aufgaben eines Brandschutzhelfers aus?

Die wichtigste Aufgabe liegt in der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Auch unterstützen Brandschutzhelfer bei der Evakuierung; sie helfen also bei Feueralarm Personenschäden zu vermeiden. Im Alltag unterstützen sie Brandgefährdungen zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, indem sie beispielsweise das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen kontrollieren oder melden, wenn Löscheinrichtungen nicht einsatzbereit sind. Sinnvoll ist es, wenn Brandschutzhelfer gleichzeitig auch die Aufgaben als Evakuierungshelfer im Betrieb übernehmen, wobei separate Evakuierungshelfer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (z. B. sehr viele fremde Personen im Gebäude) erforderlich sind.

Wichtig ist, dass Brandschutzhelfer sich nicht selbst in Gefahr bringen und sich ihrer Grenzen bewusst sind. Im betrieblichen Alltag sind Brandschutzhelfer Kollegen, daher ist es notwendig, dass Vorgesetzte das „Weisungsrecht“ der Brandschutzhelfer im Notfall an alle kommunizieren. Wenn eine Brandbekämpfung nicht mehr möglich ist und Brandschutzhelfer bei der Evakuierung der Gebäude unterstützen, kommt es in der Praxis oft genug vor, dass Beschäftigte bei einem Alarm nicht, oder nur zögerlich reagieren. Hier brauchen Brandschutzhelfer zur Ausübung ihrer Aufgabe volle Unterstützung.

Brände vorbeugen und Brandschutzhelfer ausbilden ist besser als löschen!

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Brandschutz, Ausbildung, Weiterbildung