DPR veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2020
Am 28. Januar 2021 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) ihren Tätigkeitsbericht 2020 zum 15-jährigen Jubiläum veröffentlicht.
Für die Finanzberichte 2020, die in 2021 veröffentlicht werden, wird sich die DPR verstärkt dem Konzernlagebericht widmen, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Risiken von Unternehmen wesentlich sein können und daher einer hinreichend verlässlichen Beschreibung und Beurteilung dieser Risiken eine besondere Bedeutung beizumessen ist.
Fehlerartenanalyse zeigt Auffälligkeit bei IPO-Kosten
Die festgestellten Fehler für die 2019 und vorher veröffentlichten Abschlüsse lassen sich im Jahr 2020 im Wesentlichen auf folgende Ursachen zurückführen:
- Umfang und Anwendungsschwierigkeiten bei der Abbildung komplexer Geschäftsvorfälle in IFRS
- Unzureichende Berichterstattung im Anhang und Lagebericht
Der DPR zur Folge ist allerdings die Bilanzierung von IPO-Kosten auffällig. Sowohl in 2019 als auch in 2020 wurde festgestellt, dass IPO-Kosten, die nicht notwendig (incremental) für die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital waren, fehlerhaft im Eigenkapital anstatt im Aufwand (IAS 32.37) verrechnet wurden. Dies lag zum einen an der Art der verrechneten Kosten (z.B. Management-Boni), aber auch an der Verwendung eines fehlerhaften Aufteilungsschlüssels zwischen den Kosten der Kapitalbeschaffung und des Börsenlistings.
Gesunkene Fehlerquote aufgrund noch ausstehender Anlassprüfungen
Die DPR hat im Jahr 2020 insgesamt 74 Prüfungen (Vorjahr: 86) abgeschlossen, davon 66 Stichprobenprüfungen, drei Anlassprüfungen und fünf Verlangensprüfungen (BaFin). Die Grundgesamtheit lag im Jahr 2020 bei 545 Unternehmen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Anzahl der im Berichtsjahr eingeleiteten anlassbezogenen Prüfungen fast verdoppelt (2020: 17; 2010-2019: im Durchschnitt neun), davon neun Anlass- und acht Verlangensprüfungen.
Mit 15 % lag die Fehlerquote im Berichtsjahr unter dem Niveau des Vorjahres (20 %). Dies liegt darin begründet, dass bislang weniger Anlassprüfungen als im Vorjahr abgeschlossen wurden.
Im Jahr 2020 standen (weiterhin) die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 auf der Agenda der DPR. Hinweise zur zukünftigen Rechnungslegung wurden für sämtliche dieser Rechnungslegungsstandards erteilt.
Ähnlich wie im Vorjahr (79 %) haben 75 % der Unternehmen der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt.
Nachschau und präventive Maßnahmen
Die Nachschau ergab, dass die in 2019 festgestellten Fehler im nachfolgenden Abschluss 2020, soweit erkennbar, korrigiert und die erteilten Hinweise umgesetzt wurden. Der Tätigkeitsbericht enthält in der Anlage III eine Auswahl typisierter, im Jahr 2020 durch die DPR erteilte Hinweise zur künftigen Rechnungslegung.
FISG und neues strukturiertes Bilanzkontrollverfahren
Die Grundlage dafür, dass die DPR ihre Arbeit im Rahmen von Regel-Bilanzkontrollverfahren auch nach dem Jahr 2021 fortsetzen kann, bildet der Entwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG). Nach Aussage der DPR wird sich diese im laufenden Jahr für den Abschluss eines neuen Anerkennungsvertrags einsetzen, um das bestehende zweistufige Enforcementverfahren weiterzuführen. Verfahren mit dem Verdacht auf Bilanzbetrug werden zukünftig unmittelbar von der mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestatteten BaFin durchgeführt.
Praxistipp: Typisierte Hinweise der DPR zur Anwendung der IFRS
Der Tätigkeitsbericht 2020 liefert bekannte Informationen (Dauerkandidaten Anhangs- und Lageberichterstattung), aber auch Überraschungen, z.B. in Bezug auf die Bilanzierung von IPO-Kosten. Auf die typisierten Hinweise der DPR zur Anwendung der IFRS sollte ein Augenmerk gerichtet werden.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
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