Korruptions- und Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung durch die Rechnungslegung
Der Aktionsplan hebt die wichtige Rolle hervor, die rechnungslegende und wirtschaftsprüfende Berufe in einem großen System der Korruptionsbekämpfung (neben u. a. politischen Entscheidungsträgern, Regulierungsbehörden und Unternehmen) spielen, und er verfolgt zwei Hauptziele:
- zu zeigen, was der Rechnungslegungsverantwortliche in den Unternehmen sowie Wirtschaftsprüfer bereits im Bereich der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität unternehmen,
- einen Ausgangspunkt für die genannten Berufe bereitzustellen, von dem aus sie ihre Rolle ausbauen und ihre positiven Wirkungen verstärken können.
Korruption, Wirtschaftskriminalität und die damit verbundenen illegalen Finanzströme sind erhebliche Hindernisse für das Erreichen ökonomisch optimalen Wirtschaftens aber auch der UN-Nachhaltigkeitsziele und insgesamt einer nachhaltigen Zukunft. Die Rechnungsleger und der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sind in der Wirtschaft, der öffentlichen Praxis, dem öffentlichen Sektor und der Gesellschaft gut positioniert, um diese Verbrechen sowohl direkt als auch indirekt zu bekämpfen, indem sie Schlüsselakteure und politische Entscheidungsträger unterstützen.
Konkrete Maßnahmen des Aktionsplans
Zu den konkreten Maßnahmen des Aktionsplans gehören u. a.
- berufliche Aus- und Weiterbildung,
- Informationen zur Aufklärung der Gesellschaft,
- weitere Unterstützung der Anwendung globaler Standards für die Unternehmensberichterstattung, die Prüfung ethischen Verhaltens und Qualitätsmanagement.
Die rechnungslegenden und wirtschaftsprüfenden Berufe werden weiterhin die politischen Entscheidungsträger mit hochwertigen, evidenzbasierten Informationen unterstützen. Dabei kann die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität auf globaler und nationaler Ebene stärken. Die in dem erarbeiteten Aktionsplan dargelegten ersten Maßnahmen sind nur ein Ausgangspunkt. Es ist wichtig anzumerken, dass sich viele der Maßnahmen speziell auf Geldwäsche konzentrieren, da eindeutige Verbindungen zwischen Geldwäsche und Korruption bestehen. Der Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung ist jedoch breit angelegt und berührt die miteinander verbundenen Straftaten Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Betrug und Steuerhinterziehung.
Das IFAC ermutigt professionelle Buchhaltungsorganisationen und andere Interessengruppen, sich zusammenzutun, um gemeinsam voranzukommen.
Das 17-seitige Paper, dessen besonderer Wert darin besteht, direkt auf viele verschiedene weitere Dokumente, Empfehlungen, Standards und Vereinbarungen über eingebettete Links zu verweisen, ist hier abrufbar.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
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EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
19.12.2024
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RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
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Jahresabschluss 2024: Überblick aller gesetzgeberischen Neuerungen
17.12.2024
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Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
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Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
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Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
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EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
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CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
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Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
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Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024