Eine Bank darf auf hinterlegte Sicherheiten nur dann zugreifen, wenn Sie den Kredit nicht mehr wie vereinbart tilgen. Das Problem bei Sicherheiten ist im Allgemeinen, dass oft nicht genau gesagt werden kann, wie hoch der Preis ist, der sich im Falle einer in der Zukunft liegenden Verwertung erzielen lässt. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, werden Sicherheiten mit unterschiedlichen Wertansätzen bzw. Beleihungsgrenzen versehen. Die Beleihungsgrenze bezieht sich dabei auf den Beleihungswert. Letzterer ist die Größe, den eine Sicherheit unter normalen Umständen wert ist, also z. B. Nenn-, Markt- oder Verkehrswerte.
Praxis-Beispiel: Beleihungswert eines Grundstücks
Ein gewerbliches Grundstück ist nach Ansicht eines Sachverständigen 1 Mio. Euro wert. Dieser Betrag entspricht dem Beleihungswert. Als Sicherheit akzeptiert die Bank 60 % des Beleihungswerts. Dieses ist die Beleihungsgrenze, also der maximal mögliche Wert der Sicherheit; im vorliegenden Fall 600.000 Euro.
Übersicht 1: Auswahl banküblicher Sicherheiten mit Beleihungsgrenzen
Sicherheit | Beleihungsgrenzen bezogen auf Beleihungswerte | Besonderheiten |
Bankguthaben | 100 % des Nennwerts | Keine Zusatzkosten, aber Risiken für Liquidität, wenn Bank auf Guthaben zugreift |
Grundstücke | 60-80 % des Verkehrswerts | Aufwändige Verfahren mit meist hohen Kosten, Schätzungen erforderlich |
Lebensversicherungen | 100 % des Rückkaufwerts minus Kapitalertragsteuer | Berechnung nicht immer einheitlich und aufwändig, Unterschiede zwischen Abtretung und Verpfändung |
Schuldverschreibungen öffentlicher Stellen | 80 % des Kurswerts |
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Andere Schuldverschreibungen | 60-80 % des Kurswerts | Oft Bonitätsprüfung erforderlich |
Aktien/Aktienfonds | 50-60 % des Kurswerts | Oft hohe Schwankungen, daher niedrige Werte und Nachforderungen möglich |
Rentenfonds | 70 % des Rücknahmepreises |
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Zertifikate offener Immobilienfonds | Bis 80 % des Kurswertes |
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Edelmetalle | 70 % des Metallwerts |
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Bürgschaft einer Bürgschaftsbank | 100 % des Bürgschaftsbetrags | Umfangreiche zu prüfende Unterlagen |
Bürgschaft von Ehepartnern und fremden Dritten | Abhängig von der Bonität | Umfassende Bonitätsprüfungen notwendig |
Maschinen und Geschäftsausstattung | 30-50 % des Zeitwerts |
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Autos/Fahrzeuge | 60 % des Zeitwerts |
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Forderungen | 90 % bei Forderungen ggü. der öffentlichen Hand, bei sonstigen Kunden 20-80 % des Forderungsbetrags, bei Steuererstattungen 100 % des Erstattungsanspruchs | Geringe Akzeptanz (Not-Sicherheiten), wegen oft hoher Schwankungen niedrige Grenzen, Gefahr von Nachforderungen |
Warenlager und Lagereinrichtung (Not-Sicherheiten) | 10-50 % des Einstandspreises bzw. 10-40 % des Zeitwerts | Wie Forderungen |
Die in der Übersicht aufgeführten Beleihungsgrenzen für Sicherheiten sind nicht absolut zu verstehen, sondern dienen vor allem Ihrer Orientierung. Besonders wichtig: Die Grenzen unterscheiden sich von Institut zu Institut und sind oft verhandelbar, da es meist weder gesetzliche Vorgaben noch einheitliche Richtlinien für die Bewertung der Sicherheiten gibt. Ausnahmen gibt es vor allem bei Hypothekenbanken und Versicherungen.
Vorteilhaft aus Sicht der Banken
Aus Sicht der Banken sind vor allem Immobilien, Bankguthaben, Lebensversicherungen zu definierten Rückkaufwerten, börsennotierte Wertpapiere und Bürgschaften öffentlicher Träger lukrativ. Dahinter rangieren Bürgschaften von Personen mit guter Bonität sowie Sicherheitsübereignungen auf Betriebsvermögen (z. B. Geschäftsausstattung, Maschinen und Fahrzeuge). Alle anderen Sicherheiten werden dagegen nicht so gerne genommen bzw. Sie müssen hohe Abschläge in Kauf nehmen.
Lassen Sie sich Übersichten Ihrer Bank vorlegen
Sprechen Sie im Vorfeld von Kreditgesprächen mit Ihrem Bankberater und bitten Sie ihn, darzulegen, welche Beleihungswerte und -grenzen die Bank bei den Sicherheiten zu Grunde legt. Lassen Sie sich die Daten zu allen typischen Sicherheiten geben, auch wenn Sie aktuell nicht über bestimmte Sicherheiten verfügen. Diese Daten benötigen Sie, um im nächsten Schritt eine Aufstellung Ihrer Sicherheiten mit Beleihungswerten und -grenzen erstellen zu können.