Bereits seit 2018 sind die eBay-Gebühren für gewerbliche Verkäufer aus Deutschland steuerpflichtig und werden mit deutscher Umsatzsteuer berechnet.
Für gewerbliche Unternehmer gelten damit die allgemeinen Regeln für den Vorsteuerabzug. Das heißt: Unterliegt das eBay-Mitglied der Regelbesteuerung und hat nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen, kann er/sie aus der von eBay ausgestellten Rechnung den Vorsteuerabzug geltend machen.
Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ist wie bei Privatpersonen als Veräußerer kein Vorsteuerabzug aus der eBay-Rechnung gegeben.