In der geschäftlichen Praxis zeigt sich bereits jetzt, dass bei der Auftragsvergabe die potenziellen Lieferanten oder Vertragspartner verpflichtet werden zu bestätigen, dass Corporate Compliance-Maßnahmen im Unternehmen bestehen. Insbesondere von Unternehmen mit US-amerikanischem Bezug werden solche Compliance-Erklärungen von den Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern angefordert. Damit stellt das jeweilige Unternehmen sicher, in seinem Umfeld auf die Einhaltung von Compliance-Maßnahmen zu achten.
Unternehmen, die bei Anfrage keine solchen Compliance-Regularien vorweisen können, werden im Wettbewerb sicherlich unterliegen. Es kommt daher darauf an, sich gegenüber einem Konkurrenten positiv abzugrenzen und durch eine vorhandene Corporate Compliance im Unternehmen das Vertrauen von Kunden und Lieferanten sowie der Banken in die Integrität des eigenen Unternehmens zu steigern.
Zudem bietet es sich im Rahmen der Einführung von Corporate Compliance ebenfalls an, sämtliche relevanten Prozesse des Unternehmens zu durchleuchten und erneut zu bewerten. Compliance sollte als Teil eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen verstanden werden. Die daraus resultierenden Effizienzsteigerungen führen so mittelfristig auch zu Ertragssteigerungen.