Überwachung von Abschlüssen durch die BaFin
Im Rahmen der Bilanzkontrolle zusammen mit der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) unterlagen der BaFin und der DPR (zweistufigen Enforcementverfahren) 873 Unternehmen aus 22 Ländern in 2011 (davon 728 aus Deutschland, 113 aus anderen europäischen Ländern und 32 aus sechs nichteuropäischen Staaten). Bei der Prüfung ausländischer Unternehmen stimmte sich die BaFin mit den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden ab.
Während die DPR in 2011 insgesamt 110 Prüfungen abschloss, endeten von 32 durch die BaFin abgeschlossenen Kontrollverfahren 30 mit einer Fehlerveröffentlichungsanordnung. Dabei basierten 25 der 32 Bilanzkontrollverfahren auf DPR-Fällen, die zuvor einvernehmlich mit dem Unternehmen mit Fehlerfeststellungen (DPR-Ebene) endeten. In den restlichen Fällen wurde die BaFin eigenständig tätig (anlassbezogen), entweder weil die DPR-Fehlerfeststellung seitens des Unternehmens nicht akzeptiert wurde oder diese nicht mit der DPR kooperiert hatten. In fünf dieser übrigen sieben Fehlerfeststellungsverfahren der BaFin hatten die Unternehmen die Fehlerfeststellung der DPR nicht anerkannt. Vier dieser Verfahren schloss die BaFin mit einer Fehlerfeststellung ab, ein Verfahren endete ohne eine solche. Von den zwei weiteren Verfahren, bei denen die Unternehmen die Kooperation mit der DPR verweigert hatten, beendete die BaFin eines mit einer Fehlerfeststellung.
Auch die Tätigkeiten auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hinsichtlich der Überwachung von Abschlüssen von (europäischen) Unternehmen werden angesprochen. Als (prominentes) Beispiel wird dabei die Überprüfung der Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen in den Halbjahresabschlüssen zum 30. Juni 2011 angeführt. Hinsichtlich der der nationalen Aufsicht durch die BaFin unterliegenden Banken und Versicherungsunternehmen (Anzahl: 12) wurden dabei aber keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften gefunden.
Praxistipp
Der Jahresbericht der BaFin unterstreicht die bislang schon bekannten Entwicklungen des Enforcements. Sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene wird dabei - auch durch Wissenstransfer - die Finanzberichterstattung immer mehr mit kritischen Augen begutachtet. Unternehmen sollten entsprechend berücksichtigen, dass eine mögliche Prüfung durch die DPR oder (nachgelagert) BaFin kein Standardprozedere mehr ist, sondern entsprechende Ressourcen bindet und mögliche Enforcement-Beratung auf diesem Gebiet in Anspruch nehmen.
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