Leiterunfälle vermeiden
Ein Beispiel aus der Praxis: In einer Palettieranlage bemerkte ein Mitarbeiter während der Nachtschicht einen beschädigten Karton auf einer höherliegenden Rollbahn. Er stieg eine fest installierte Podestleiter hoch. Beim Abstieg konnte er sich nur mit einer Hand festhalten, da er den etwa 10 kg schweren Karton mit nach unten nehmen wollte. Da die Leiter sehr steil war, verlor er das Gleichgewicht und stürzte ab.
Leiterunfälle - einseitiges Festhalten kann zum Verhängnis werden
Nachdem der Mitarbeiter erfolglos versucht hatte, den beschädigten Karton auf der Rollbahn so auszurichten, dass er mittels eines Saughebers weitertransportiert werden konnte, entschied er sich für eine simple, aber leichtsinnige Lösung.
Er klemmte sich den Karton einfach unter den Arm. Nun konnte er sich allerdings nur noch mit einer Hand am Handlauf festhalten. Als er aus dem Gleichgewicht kam, verlor er den Halt.
Der Mitarbeiter stürzte aus einer Höhe von 2 Metern ab. Als er auf dem Betonboden aufschlug, zog er sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu und starb an diesen Kopfverletzungen.
Das Beipiel wurde dem Praxisordner "Aus Arbeitsunfällen lernen" der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) entnommen. Er beschreibt ausgewählte Unfälle exemplarisch und zeigt, wie sie vermieden werden können. Die Beipiele eignen sich u. a. für arbeitsplatzbezogene Unterweisungen.
Leiterunfälle vermeiden - Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden
Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern, die zusammengeklappt als Anlegeleitern genutzt werden, nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen und wegrutschen. Beim Betreten der untersten Stufe/Sprosse kommt es außerdem zur Überlastung der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen. Durch den sicherheitswidrigen Gebrauch können Absturzunfälle mit schweren und sogar tödlichen Folgen auftreten.
Was kann ein Mitarbeiter tun, wenn vor Ort nur eine Stehleiter, jedoch keine geeignete Anlegeleiter vorhanden ist? In diesem Fall ist der Mitarbeiter verpflichtet, seinen Vorgesetzten darüber zu informieren. Er muss für die erforderlichen und geeigneten Arbeitsmittel sorgen. Beschäftigte sind verpflichtet, sich gemäß Weisungen und Unterweisungen sicherheitsgerecht zu verhalten und die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Es ist auch nicht ohne Weiteres zulässig, einfach fremde, zufällig vor Ort befindliche Leitern, als Arbeitsmittel zu benutzen.
Leiterunfälle vermeiden - Materialrutsche kann für mehr Sicherheit sorgen
Leiterunfälle in Anlagen lassen sich auch durch folgende Präventionsmaßnahmen vermeiden:
- Durch das Anbringen einer Rutsche neben der Leiter lassen sich z. B. beschädigte Kartons sicher auf Bodenniveau bringen.
- In regelmäßigen Unterweisungen zum richtigen und sicheren Benutzen von Leitern kann immer wieder für die Risiken sensibilisiert werden.
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