Verkehrswegekonzept: Sicher unterwegs im Betrieb

Wo sich LKW, Gabelstapler und Fußgänger begegnen, ist das Unfallrisiko erhöht. Ein Verkehrswegekonzept kann da für mehr Sicherheit sorgen.

Um Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen und Fußgängern im innerbetrieblichen Verkehr zu verhindern, braucht es verschiedene Maßnahmen. Da nicht jeder Betrieb gleich ist, müssen die Maßnahmen für jedes Unternehmen individuell entwickelt werden. Dazu müssen jedoch zuerst die Gefahren bekannt sein.

Typische Gefahren im innerbetrieblichen Verkehr

  • Rückwärtsfahren,
  • beengte Platzverhältnisse,
  • mangelnde Ortskenntnisse bei einem fremden Betriebsgelände,
  • schlechte Sichtverhältnisse,
  • wenig Platz zum Rangieren,
  • hoher Zeitdruck,
  • zu hohe Geschwindigkeit sowie
  • unübersichtliche Verkehrswege.

Vorlagen erleichtern die Gefahreneinschätzung

Orientierung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen im innerbetrieblichen Verkehr bieten Vorlagen wie z. B. der Gesprächsleitfaden „Sicher fahren und transportieren“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie das Modul „Innerbetrieblicher Verkehr“ beim Online-Tool GUROM, das für Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung organisationaler Mobilität steht.

Verkehrsbeobachtung belegt die aktuelle Situation im Betrieb

Ein großer Teil der Gefährdungsbeurteilung kommt der Verkehrsbeobachtung zu, also der Ist-Analyse. Dabei ist für einzelne Standorte im Unternehmen z. B. zu ermitteln:

  • Wer befindet sich wo,
  • wie hoch ist das Verkehrsaufkommen zu bestimmten Zeiten,
  • wie schnell sind die Verkehrsteilnehmer unterwegs.

Gibt es geeignete Unterweisungen im Betrieb?

Außerdem muss geprüft werden, ob und in welcher Form Unterweisungen zum innerbetrieblichen Verkehr stattfinden und ob sie geeignet sind.

Bauliche oder organisatorische Maßnahme oder PSA?

Je nach Betrieb und Situation können sich aus der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen für mehr Sicherheit ergeben. Hier einige Beispiele dazu:

  • Farbliche Kennzeichnung von Verkehrswegen.
  • Abschrankungen von Fußgängerwegen durch Geländer z. B. in Kurven und an Kreuzungen.
  • Warnbeleuchtung beim Öffnen eines Rolltors.
  • Das Tragen von Warnwesten oder Arbeitskleidung mit reflektierenden Elementen.
  • Fahren mit Beleuchtung auch am Tag.
  • Klare und verständliche Wegweisung durch Schilder.
  • Fest vereinbarte Liefer- und Abholzeiten mit realistischem Zeitpuffer.
  • Einschränkung des Lieferverkehrs z. B. bei Schichtwechsel.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung