ESMA begrüßt Klarstellungen am Entwurf zu IFRS 15
Der IASB hat am 30. Juli 2015 den Standardentwurf ED/2015/6 veröffentlicht. Dieser beinhaltet Klarstellungen zu einzelnen Themen von IFRS 15. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse aus der Facharbeit der von IASB und FASB gemeinsam ins Leben gerufenen Joint Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG). Die TRG widmet sich potenziellen Umsetzungsschwierigkeiten von ASC Topic 606 bzw. IFRS 15.
Die Themenkomplexe
- Identifizierung von Leistungsverpflichtungen: Die Abgrenzung eigenständiger Leistungsversprechen eröffnet eine Reihe von Anwendungsfragen, die durch neue und ergänzte Beispiele (illustrative examples) gelöst werden sollen.
- Prinzipal-Agenten-Beziehungen: Die bisherigen Beispiele wurden umfangreich ergänzt (insbesondere für den Fall von Subunternehmerleistungen). Darüber hinaus sollen die Vorgaben stärker auf das control-Prinzip und nicht risks and rewards abstellen.
- Lizenzierung: Neben neuen Anwendungsleitlinien zur Bestimmung, ob ein Nutzungsrecht bedeutsam ist, wurden auch neue Leitlinien zum Anwendungsbereich von umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten gegeben.
- Übergangsvorschriften: Beim vollständig retrospektiven Übergang müssen nach dem Entwurf Kundenverträge, die vor Beginn der frühesten Vergleichsperiode erfüllt wurden, nun nicht mehr nach IFRS 15 neu gewürdigt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zeitgleich mit IFRS 15 eingeführt werden. Der Bitte um Stellungnahme ist am 5. Oktober 2015 auch die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) nachgekommen. Die ESMA begrüßte die vorgeschlagene Klarstellung, übte aber auch Kritik an den verfehlten Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB bzgl. ASU Topic 606 und IFRS 15 („were not able to maintain convergence“). Auch sei die TRG bis zum finalen Inkrafttreten von IFRS 15/ASU Topic 606 beizubehalten. Als sinnvoll erachtet die ESMA die Implementierung einer Diskussion von verbleibenden Unterschieden zwischen den Standards in den Basis for Conclusions (wie im Entwurf geschehen). Weitere Klarstellungen (und Anpassungen durch Entwürfe) sollten indes vermieden werden, außer es handelt sich um gravierende Fehler im Standard. Künftige Unklarheiten sollten vielmehr durch das IFRS IC adressiert werden.
Praxis-Tipp: Die Diskussionen und Ergebnisse der TRG sind wichtige Indikatoren
Die weitere Entwicklung der Implementierung der Erlösstandards bleibt spannend. Die Diskussionen und (Teil-)Ergebnisse auf Ebene der TRG sind dabei als wichtiger Indikator für die weitere Bilanzierung zu beobachten.
Quelle: ESMA: The IASB’s Exposure Draft Clarifications to IFRS 15
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.425
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
-
BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024