Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Degressive Abschreibung, Bürokratieabbau und Weiteres
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Insbesondere hat sich die Bundesregierung Folgendes vorgenommen:
- Abschreibungsbedingungen verbessern: Konkret sollen die degressive Abschreibung bis 2028 verlängert und den Satz von 20 auf 25 % angehoben und eine Reform der Sammelabschreibungen für Geringfügige Wirtschaftsgüter durch Einstieg in die Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000 EUR) vorgenommen werden;
- Forschungszulage ausweiten: Die Bundesregierung wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um weitere zwei Millionen auf 12 Millionen EUR erhöhen. Die maximale Zulage würde sich dadurch pro Jahr auf drei Millionen EUR und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf 4,2 Millionen EUR erhöhen;
- Kalte Progression vermeiden: Inflationsbedingte Mehrbelastungen für die Steuerzahler sollen vermieden werden, allerdings erst für die Jahre 2025 und 2026 durch Anpassung der Tarifeckwerte – der Solidaritätszuschlag wird aber bleiben;
- KfW-Instrumentenkasten weiterentwickeln;
- E-Mobilitätsstandort stärken: Durch Verbesserung der Ladeinfrastruktur und für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für bis Ende 2028 neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt, der Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 EUR bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge erhöht sowie eine steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung angestrebt;
- Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken;
- KI-Rechenzentren ausbauen;
- Filmproduktions- und Games-Standort stärken;
- Nationale Pharmastrategie ambitioniert umsetzen;
- Rohstofffonds aufsetzen;
- Ambitionierte Freihandelsagenda pragmatisch vorantreiben;
- Bürokratie weiter abbauen, konkret wird
- gesetzlich ein Belastungs-Abbaupfad festgelegt. Die Bundesregierung wird künftig jedes Jahr ein Bürokratie-Entlastungsgesetz vorlegen, welches sicherstellt, dass die Belastung aus sämtlichen Bundesgesetzen in dem jeweiligen Jahr auch unter Berücksichtigung neu geschaffener Regelungen insgesamt abnimmt.
- zügig mit den Arbeiten an einem ersten Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz begonnen. Hierzu werden die zum Bürokratieentlastungsgesetz IV eingegangenen Vorschläge u.a. der Verbände und Länder nochmals vom Normenkontrollrat (NKR) geprüft. Weitere nicht notwendige Schriftformerfordernisse werden abgeschafft.
- Zudem werden in allen Ressorts Praxischecks eingeführt, aus denen sich jeweils konkrete Bürokratieentlastungsmaßnahmen ableiten, die dann in das Jahres-Entlastungsgesetz einfließen.
- Alle Ressorts der Bundesregierung verpflichten sich zu einem konsequenten Abbau von Nachweis- und Berichtspflichten im jeweiligen Geschäftsbereich mit klar überprüfbaren Abbauzielen und Zeitpfaden.
- Die Bundesregierung wird ein Online-Bürokratieentlastungsportal einrichten, bei dem konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen werden können:
- Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduzieren;
- Europäische Bürokratielasten begrenzen und Beschleunigungspotenziale nutzen;
- Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen;
- Steuerrecht vereinfachen;
- Exportkontrolle beschleunigen;
- Kreislaufwirtschaft entfesseln;
- Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte;
- Finanzstandort Deutschland stärken, Wagniskapital mobilisieren;
- Strompreispaket verstetigen und ausweiten sowie weitere stabilisierende oder preissenkende Maßnahmen.
Es bleibt abzuwarten, ob und wann welche Maßnahmen angegangen werden
Wie beim Wachstumschancengesetz, welches auch mit weitgehenden Vorschlägen startete, dann aber im Gesetzgebungsprozess stark zusammengekürzt wurde, bleibt auch hier abzuwarten, ob und wann die Maßnahmen angegangen werden, schließlich ist derzeit parlamentarische Sommerpause und viele weitere Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Neben vielen Plattitüden werde teilweise auch Dinge auf Basis europäischer Vorgaben übernommen, etwa die angekündigte staatliche Unterstützung bei der Umsetzung der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (etwa KMU-Schutz).
Zum 31-seitigen Papier: Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
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Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.425
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IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
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ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
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Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
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Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
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IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
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Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
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BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
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Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
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EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
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IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024