Sicherheiten und Beleihungsgrenzen kennen


Sicherheiten und Beleihungsgrenzen kennen

Im zweiten Teil unseres Top-Themas gehen wir auf mögliche Sicherheiten und Beleihungsgrenzen mit Beispielen und einer Übersicht ein. Wichtig ist: Kennen und nutzen Sie Ihren Handlungsspielraum!

Eine Bank darf auf hinterlegte Sicherheiten nur dann zugreifen, wenn Sie den Kredit nicht mehr wie vereinbart tilgen. Das Problem bei Sicherheiten ist im Allgemeinen, dass oft nicht genau gesagt werden kann, wie hoch der Preis ist, der sich im Falle einer in der Zukunft liegenden Verwertung erzielen lässt. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, werden Sicherheiten mit unterschiedlichen Wertansätzen bzw. Beleihungsgrenzen versehen. Die Beleihungsgrenze bezieht sich dabei auf den Beleihungswert. Letzterer ist die Größe, den eine Sicherheit unter normalen Umständen wert ist, also z. B. Nenn-, Markt- oder Verkehrswerte.

Praxis-Beispiel: Beleihungswert eines Grundstücks
Ein gewerbliches Grundstück ist nach Ansicht eines Sachverständigen 1 Mio. Euro wert. Dieser Betrag entspricht dem Beleihungswert. Als Sicherheit akzeptiert die Bank 60 % des Beleihungswerts. Dieses ist die Beleihungsgrenze, also der maximal mögliche Wert der Sicherheit; im vorliegenden Fall 600.000 Euro.

Übersicht 1: Auswahl banküblicher Sicherheiten mit Beleihungsgrenzen

Sicherheit

Beleihungsgrenzen bezogen auf Beleihungswerte

Besonderheiten

Bankguthaben

100 % des Nennwerts

Keine Zusatzkosten, aber Risiken für Liquidität, wenn Bank auf Guthaben zugreift

Grundstücke

60-80 % des Verkehrswerts

Aufwändige Verfahren mit meist hohen Kosten, Schätzungen erforderlich

Lebensversicherungen

100 % des Rückkaufwerts minus Kapitalertragsteuer

Berechnung nicht immer einheitlich und aufwändig, Unterschiede zwischen Abtretung und Verpfändung

Schuldverschreibungen öffentlicher Stellen

80 % des Kurswerts

 

Andere Schuldverschreibungen

60-80 % des Kurswerts

Oft Bonitätsprüfung erforderlich

Aktien/Aktienfonds

50-60 % des Kurswerts

Oft hohe Schwankungen, daher niedrige Werte und Nachforderungen möglich

Rentenfonds

70 % des Rücknahmepreises

 

Zertifikate offener Immobilienfonds

Bis 80 % des Kurswertes

 

Edelmetalle

70 % des Metallwerts

 

Bürgschaft einer Bürgschaftsbank

100 % des Bürgschaftsbetrags

Umfangreiche zu prüfende Unterlagen

Bürgschaft von Ehepartnern und fremden Dritten

Abhängig von der Bonität

Umfassende Bonitätsprüfungen notwendig

Maschinen und Geschäftsausstattung

30-50 % des Zeitwerts

 

Autos/Fahrzeuge

60 % des Zeitwerts

 

Forderungen

90 % bei Forderungen ggü. der öffentlichen Hand, bei sonstigen Kunden 20-80 % des Forderungsbetrags, bei Steuererstattungen 100 % des Erstattungsanspruchs

Geringe Akzeptanz (Not-Sicherheiten), wegen oft hoher Schwankungen niedrige Grenzen, Gefahr von Nachforderungen

Warenlager und Lagereinrichtung (Not-Sicherheiten)

10-50 % des Einstandspreises bzw. 10-40 % des Zeitwerts

Wie Forderungen

Die in der Übersicht aufgeführten Beleihungsgrenzen für Sicherheiten sind nicht absolut zu verstehen, sondern dienen vor allem Ihrer Orientierung. Besonders wichtig: Die Grenzen unterscheiden sich von Institut zu Institut und sind oft verhandelbar, da es meist weder gesetzliche Vorgaben noch einheitliche Richtlinien für die Bewertung der Sicherheiten gibt. Ausnahmen gibt es vor allem bei Hypothekenbanken und Versicherungen.

Vorteilhaft aus Sicht der Banken
Aus Sicht der Banken sind vor allem Immobilien, Bankguthaben, Lebensversicherungen zu definierten Rückkaufwerten, börsennotierte Wertpapiere und Bürgschaften öffentlicher Träger lukrativ. Dahinter rangieren Bürgschaften von Personen mit guter Bonität sowie Sicherheitsübereignungen auf Betriebsvermögen (z. B. Geschäftsausstattung, Maschinen und Fahrzeuge). Alle anderen Sicherheiten werden dagegen nicht so gerne genommen bzw. Sie müssen hohe Abschläge in Kauf nehmen.

Lassen Sie sich Übersichten Ihrer Bank vorlegen
Sprechen Sie im Vorfeld von Kreditgesprächen mit Ihrem Bankberater und bitten Sie ihn, darzulegen, welche Beleihungswerte und -grenzen die Bank bei den Sicherheiten zu Grunde legt. Lassen Sie sich die Daten zu allen typischen Sicherheiten geben, auch wenn Sie aktuell nicht über bestimmte Sicherheiten verfügen. Diese Daten benötigen Sie, um im nächsten Schritt eine Aufstellung Ihrer Sicherheiten mit Beleihungswerten und -grenzen erstellen zu können.

 

Schlagworte zum Thema:  Kredit, Unternehmen