ASR A1.8 Verkehrswege

Bei Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
Technische Regeln kurz vorgestellt: Wichtige Anforderungen aus der #ASR A1.8 Verkehrswege.
Click to tweet
Was sind überhaupt Verkehrswege?
Verkehrswege sind Bereiche auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr. Dazu gehören insbesondere
- Flure,
- Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige,
- Bühnen und Galerien,
- Treppen,
- ortsfeste Steigleitern und
- Laderampen.
Fahrzeuge im Sinne dieser Regel sind z. B.:
- Fahrzeuge für die Personenbeförderung und den Lastentransport,
- Flurförderzeuge,
- kraftbetriebene fahrbare Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen und
- manuell betriebene Fahrzeuge, z. B. Fahrräder.
Anforderungen an das Einrichten von Verkehrswegen
Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden.
Einbauten, z. B. Schachtabdeckungen oder Abläufe, sind bündig in die Verkehrswege einzupassen. Der Oberflächenbelag ist den maximalen Beanspruchungen und der Verkehrsbelastung entsprechend zu wählen.
Mehr dazu lesen Sie in Abschnitt 4 der ASR A1.8 Verkehrswege "Anforderungen an das Einrichten von Verkehrswegen".
Innerbetriebliche Verkehrswege für den Fahrzeugverkehr
Fußgänger- und Fahrzeugverkehr sind so zu führen, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden. Dafür müssen Wege für den Fahrzeugverkehr in einem Mindestabstand von 1 m an Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten vorbeiführen. Außerdem hat es sich bewährt, den Fußgängerverkehr in diesen Bereichen zusätzlich durch ein Geländer vom Fahrzeugverkehr zu trennen.
Die Mindestbreite der Wege für den Fahrzeugverkehr berechnet sich aus der Summe
- der größten Breite des Transportmittels oder Ladegutes,
- des Randzuschlags und
- des Begegnungszuschlags.
Die Sicherheitszuschläge (Rand- und Begegnungszuschläge) sind abhängig von der Fahrgeschwindigkeit und der Kombination von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr (siehe Tabelle 3 der ASR A1.8 Verkehrswege). Bei Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs größer als 20 km/h sind größere Zuschläge erforderlich.
Kennzeichnung und Abgrenzung von Verkehrswegen
Lassen sich Gefährdungen im Bereich von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse, müssen die Verkehrswege deutlich erkennbar gekennzeichnet werden, z. B. eine dauerhafte Gefahr bei einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen.
Wenn es das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht, sind Geländer oder Leitplanken zur Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen oder zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr zu setzen.
Anfahrschutz bei Regalen im Bereich von innerbetrieblichen Verkehrswegen
Ortsfeste Regale müssen nach Abschnitt 4.2.5 der DGUV Regel 108-007 - Lagereinrichtungen und -geräte an ihren Eckbereichen - auch an Durchfahrten - durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.065
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.274
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.091
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
921
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
841
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
703
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
5972
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
5612
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
560
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
503
-
Kann Künstliche Intelligenz bereits alle Risiken problemlos ermitteln?
08.04.2025
-
Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz – alles nur ein Hype?
02.04.2025
-
Arbeitsschutz auf der Baustelle: Wer ist für was zuständig?
28.03.2025
-
„Wie kann man nur so blöd sein“ – Wie man Arbeitsunfälle richtig kommuniziert
19.03.2025
-
Arbeitsschutz bei der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
18.03.2025
-
Was beim Desk-Sharing zu beachten ist
17.03.2025
-
Sicherer Umgang mit Kältemitteln bei Wärmepumpen
14.03.2025
-
Erste Hilfe leisten: Reihenfolge beachten
11.03.2025
-
Gendergerechte Schutzkleidung: Nicht passende PSA verdoppelt Unfallquote
07.03.2025
-
Batterieladestationen: Auf diese Gefährdungen müssen Betriebe besonders achten
03.03.2025