IASB will Equity-Methode im Einzelabschluss wieder zulassen
Anfang Dezember hatte der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf mit begrenzten Änderungen an IAS 27 herausgegeben („ED/2013/10 Equity Method in Separate Financial Statements (Proposed amendments to IAS 27).“). Diesem Änderungsvorschlag ging eine Überarbeitung von IAS 27 voraus. Im Zuge einer früheren Anpassung von IAS 27 wurde die Anwendung der Equity-Methode als Bewertungs-/Bilanzierungsmethode für Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss des Investors gestrichen. Diese Vorgehensweise wurde auch nach der Herausgabe des Konsolidierungspakets für IAS 27 (Einzelabschlüsse) beibehalten.
Doppelaufwand bei Abschlussarbeiten
Gleichwohl zeigten viele Rückmeldungen einen Bedarf zur weiteren Verwendung der Equity-Methode im Einzelabschluss. Insbesondere in Rechtskreisen, in denen die Bilanzierung nach der Equity-Methode für Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss verpflichtend anzuwenden ist, gleichzeitig aber auch die IFRS angewendet werden müssen, führte die Streichung zu einem Doppelaufwand. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen wird nun erwogen, die Equity-Methode im Einzelabschluss wieder als Bewertungs-/Bilanzierungsmethode zuzulassen.
Drei Optionen bei Wiedereinführung
Mit Inkrafttreten der Änderungen bestünden demnach drei Möglichkeiten des Einbezugs von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss:
• Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten,
• Bewertung als Finanzinstrument nach IAS 39 oder gemäß IFRS 9;
• Bewertung nach der Equity-Methode gemäß IAS 28.
Eine Folgeänderung soll auch an IFRS 1 vorgenommen werden. Auch IFRS-Erstanwendern soll die Anwendung der Equity-Methode im Einzelabschluss gestattet werden. Weitergehende Erleichterungen (z.B. keine Retrospektion) sind aber nicht geplant. Zwar ist noch kein Erstanwendungszeitpunkt vorgesehen, jedoch sind die Änderungen gemäß IAS 8 retrospektiv anzuwenden, sobald sich ein Unternehmen für einen Wechsel entscheidet. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 3. Februar 2014 eingereicht werden.
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