Mittelstandsgerechte Corporate Compliance-Struktur gefragt


In der Wirtschaftspresse nimmt die Analyse und die Berichterstattung über mittelständische Unternehmen einen breiten Raum ein. Zugleich wird auch vermehrt über Corporate Compliance im Zusammenhang mit dem Mittelstand berichtet.

„Corporate Compliance" umfasst alle Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote garantieren sollen.

Für mittelständische Unternehmen bedarf es einer sachgerechten und angepassten Corporate Compliance-Struktur, die sich an den Besonderheiten des Mittelstands ausrichtet. Obgleich mittelständische Unternehmen überwiegend die Sinnhaftigkeit von Corporate Compliance-Strukturen im Unternehmen erkannt haben, gibt es jedoch Vorbehalte, solche Kontroll- und Informationsstrukturen im Unternehmen einzuführen.

Beispielsweise werden die nicht unerheblichen Kosten für die Einführung von Corporate Compliance-Systemen im Unternehmen gescheut, da nicht stets einsehbar ist, ob dem Kostenaufwand ein entsprechender unternehmerischer Mehrwert gegenübersteht. Zudem herrscht häufig die Sichtweise bei Unternehmerfamilien vor, aufgrund deren Einflussnahme und Kenntnis des Familienunternehmens könne die Familie stets den Überblick über alle Belange des Unternehmens wahren.

Aufgrund aktueller Studien zur Thematik „Compliance im Mittelstand" ist zunächst festzustellen, dass die große Bedeutung von Corporate Compliance in der Unternehmensstruktur durchaus erkannt wird. So halten nach einer Studie von INTES 66 % der befragten Unternehmen Corporate Compliance für relevant, 17 % sogar für sehr relevant, 14 % halten es für eher irrelevant und lediglich 3 % für weitgehend irrelevant. Zudem rechnen zwei Drittel der befragten Unternehmen in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der Kriminalität im eigenen Betrieb. Nach einer KPMG-Studie wurden 37 % der mittelständischen Unternehmen in Deutschland in den letzten drei Jahren Opfer von strafbaren Handlungen wie Bilanzfälschung, Datendiebstahl, Untreue oder Korruption.

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