Umsatzsteuer-Identifikationsnummern werden kostenlos vergeben und überprüft
Die amtlich aussehenden Schreiben stammen laut BZSt weder vom BZSt selbst noch von einer anderen amtlichen Stelle. Die Vergabe der USt-IdNr. erfolge stets kostenfrei.
Vorteile einer USt-IdNr. im EU-weiten Geschäftsverkehr
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID) erhalten Unternehmen, die im umsatzsteuerlichen Sinne innerhalb der EU am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen. Mithilfe dieser USt-IdNr. können Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU vereinfacht werden, indem beim Export keine Umsatzsteuer berechnet wird und der Abnehmer den Umsatz stattdessen am Bestimmungsort der Lieferung mit dem dortigen Steuersatz besteuert. Darüber hinaus kann unter Angabe der USt-IdNrn. aller Beteiligten auch der Besteuerungsort bestimmter sonstiger Leistungen (z. B. Vermittlungsleistungen) in ein anderes EU-Land, wo die Leistung durch den Leistungsempfänger im Reverse-Charge-Verfahrens versteuert wird, verlagert werden. Für solche steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist die Angabe der USt-IdNrn. zwar nicht verpflichtend, jedoch stellt ihre Verwendung einen Art Vertrauensschutz dar, da die Nummer ein Unternehmen eindeutig kennzeichnet.
USt-IdNrn. für sich selbst kostenfrei und einfach beantragen
Die Vergabe von USt-IdNrn. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNrn., welche die Anträge dann intern an das BZSt übermitteln. Der Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten USt-IdNr. kann aber auch online an sieben Tagen in der Woche jeweils von 5.00 bis 23.00 Uhr gestellt werden.
Wichtig: Beantragen Sie Ihre USt-IdNr. entweder über Ihr Finanzamt oder über die Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern. Dabei handelt es sich immer um einen kostenlosen Service. Im Zweifel empfiehlt es sich, telefonischen Kontakt mit dem Bundeszentralamt für Steuern aufzunehmen.
Neukunden prüfen, um auf Nummer sicher zu gehen
Ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, kann durch das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission geprüft werden. Ebenfalls kann eine qualifizierte Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, welches die ID-Nummer und den Empfänger überprüft. Von dieser Möglichkeit sollten Unternehmen im Zweifel Gebrauch machen, um die USt-IdNr. unseriöser oder generell neuer Geschäftskunden zu überprüfen. Andernfalls tragen die gutgläubigen Unternehmer das Risiko einer Falschangabe und müssen für die jeweilige Steuerschuld selbst aufkommen.
Wichtig: Das BZSt führt die Bestätigung von ausländischen USt-IdNrn. ebenfalls kostenfrei durch. Die qualifizierte Bestätigungsabfrage mit Angaben zu Name, Ort, Postleitzahl und Straße des Geschäftspartners der USt-IdNr. ist zwar keine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung, sie bildet aber die Grundvoraussetzung für einen möglichen Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG.
Wenige Minuten zur qualifizierten Bestätigung
Bei einer einfachen Bestätigungsnachfrage einer USt-IdNr. wird der Anfragende zunächst gebeten, sich mit seiner eigenen USt-IdNr. zu identifizieren, bevor er eine andere USt-IdNr. prüfen kann. Wird diese als nicht gültig erkannt, ist keinerlei weitergehende Anfrage möglich.
Wird die USt-IdNr. jedoch als gültig bestätigt, wird der Anfragende automatisch zur qualifizierten Bestätigungsanfrage weitergeleitet, wo er dann detaillierte Angaben zum Firmennamen, Firmenort und zur Firmenadresse des anderen Unternehmens machen muss. Diese Daten werden dann mit den registrierten Daten in der Unternehmensdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates abgeglichen und mit „stimmt“ oder „stimmt nicht“ kommentiert.
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