Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden
Hintergrund
Ein Stromkunde verlangt vom Netzbetreiber Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens.
Nach einer Störung im Stromnetz und einem Stromausfall trat im Hausnetz des Kunden eine Überspannung auf. Hierdurch wurden mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt, sodass ein Schaden von rund 2.800 Euro entstand. Ursache der Überspannung war die Unterbrechung zweier Leiter in der Nähe des Hauses des Kunden.
Entscheidung
Der Netzbetreiber muss für den überwiegenden Teil des Schadens aufkommen. Grundlage hierfür ist die verschuldensunabhängige (Gefährdungs-)Haftung nach § 1 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Elektrizität ist ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes. Dieses war wegen der Überspannung fehlerhaft und hat dadurch einen Schaden an den Elektrogeräten verursacht.
Der Netzbetreiber war auch Hersteller des fehlerhaften Produkts Elektrizität, da er für die Transformation des Stroms auf die Niederspannung der Abnehmer verantwortlich war. Mit der Lieferung des Stroms an den Kunden hat der Netzbetreiber das fehlerhafte Produkt in den Verkehr gebracht.
Der Kunde muss allerdings eine Selbstbeteiligung am Schaden von 500 Euro tragen (§ 11 ProdHaftG).
(BGH, Urteil v. 25.2.2014, VI ZR 144/13)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024