Fixpreis oder flexibler Tarif? So profitieren Sie beim Energieeinkauf

Die Energiekrise zeigte, dass ein Fixpreis für Energie zwar Planungssicherheit bietet; aber in einem hochvolatilen Markt kommt ein Fixpreis-Vertrag einem Lotteriespiel gleich. Abhängig vom Energiepreis zum Einkaufszeitpunkt, der dem Liefervertrag zugrunde gelegt wurde, können für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hohe Mehrkosten anfallen. Bei einer Gemeinschaft von 15 bis 20 Wohneinheiten können die Kostenunterschiede im schlimmsten Fall im höheren 5-stelligen Bereich pro Jahr liegen.
Zwar wurden auch Kundinnen und Kunden mit flexiblen, börsenindizierten Verträgen von der Marktentwicklung überrascht: Die Preisentwicklungen an den Handelsmärkten schlugen unmittelbar auf ihre Kosten durch. Allerdings profitierten sie rasch von den fallenden Preisen nach der Marktberuhigung zum Jahresbeginn. Für eine flexible Preisbildung, die entweder für die gesamte Liefermenge oder eine Teilmenge greift, sprechen weitere Argumente:
Heizungsgesetz verändert Energiebedarf
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird in den nächsten Jahren zu zahlreichen Heizungssanierungen führen. Neue Gasheizungen können nur noch unter besonderen Bedingungen eingebaut werden. Daher wird ein altersbedingter Kesseltausch oder eine Havarie in vielen Fällen einen Umstieg auf andere Heizsysteme oder eine Ergänzung mit Wärmepumpen nach sich ziehen. Damit verändert sich der Energiebedarf grundlegend. Ein flexibles Vertragsmodell bietet die Möglichkeit, die Mengen bedarfsgerecht kurzfristig anzupassen.
Verbraucherverhalten wandelt sich
Das letzte Jahr zeigte das enorme Einsparpotenzial in der Nutzung von Heizenergie: Beispielsweise verzeichnete MONTANA für das Jahr 2022 über die witterungsbedingten Einflüsse hinaus Einsparungen von über 10 Prozent bei Kunden aus der Immobilienwirtschaft. Bei flexiblen Vertragsmodellen stellen Mengenabweichungen nach unten oder oben kein Risiko dar. Bei Festpreisverträgen entstehen dagegen schnell Unklarheiten, wer haftet, wenn die Verbrauchsmenge sich von der kalkulierten Menge unterscheidet und der Versorger die Energiemenge zu hohen Preisen im Voraus beschafft hat.
Mögliche Rechtsunsicherheit bei Festpreisverträgen
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge beschränkt die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf 24 Monate. Als sogenannte "Letztverbraucher“ gelten WEGs vor dem Gesetz als Endverbraucher. Daher kann es bei längeren Vertragslaufzeiten – auch auf Wunsch der WEG – zur Unsicherheit über die Rechtswirksamkeit von Verträgen kommen.

Kombi Fest- und Flexpreise minimiert Risiken
Eine intelligente Lösung kann es sein, das Festpreis- und Flexpreis-Modell miteinander zu kombinieren. Damit profitiert man von den Chancen beider Ansätze und minimiert die Risiken. MONTANA ist einer der wenigen Anbieter, der eine Kombination aus Fix und Flex anbietet und hilft, Risiken zu streuen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die für Sie am besten passende Lösung zu finden: geschaeftskunden@montana-energie.de.

Immer aktuell informiert
MONTANA informiert über 3.000 Immobilienverwalter regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die Energiemarktsituation, zur Energie- und Mobilitätswende sowie zu gesetzlichen Neuerungen. Profitieren Sie von den Praxistipps und
Handlungsempfehlungen der Experten und melden Sie sich für den MONTANA Wohnungswirtschafts-Newsletter an.
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.107
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.402
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.360
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
1.113
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
970
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
939
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
844
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
820
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
799
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
795
-
Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?
14.04.2025
-
Kein Pardon für bauliche Veränderungen ohne Beschluss
09.04.2025
-
Indexmiete: Urteile zu Klauseln im Mietvertrag
08.04.2025
-
Modernisierung bei Milieuschutz: Hänge-WC ist zulässig
04.04.2025
-
Schlüsseleinwurf beim Vermieter kann Verjährung starten
02.04.2025
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
02.04.2025
-
Vernetzen mit der Wollknäuel-Methode
28.03.2025
-
Die Verwaltermanufaktur
24.03.2025
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
19.03.2025
-
Bauliche Veränderungen: Vorbefassung der Eigentümerversammlung
19.03.2025