eBay gewerblich statt privat: Rettungsanker


eBay gewerblich statt privat: Rettungsanker

Entlarvt das Finanzamt private eBay-Mitglieder als gewerbliche Händler, sind gerade bei der Umsatzsteuer hohe Steuernachforderungen für mehrere Jahre keine Seltenheit. Doch selbst wenn die eBay-Umsätze über der 22.000-Euro-Kleinunternehmerregelung pro Jahr liegen, gibt es einen Rettungsanker. Die Rede ist von der Differenzbesteuerung.

Die Differenzbesteuerung kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein eBay-Mitglied gerbrauchte Gegenstände versteigert, die vorher ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurden. Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird die Umsatzsteuer nicht aus dem Versteigerungserlös herausgerechnet, sondern aus der Differenz zwischen Einkaufspreis und Versteigerungserlös.

Beispiel: Ein privates eBay-Mitglied wird vom Finanzamt wegen nachhaltigem gewerblichen Handeln zur Zahlung von Umsatzsteuer verdonnert. Die Versteigerungserlöse betrugen im Jahr 2013 nach den Ermittlungen des Finanzamts 30.000 Euro.  Die versteigerten Gegenstände hat das eBay-Mitglied auf Flohmärkten oder von anderen privaten eBay-Mitgliedern ohne Vorsteuerabzug gekauft. Die Einkaufspreise für die versteigerten Gegenstände betrugen 20.000 Euro.


So rechnet das eBay-Mitglied mit der Regelbesteuerung

So rechnet das eBay-Mitglied mit der Differenzbesteuerung

Bemessungsgrundlage für Umsatzbesteuerung

30.000 Euro

10.000 Euro (30.000 Euro abzgl. 20.000 Euro)

Umsatzsteuer (19/119)

4.789,91 Euro

1.596,64 Euro

Steuerspareffekt durch Differenzbesteuerung


-3.193,27 Euro


Tipp: Diese Grundvoraussetzungen und Folgen sollten eBay-Mitglieder mit gewerblichen Auktionen zur Differenzbesteuerung beachten:

  • Das eBay-Mitglied muss ein Wiederverkäufer sein. Wiederverkäufer ist, wer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwirbt und diese anschließend - gegebenenfalls nach Instandsetzung - weiter veräußert.
  • Bei den Gegenständen, die durch die Differenzbesteuerung begünstigt sind, muss es sich um gebrauchte bewegliche Gegenstände handeln.
  • Der Erwerb durch das eBay-Mitglied erfolgt in der EU für das Unternehmen
  •  Die Gegenstände wurden durch das eBay-Mitglied von einem Nichtunternehmer, einem Kleinunternehmer, von einem Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Lieferungen ausführt oder einem Unternehmer erworben, der selbt die Differenzbesteuerung in Anspruch nimmt.
  • Nicht zu den begünstigten Gegenständen zählen Edelsteine und Edelmetalle.
  • Bei der Differenzbesteuerung muss die Umsatzsteuer immer mit 19% berechnet werden, selbst, wenn die verkauften Gegenstände ansonsten nur 7%ige Umsätze auslösen würden.
  • Es ist für die Lieferung aber kein Steuerausweis zulässig (Ausweis ausschließlich des Bruttobetrages).
  • Der Erwerber einer differenzbesteuerten Lieferung verwirklicht keinen innergemeinschaftlichen Erwerb.
Haufe Online Redaktion
Schlagworte zum Thema:  Differenzbesteuerung, Umsatzsteuer, Finanzamt