Abweichendes Wirtschaftsjahr: Die Jahresabschlussrallye beginnt

Silvester scheint für viele noch in weiter Ferne zu sein: Wo und mit wem man den Jahreswechsel verbringen möchte. Doch für einige Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr naht das Ende des fiskalischen Jahres per 30.09. Die Jahresabschlussrallye beginnt, die alles andere verdrängt.

Der routinierte Buchhalter lehnt sich optimistisch und zielsicher zurück, ohne den zum letzten Jahr erneut enger gestalteten Terminplan gesehen zu haben. Ein Doppelklick auf die Excel-Planungsdatei legt die straffen Terminabfolgen offen. So mancher Buchhalter überlegt dann, wo er im Büro das Feldbett aufstellen soll. Und der Chef nennt es einfach nur „erweiterten Monatsabschluss“.

Die Vorgaben für den Jahresabschluss sprechen klare Worte: Ist-Ergebnis bis zum siebten Arbeitstag. Das ist ein sehr sportliches Ziel. Hauptsache der Wirtschaftsprüfer und die Kollegen spielen mit.

Der Ablaufplan für den Jahresabschluss stellt sich wie folgt dar:

  • Stichprobeninventur Lagermaterial,

  • Saldenbestätigungen Kunden/Lieferanten/Banken,

  • Meldung der Renten- und Jubiläumsgeldzahlungen an den Konzern,

  • letzter Zahlungslauf im alten Geschäftsjahr,

  • Forderungsgespräche mit den Fachabteilungen,

  • Rückstellungen für Personal und andere Gemeinkosten,

  • Aufnahme Kassenbestände,

  • Gewährleistungslisten,

  • letzte Ausgangsrechnung an Dritte und letzte Eingangsrechnung,

  • endgültige Lagerbewertung,

  • Wertberichtigung auf Forderungen,

  • Fremdwährungsbewertung,

  • Vorläufiger Auftragseingang und Umsatz,

  • Anlagevermögen und Jahres - AfA,

  • Auftragsergebnisse HGB/IFRS,

  • BAB – Ergebnis,

  • diverse Zwischen- und Final-Meldungen an den Konzern sowie Jahresberichte und

  • selbstverständlich die Ist-Ergebnisse EBT/EBIT bis zum 7. Arbeitstag,

  • Eingabe der HGB / IFRS - Daten in die Konzernsoftware,

  • Steuerberechnung,

  • Ergebnis nach Steuern,

  • Berichterstattung Wirtschaftsprüfer,

  • vorläufiger Geschäftsbericht (Lagebericht und Anhang),

  • Vorläufiger Entwurf WP-Bericht,

  • Unterschriften der GF unter Bilanz / GuV,

  • Abschlussbesprechung mit WP,

  • Vollständigkeitserklärung GF,

  • endgültiger WP-Bericht (mit Lagebericht und Anhang),

  • Veröffentlichung im elektronische Bundesanzeiger/Handelsregister.

Anschließend könnte Silvester kommen, wenn da nicht der nächste Quartalsabschluss wäre.


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