Mangelnde Vorbereitung auf IFRS 15 provoziert Ärger mit Investoren und Bilanzpolizei
Der IASB hat im Mai 2014 IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden verabschiedet, welcher verpflichtend erstmals auf am oder nach dem 1.1.2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Der Standard wurde im September 2016 in EU-Recht übernommen.
Bedeutendste Kennzahl durch IFRS 15 neu geregelt
IFRS 15 regelt eine der bedeutensten Kennzahlen neu, nämlich in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Unternehmen künftig ihre Umsätze ausweisen müssen. Bereits in einem halben Jahr (2018) tritt der neue Standard in Kraft.
Angaben im Anhang über Auswirkungen von IFRS 15 sind Pflicht
Damit Investoren und Analysten sich rechtzeitig auf die veränderten Kennzahlen einstellen können, müssen Unternehmen Pflichtangaben nach IAS 8.30 f. über die Auswirkungen im Anhang ihrer Geschäftsberichte tätigen, insbesondere ob und in welchem Ausmaß durch neue IFRS-Bilanzierungsstandards - im speziellen IFRS 15 - Änderungen zu erwarten sind. Diese Information dient in erster Linie Investoren und Analysten.
BDO nimmt Abschlüsse hinsichtlich Angaben zu Auswirkungen von IFRS 15 unter die Lupe
Hierzu hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO (Konzern-)Jahresabschlüsse 2016 sowie die Berichte zum 1. Quartal 2017 von 88 Unternehmen aus dem Dax, MDax und TecDax daraufhin untersucht, inwieweit die Unternehmen über die Auswirkungen von IFRS 15 berichten.
Viele Unternehmen kennen Auswirkungen immer noch nicht
Eine zentrale Aussage der Kurzstudie ist, dass viele Unternehmen offenbar immer noch nicht wissen, wie sich die Neuregelung auf ihre Kennzahlen – allen voran auf den Umsatz – auswirken wird.
So stellen 10% bzw. neun der in die Analyse einbezogenen Unternehmen keine Informationen zu möglichen Auswirkungen der Anwendung des neuen Standards auf ihren Abschluss bereit. Ob die Informationen nicht bereitgestellt werden können, da die Unternehmen noch im Umsetzungsprozess sind oder ob sie dem Unternehmen zwar vorliegen, hingegen bewusst zurückgehalten werden, kann indes nur vermutet werden.
Bei 59% (Anzahl: 52) der untersuchten Abschlüsse findet sich der Hinweis, dass die Einführung von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung dieser Unternehmen sowie die Darstellung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben wird. Nur fünf dieser Unternehmen stellen dabei quantitative Informationen zur Verfügung.
Auffällig ist auch, dass die aktuellen Quartalsberichterstattungen bis auf wenige Ausnahmen gar nicht genutzt werden, im Vergleich zum 31.12.2016 weitergehende Informationen in Zusammenhang mit der Einführung von IFRS 15 bereitzustellen.
Diese Erkenntnisse verwundern insofern, als dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) diesen „dunklen Fleck“ bei der Umstellung sicherlich im nächsten Prüfjahr gerne näher beleuchten wird.
Praxis-Tipp: Dringend nachbessern, wenn noch keine Angaben erfolgt sind
Den bestehenden Informationsanforderungen zu den Auswirkungen von IFRS 15 auf die IFRS-Konzernabschlüsse kommen betroffene Unternehmen nur in eingeschränktem Maße oder gar nicht nach. Da die Angabepflichten zur Erstanwendung von IFRS 15 aber Prüfungsschwerpunkte der DPR und ESMA sind, ist dringend eine Nachbesserung zu empfehlen
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