ESMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für 2020
Am 22.10.2019 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) ihre europäischen Prüfungsschwerpunkte (common enforcement priorities) für das nachfolgende Kalenderjahr 2020, betreffend Abschlüsse aus dem Kalenderjahr 2019.
Die ESMA-Schwerpunkte ergänzen – wie in den Vorjahren – die durch die nationalen Enforcer (in Deutschland durch die DPR) gesetzten Schwerpunkte und sind für den Bilanzersteller daher von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsschwerpunkte der DPR sind noch nicht veröffentlicht, werden aber für Mitte November erwartet. Unabhängig von den Prüfungsschwerpunkten der ESMA/DPR können auch weitere unternehmensspezifische Themen Gegenstand einer Enforcement-Prüfung sein.
IFRS 16 im diesjährigen Enforcement-Fokus
Auf nachfolgende Themen legt die ESMA besonderen Wert im Rahmen der Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Europa:
- Spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse";
- Fortsetzung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" für Kreditinstitute (credit institutions) und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" für Industrieunternehmen (corporate issuers);
- spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 "Ertragsteuern" (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung").
Auswirkungen des IBOR und nichtfinanzielle Berichterstattung ebenso relevant
Mit Bezug auf die im September vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (Financial Instruments – Interest Rate Benchmark Reform) hebt die ESMA weiterhin die potenziell signifikanten Auswirkungen des Übergangs von einem einzigen Leitzinssatz (bisher IBOR) auf einen Nachfolger für die Finanzberichterstattung hervor und die damit einhergehende rechtzeitige Offenlegung ihrer Folgen und Bedeutung. Die ESMA ermutigt die Emittenten, sich auf die rechtzeitige Umsetzung der Änderungen vorzubereiten und die Entwicklung im Rahmen des Endorsement-Prozesses in der Europäischen Union genau zu überwachen.
Auch weist die ESMA die Emittenten auf die folgenden spezifischen Anforderungen der nichtfinanziellen Berichterstattung hin:
- Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen mit den Schwerpunkten: Umwelt- und klimaverändernde Aspekte/Themen, Key-Performance-Indikatoren, die Verwendung von Rahmenkonzepten für Anhangangaben (disclosure framework) und Lieferketten (supply-chain);
- spezifische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen (APMs), die aufgrund der neuen Rechnungslegungsstandards geändert oder aufgenommen wurden.
ESMA setzt Vorbereitung auf ESEF voraus
Darüber hinaus wurde am 29.5.2019 die EU-Verordnung zur Festlegung eines einheitlichen elektronischen Formats für Jahresfinanzberichte (ESEF) veröffentlicht und gilt für Jahresabschlüsse, deren Geschäftsjahre am oder nach dem 1.1.2020 beginnen. Für Deutschland erfolgte eine Übernahme am 23.9.2019 durch den Referentenentwurf zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (ESEF-RefE). Die ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Erfüllung der neuen Anforderungen sichergestellt ist.
Praxishinweis: Liste der Prüfungsschwerpunkte nicht abschließend
Bereits seit 2014 sind die europäischen Prüfungsschwerpunkte von gleicher Relevanz, wie nationale Schwerpunkte. Die Liste der Prüfungsschwerpunkte seitens ESMA ist allerdings nicht als abschließend zu verstehen. Sind bei einem Unternehmen andere Sachverhalte im Geschäftsjahr von besonderer Relevanz, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Aufgriff dieser im Rahmen der (Stichproben-)Prüfung durch das nationale Enforcement.
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