Immer weniger Kontrollen beim Arbeitsschutz
Für den DGB-Personalreport Öffentlicher Dienst 2019 wurden aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes ausgewertet. In allen Bundesländern fehlen Aufsichtsbeamten. Die Zielmarke der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die eine Aufsichtsperson für 10.000 Beschäftigte vorsieht, wird nirgends erreicht. Bayern hat hier das schlechteste Ergebnis: Eine Aufsichtsperson ist dort für 38.526 Beschäftigte zuständig. Doch auch in den anderen Bundesländern liegen die Zahlen deutlich über der vorgegebenen Marke.
Zahl der Aufsichtsbeamten hat sich drastisch verringert
Vergleicht man die Zahlen von 2017 bzw. 2018 mit denen von 2002 zeigt sich, wie drastisch die Veränderungen bei den Aufsichtsbehörden und Kontrollen sind:
- In Nordrhein-Westfalen kamen im letzten Jahr auf einen Aufsichtsbeamten insgesamt 26.672 Beschäftigte.
- In Thüringen betreut ein Aufsichtsbeamter 15.273 Beschäftigte.
- Ebenfalls über der Zielmarke, aber mit dem besten Ergebnis schneidet Mecklenburg-Vorpommern ab. Dort kommen 14.400 Beschäftigte auf einen Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde.
Rückgang der Betriebsbesichtigungen um bis zu 72 %
- Die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch die Arbeitsschutzbehörden in NRW ist von 63.059 im Jahr 2002 auf 35.954 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 43 %.
- Die Zahl der Betriebsbesuche durch die Arbeitsschutzbehörden sank in Thüringen innerhalb von 15 Jahren um rund 72 % von 12.560 auf 3.511.
- Auch in Mecklenburg-Vorpommern sank trotz der vergleichsweise hohen Zahl am Beamten die Zahl der Betriebsbesichtigungen um 35 % von 25.000 auf 16.400.
Kontrollen finden im Abstand von bis zu 22 Jahren statt
Der Mangel an Aufsichtsbeamten und der daraus resultierende Rückgang von Betriebsbesichtigungen führen dazu, dass z. B. in NRW zwischen zwei Kontrollen einer Betriebsstätten mehr als 22 Jahre vergehen. Arbeitnehmer wissen meist nicht, wie sie sich bei Arbeitsverstößen wehren sollen.
DGB fordert mehr Personal und mehr Kontrollen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert, dass die Länderregierungen die Arbeitsschutzbehörden personell und technisch besser ausstatten. Denn nur mit ausreichend Personal und regelmäßigen Kontrollen lässt sich der Arbeitsschutz in den Betrieben durchsetzen.
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