Gebührenrechnung von eBay


Gebührenrechnung von eBay

Die Gebührenrechnung von eBay weist für Mitglieder, welche in der Europäischen Union ansässig sind, regelmäßig die steuerfreien Beträge (z. B. Gebühren für Rücklastschriften), steuerpflichtige Beträge (z. B. Transaktionsgebühren) sowie den hierauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag (derzeit 19 % gem. § 12 Abs. 1 UStG) und den Gesamtbetrag der aktuellen Rechnung aus.

Bereits seit 2018 sind die eBay-Gebühren für gewerbliche Verkäufer aus Deutschland steuerpflichtig und werden mit deutscher Umsatzsteuer berechnet.

Für gewerbliche Unternehmer gelten damit die allgemeinen Regeln für den Vorsteuerabzug. Das heißt: Unterliegt das eBay-Mitglied der Regelbesteuerung und hat nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen, kann er/sie aus der von eBay ausgestellten Rechnung den Vorsteuerabzug geltend machen.

Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ist wie bei Privatpersonen als Veräußerer kein Vorsteuerabzug aus der eBay-Rechnung gegeben.

Haufe Online Redaktion