"Verwalter haben jetzt eine verbesserte Zukunftsperspektive"
Das Motto des diesjährigen 30. Verwaltertag lautet "Gemeinsam mehr erreichen" …
Martin Kaßler: … was nichts anderes bedeutet, als dass es wichtig ist, eine starke Interessenvertretung zu haben. Die Bestimmungen des neuen WEG haben wir maßgeblich vorangetrieben. Verwalter haben jetzt eine verbesserte Zukunftsperspektive, die sie so früher nicht hatten.
Das neue WEG ist seit fast zwei Jahren in Kraft. Bei der vorfristigen Abwahl des Verwalters gab es ja auch gestandene Verwalter, die meinten, das könne ihr Untergang sein …
Das Gegenteil ist der Fall. Gemeinschaften spüren derzeit sehr stark, dass es schwierig ist, überhaupt noch einen Verwalter zu finden. Immer mehr Verwalter kündigen Gemeinschaften, um Bestände zu bereinigen. Umgekehrt ist das selten der Fall. Was das WEG auch mit sich bringt, ist eine veränderte Bewertungspraxis der Verwaltungsunternehmen.
Inwiefern?
Auf Käuferseite wird jetzt sehr stark darauf geschaut, wie der Grad der Digitalisierung ist. Es geht im Wesentlichen nicht mehr um die Länge der Laufzeitverträge bei den Gemeinschaften, das Thema nimmt in seiner Bedeutung ab. Was viel mehr in den Fokus rückt, ist das Mitarbeiterportfolio, die Frage, wie lange sie schon da sind und wie lange werden sie noch bleiben. Die Frage, ob es jemanden im Team gibt, den man als Führungskraft aufbauen kann, wird dabei zentraler.
"Im Endeffekt geht es doch darum, die Möglichkeit zu schaffen, im digitalen Zeitalter Beschlüsse zeitnah hinzubekommen." VDIV-Geschäftsführer Kaßler zu kontrovers diskutierten Online-Eigentümerversammlungen
Seit einigen Wochen gibt es eine massive Kampagne gegen die geforderte Möglichkeit reine Online-Versammlungen abzuhalten. Gerade der Verbraucherverband "Wohnen im Eigentum" (WiE) befürchtet, dass Wohnungseigentümer ohne Online-Anschluss aus den Eigentümerversammlungen verdrängt werden könnten …
Ich glaube nicht, dass WiE die Meinung aller Wohnungseigentümer widerspiegelt. Haus und Grund Deutschland hat zu diesem Thema eine deutlich positivere Auffassung. Im Endeffekt geht es doch darum, die Möglichkeit zu schaffen, im digitalen Zeitalter Beschlüsse zeitnah hinzubekommen. Dafür brauchen wir in Ergänzung zum hybriden Modell ein Modell, das es erlaubt, erstens Kosten für die Eigentümer einzusparen und zweitens die Eigentümerversammlungen attraktiver zu gestalten.
Was erwarten Sie für eine Änderung am neuen Wohnungseigentumsgesetz?
Dass eine Gemeinschaft mit einer einfachen oder Zwei-Drittel-Mehrheit über die Zulässigkeit einer Online-Eigentümerversammlung entscheiden kann. Das ändert nichts daran, dass es auch zukünftig Präsenzversammlungen geben wird, etwa bei weitreichenden Beschlüssen zu kostenintensiven Maßnahmen.
Das vollständige Interview erschien im Fachmagazin "Immobilienwirtschaft", Ausgabe 09/2022.
Das könnte Sie auch interessieren:
Digitale Eigentümerversammlung
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024