Fehlende Wartung der Klimaanlage kann teuer werden

Anlagen mit Luftbefeuchtern sind alle 2 Jahre, Anlagen ohne Luftbefeuchter alle 3 Jahre zu überprüfen und zu warten. Denn defekte oder mit Staub, Schmutz oder anderen Aerosole verunreinigte raumlufttechnische Anlagen können gesundheitsgefährdend sein oder Brände verursachen. Besonders gefährlich ist diese Brandgefahr, da sich das Feuer über die Lüftungskanäle rasch ausbreiten kann.
Fehlende #Wartung der #Klimaanlage kann teuer werden.
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Bei fehlender Wartung der Klimaanlage können Bußgelder bis 25.000 EUR verhängt werden
Den Betreibern der Anlagen ist häufig nicht bewusst, dass sie für die Einhaltung der technischen Richtlinien und Normen und somit auch für die Wartung verantwortlich sind.
Wird die Wartung vergessen oder missachtet, kann die Berufsgenossenschaft Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 EUR verhängen. Durch die Gewerbeaufsichtsbehörde können aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) Geldstrafen bis zu 15.000 EUR drohen.
Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen wird häufig unterschätzt
Raumlufttechnische Anlagen müssen gewartet werden, damit die Raumluft „sauber“ ist. Außerdem verbrauchen gereinigte und gewartete Ventilatoren und Absaugeinrichtungen weniger Energie. Und die Brandgefahr wird minimiert.
Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, ist die Versicherung nur zu Leistungen verpflichtet, wenn die Anlage regelmäßig instand gehalten wurde und dies korrekt dokumentiert ist. Die rechtssichere Dokumentation vereinfacht nicht nur die Abläufe bei Kontrolle, sie dient im Schadenfall auch als Nachweis.
Wartung und Inspektion von Klimaanlagen - nur durch Sachkundige
Eine Inspektion darf nur von jemandem durchgeführt werden, der einen Sachkundenachweis besitzt. Der Nachweis setzt mindestens einen Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder einen gleichwertigen Abschluss mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen voraus.
Viele Unternehmen vergeben daher die Arbeiten an externe Prüf- und Wartungsdienstleister. Ist dies der Fall, muss sich der Auftraggeber davon überzeugen, dass die Prüffirma entsprechend zertifiziert ist.
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