Prüfungsschwerpunkte 2020 der DPR veröffentlicht

Ende Oktober bzw. Mitte November wurden die europäischen und nationalen Prüfungsschwerpunkte festgelegt, die bei der Überprüfung der 2019er Abschlüsse durch die nationalen Enforcement-Stellen kapitalmarktorientierter Unternehmen in Europa gesetzt werden.

Am 18.11.2019 veröffentlichte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) ihre Prüfungsschwerpunkte 2020, betreffend Abschlüsse aus dem Kalenderjahr 2019. Die Liste enthält nicht ausschließlich nationale, d.h. durch die DPR allein festgelegte Schwerpunkte, sondern auch gemeinsame europäische Enforcement-Schwerpunkte. Die europäischen Schwerpunkte (sog. „enforcement priorities for listed companies’ financial statements“) sind durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) vorgegeben.

Aktuelle DPR-Schwerpunkte 2020

Folgende Schwerpunkte setzt die DPR für 2020:

1. Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken (IAS 36):

  • Bestimmung der sachgerechten Ebene des Wertminderungstests (Segmentgrenzen IAS 36.80 (b), zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) statt einzelnem Vermögenswert IAS 36.22; IAS 36.66);
  • Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe plausibler Annahmen und unter Berücksichtigung des speziellen Risikos des Vermögenswerts bzw. der ZGE (IAS 36.30 ff.; IAS 36.A17 (a));
  • Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung aus der Perspektive eines unabhängigen Marktteilnehmers (IFRS 13.22) und unter Beachtung der Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13.72 ff.); ggf. Erfordernis einer Kalibrierung der Inputparameter anhand des Transaktionspreises beim erstmaligen Ansatz (IFRS 13.64) sowie
  • Auswirkungen von IFRS 16 auf den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert.

2. Konzernlagebericht:

  • Darstellung der Auswirkungen von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 315 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  • Darstellung und Berechnung von bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Erstanwendung von IFRS 16, insbesondere Bereinigung von Effekten bei alternativen Leistungskennziffern, Anfertigung einer Überleitungsrechnung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (§ 315 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB).

ESMA Schwerpunkte

Die ESMA-Schwerpunkte wurden bereits am 22.10.2019 veröffentlicht und sind für den Bilanzersteller von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte. Zur Vollständigkeit nachfolgend die Zusammenfassung der ESMA-Schwerpunkte:

1. Spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse";

2. Fortsetzung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" für Kreditinstitute (credit institutions) und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" für Industrieunternehmen (corporate issuers);

3. spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 "Ertragsteuern" (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung").

4. Weitere Hinweise:

  • Auswirkungen des Übergangs von einem einzigen Leitzinssatz (bisher IBOR) auf einen Nachfolger (sog. IBOR-Reform);
  • Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen;
  • Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern;
  • Vorbereitung auf das einheitliche elektronische Format für Jahresfinanzberichte (ESEF);
  • (weiterhin) mögliche Auswirkungen verschiedener Brexit-Szenarien.

Praxishinweis: Liste der Prüfungsschwerpunkte nicht abschließend

Die Liste der DPR-Prüfungsschwerpunkte (sowie von ESMA) ist nicht als abschließend zu verstehen. Sind bei einem Unternehmen andere Sachverhalte im Geschäftsjahr von besonderer Relevanz, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Aufgriff dieser im Rahmen der (Stichproben-)Prüfung.

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