Der Grund liegt darin, dass dem SEPA-Verfahren trotz vieler Vorteile lange Zeit viel Skepsis entgegengebracht wurde. Als Gründe für die Zurückhaltung gelten Rechtsunsicherheiten, weil bei der SEPA-Überweisung z. B. nicht mehr der Name des Empfängers Priorität hat, sondern die Nummer. Ein Hemmschuh sind auch die die zusätzlichen Betriebskosten. So müssen kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher zu einem gemeinsamen EU-weiten Kontonummernsystem mit IBAN und BIC wechseln, was unter Umständen aufwändig ist und Komplikationen hervorrufen kann. Dennoch überwiegen die Vorteile:
Unternehmen und Verbraucher können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in ganz Europa abwickeln und ihre Debitkarte EU-weit einsetzen.
Bessere Verzahnung von Zahlungsvorgängen und dem internen Rechnungswesen. Dies ermöglicht auf Unternehmensseite Kosteneinsparpotenziale, da die Zahlungsverkehrsabwicklung und das Liquiditätsmanagement durch nur eine Bankverbindungen erleichtert werden.
Die Auswahl an Zahlungsverkehrsdienstleistern nimmt zu.
Es müssen nicht mehr zwei Datensätze parat gehalten werden (nationale Kontodaten und SEPA-Daten).
Grenzüberschreitende Zahlungen können besser in die Zahlungsverkehrsabwicklung integriert werden (z. B. Mietzahlung für eine Lagerhalle in Spanien).
Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften informiert Kunden über den genauen Tag der Kontobelastung und ermöglicht so eine exakte Disposition und Liquiditätsplanung.
Die Überweisungslaufzeiten werden verkürzt; die Abwicklung dauert nur noch einen Bankgeschäftstag statt drei -tage.
SEPA erhöht den Wettbewerb unter den Banken, weshalb seitens der Banken ein qualitativ verbessertes Leistungsangebot über die Basisleistungen von SEPA hinaus zu erwarten ist (z. B. durch Zusatzservices).
Bundesregierung will Interessen der Endnutzer wahren
Die Bundesregierung setzt sich sehr dafür ein, die Interessen der Endnutzer zu wahren. Diese sollen durch die Einführung des SEPA-Verfahrens nicht schlechter gestellt werden. Deshalb hat die Bundesregierung folgende Punkte in die Diskussion gebracht, welche sie nachhaltig vertritt:
Verlängerung der Übergangsfristen zur Umstellung auf die europaweiten Zahlungsprodukte
Weitere Nutzung der nationalen Kontonummer und Bankleitzahl, die von der Bank mittels technischer Konvertierungsprogramme für eine Übergangszeit in die SEPA-Formate umgewandelt werden
Keine Kostensteigerung für die Kontoinhaber infolge der Umstellung
Übergangs- oder Sonderregelungen für das deutsche „Elektronische Lastschriftverfahren“
Beibehaltung des Widerspruchrechts des Kontoinhabers bei der Lastschrift
Sollte die Bundesregierung mit ihren Forderungen Erfolg haben, kann daher davon ausgegangen werden, dass das SEPA-Verfahren insgesamt mehr Vor- als Nachteile mit sich bringen wird. Wichtig ist dabei nur, dass alle Mitgliedstaaten das SEPA-Verfahren zeitgleich und einheitlich umsetzen, damit der Zahlungsverkehr europaweit nicht ins Stocken gerät. Dafür sorgt die EU mit ihrer Verordnung.